Mitteilung der Planfeststellungsbehörde zum Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 für das Vorhaben: Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld

Anklicken für Großbild
© Geocart Halle. Verwertungsrechte: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Luftbild des Flughafens Leipzig/Halle
Inhaltsverzeichnis:

 Vorbemerkungen
 Planfestgestellt
 Der Beschluss (Band I)
 Anlagen / Karten (Band II)
 Übergabe und Auslegung
 Weiterer Zeitablauf
 Zur Beachtung



Vorbemerkungen:
Zurück an Anfang

Mit Datum vom 04.11.2004 hat das Regierungspräsidium Leipzig als Planfeststellungs­behörde den Plan für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle festgestellt.

Damit ist, vorbehaltlich einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht, der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle und seiner Verkehrsanbindung zulässig. Die Behörde hat allerdings dem Antrag nicht in der beantragten Fassung stattgegeben, sondern ihn mit einer Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen versehen, die insbesondere die Lärmbelastung der Bürger minimieren sowie den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen sollen.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Planfeststellungsbeschluss trotz etwaiger Klagen sofort vollziehbar, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht stellt auf Antrag die aufschie­bende Wirkung der gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klagen her.


Planfestgestellt wurde:
Zurück an Anfang

auf Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH im Wesentlichen folgendes:

Der Flughafen Leipzig/Halle GmbH wurden die zum Wohl der Allgemeinheit und zur Vermei­dung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlichen Auflagen erteilt, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm, zum Schutz von Natur und Landschaft sowie zur Minimierung der Inanspruchnahme fremder Grundstücke und Anlagen.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen, Anträge und Anregungen entschieden worden; er ist somit zugleich auch eine Antwort auf die entsprechenden Eingaben, die nicht individuell beantwortet werden.


Der Beschluss (Band I)
Zurück an Anfang

Die Gesamtdokumentation zum Planfeststellungsbeschluss finden Sie hier zur besseren Nutzbarkeit aufgeteilt in Einzeldokumente.
Zur schnellen Übersicht nutzen Sie bitte das Inhaltsverzeichnis:

Ordner Inhalt Seite Größe
Deckblatt     28 kB
Inhaltsverzeichnis     564 kB
Kapitel A Verfügender Teil 1 - 71 445 kB
Kapitel B, C I Sachverhalt, Entscheidungsgründe (Verfahren) 72 - 126 261 kB
Kapitel CII, 1.-5. Planrechtfertigung, Raumordnung / Landesplanung, Planungsalternativen / Dimensionierung, Eignung des Geländes für den Luftverkehr, Städtebauliche Ordnung des Flughafengeländes 127 - 216 330 kB
Kapitel CII, 6.-8. Teilprojekt Gleisanschluss, Änderung im Straßennetz, Kommunale Planungshoheit 217 - 265 958 kB
Kapitel CII, 9. Umweltverträglichkeits-prüfung 265 - 308 156 kB
Kapitel CII, 10. und 11. Lärmschutz, Lufthygiene 308 - 480 345 kB
Kapitel CII, 12. und 13. Naturschutz / Landschaftspflege, Wasserwirtschaft 480 - 547 58 kB
Kapitel CII, 14. und 15. Belange der Landwirtschaft, Sonstige öffentliche Belange 548 - 587 238 kB
Kapitel CII, 16. und 17. Private Belange, Grundstücksbezogene Privateinwendungen 587 - 672 190 kB
Kapitel CII, 18. und Rechtsbehelfsbelehrung Gesamtabwägungen 673 - 684 256 kB


Anlagen / Karten (Band II)
Zurück an Anfang

Ordner Inhalt Größe
Anlage 1 Tagschutzgebiete/Entschädigungsgebiete Außenwohnbereiche (Lageplan) 0,8 MB
Anlage 2 Nachtschutzgebiete (Lageplan) 1,1 MB
Anlage 3 Gebiet für Übernahmeansprüche (Lageplan) 0,7 MB
Anlage 4 Darstellung der Lärmüberlagerung von Straßen-, Schienen- und Luftverkehr 0,9 MB
Anlage 5 Immissionsstandorte Mensch und Raum (repräsentative Ortslagen) und sensible Einrichtungen (Lageplan) 1,7 MB
Anlage 6 Immissionsstandorte Bodenlärm (Lageplan) 2,5 MB


Übergabe und Auslegung:
Zurück an Anfang

Der Planfeststellungsbeschluss ist der Flughafen Leipzig/Halle GmbH übergeben worden. Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses werden mit den zugehörigen Planungsunter­lagen im Freistaat Sachsen in der Stadt Schkeuditz, der Stadt Leipzig, dem Verwaltungs­verband Wiedemar (Gemeinden Wiedemar, Zwochau, Neukyhna), der Gemeinde Rackwitz, der Gemeinde Krostitz, der Gemeinde Jesewitz und der Gemeinde Döbernitz und im Land Sachsen-Anhalt in der Stadt Halle, der Verwaltungsgemeinschaft Kabelsketal (Gemeinden Kabelsketal und Queis), der Gemeinde Schkopau und der Verwaltungsgemeinschaft Landsberg (Gemeinde Sietzsch) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch im Regierungspräsidium Leipzig können die Pläne eingesehen werden.

Die Auslegung wird vorher öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Ausle­gungs­­frist beträgt zwei Wochen. Ausweislich der Rechtsbehelfsbelehrung ist gegen den Planfest­stellungsbeschluss der Rechtsweg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegeben. Die Klage kann innerhalb eines Monats nach Zustellung erhoben werden. Sofern keine direkte Zustellung an Betroffene bzw. deren Bevollmächtigte erfolgt, beginnt der Lauf der Klagefrist mit dem Ende der öffentlichen Auslegung.


Weiterer Zeitablauf:
Zurück an Anfang

Nach dem jetzigen Sachstand wird sich der weitere Zeitablauf wie folgt darstellen:
Bekanntmachung der Auslegung in:

Öffentliche Auslegung bei allen o.g. Stellen vom 01.12. bis einschließlich 14.12.2004

Möglichkeit der Erhebung der Klage bis einschließlich 14.01.2005; im Fall der direkten Zustellung ein Monat ab Zustellung.


Zur Beachtung:
Zurück an Anfang

Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses im Internet ersetzt nicht die öffentliche Auslegung. Klagefristen werden durch die Bekanntgabe im Internet nicht in Gang gesetzt.

Leipzig, 04.11.2004


Zurück