Pressemitteilung der Stadt Kelkheim vom 23. August 2001
Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Klage gegen die neuen An- und Abflugrouten des
Flughafens Frankfurt am Main
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Kassel im Eilverfahren der klagenden
Taunusstädte gegen die neuen An- und Abflugrouten des Flughafens Frankfurt am
Main hat nunmehr in Form einer Urteilsbesprechung Eingang in die juristische
Literatur gefunden.
Aus der in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht abgedruckten
Urteilsbesprechung geht hervor, dass der Autor die wesentlichen
Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichtshofes nicht teilt. Insbesondere
die Auffassung des Gerichts zur Vorwegnahme der Hauptsache und zur Geltung der
Entscheidungsmaßstäbe eines Normenkontrollverfahrens für das
anhängige Verfahren hält der Autor für nicht vertretbar. Auch ist er
ist im Gegensatz zum Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass eine
nachträgliche Heilung der unterlassenen Anhörung der Gemeinden nicht in
Betracht kommt, da die Vorschrift, die im Verwaltungsverfahren eine Heilung
zulässt, nicht im Verfahren auf Erlass einer Rechtsverordnung anwendbar sei.
Der Autor gelangt abschließend zu dem Ergebnis, dass den Gemeinden im Falle
der Beeinträchtigung kommunaler Planungshoheit ein Anhörungsrecht
zusteht. Diese Beeinträchtigung gilt es nun im weiteren Verfahrensverlauf
nachzuweisen.
Bürgermeister Horn: "Diese Rezension des Urteils bestätigt unsere
Auffassung."
Auf der Grundlage bestehender im Umweltinformationsgesetz geregelter
Informationspflichten hat die Deutsche Flugsicherung GmbH im August Auswertungen
des Flugverlaufes aller Flüge - sogenannte Massenplots - an drei
repräsentativen Tagen vor und nach dem Tag der Änderung der An- und
Abflugrouten am 19. April 2001 an den Prozessbevollmächtigten der klagenden
Taunusstädte übersandt. Diese Massenplots befinden sich zur Zeit in der
Auswertung.
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