Pressemitteilung der Stadt Kelkheim vom 23. August 2001


Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Klage gegen die neuen An- und Abflugrouten des Flughafens Frankfurt am Main

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Kassel im Eilverfahren der klagenden Taunusstädte gegen die neuen An- und Abflugrouten des Flughafens Frankfurt am Main hat nunmehr in Form einer Urteilsbesprechung Eingang in die juristische Literatur gefunden.

Aus der in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht abgedruckten Urteilsbesprechung geht hervor, dass der Autor die wesentlichen Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichtshofes nicht teilt. Insbesondere die Auffassung des Gerichts zur Vorwegnahme der Hauptsache und zur Geltung der Entscheidungsmaßstäbe eines Normenkontrollverfahrens für das anhängige Verfahren hält der Autor für nicht vertretbar. Auch ist er ist im Gegensatz zum Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass eine nachträgliche Heilung der unterlassenen Anhörung der Gemeinden nicht in Betracht kommt, da die Vorschrift, die im Verwaltungsverfahren eine Heilung zulässt, nicht im Verfahren auf Erlass einer Rechtsverordnung anwendbar sei. Der Autor gelangt abschließend zu dem Ergebnis, dass den Gemeinden im Falle der Beeinträchtigung kommunaler Planungshoheit ein Anhörungsrecht zusteht. Diese Beeinträchtigung gilt es nun im weiteren Verfahrensverlauf nachzuweisen.

Bürgermeister Horn: "Diese Rezension des Urteils bestätigt unsere Auffassung."

Auf der Grundlage bestehender im Umweltinformationsgesetz geregelter Informationspflichten hat die Deutsche Flugsicherung GmbH im August Auswertungen des Flugverlaufes aller Flüge - sogenannte Massenplots - an drei repräsentativen Tagen vor und nach dem Tag der Änderung der An- und Abflugrouten am 19. April 2001 an den Prozessbevollmächtigten der klagenden Taunusstädte übersandt. Diese Massenplots befinden sich zur Zeit in der Auswertung.



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