| 1. |
Der Flughafen Frankfurt ist wesentlicher Standortfaktor der Rhein-Main-Region
und muss daher in seiner Funktion als internationales Drehkreuz erhalten und
entwickelt werden.
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| 2. |
Im Rahmen der Planrechtfertigung ist die Notwendigkeit des Ausbaus unter
Beachtung aller für die Abwägung erheblichen Faktoren nachzuweisen.
Dabei ist zu prüfen, ob:
| a) |
über das bereits in den Antragsunterlagen vorgeschlagene Maß
hinaus eine weitere Verlagerung insbesondere des innerdeutschen Verkehrs
auf die Schiene erfolgen kann
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| b) |
eine Verlagerung von Fracht- und Postlieferungen erfolgen kann.
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| 3. |
Durch ein professionelles Lärmmanagement ist ein gerechter Ausgleich der
Lärmbelastung auch über die bereits als lärmbelastet
abgegrenzten Gebiete hinaus zu erreichen.
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| 4. |
Eventuell notwendige Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Lichte einer
geringstmöglichen weiteren Belastung von Mensch und Natur zu betrachten.
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| 5. |
Ein striktes Nachtflugverbot zur Verbesserung der Lebensqualität der
Menschen im Rhein-Main-Gebiet ist als unabdingbares Ziel zwingend zu
vereinbaren.
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