Folgen für Eppstein
Was ist Lärm ?
Lärm ist Geräusch, welches die Allgemeinheit oder Nachbarn
gefährdet, erheblich benachteiligt oder belästigt.
(Bundesimmisionsschutzgesetz)
Die besten Info's zur Physik des Lärms und seinen physiologischen Folgen finden
Sie bei der
BVF (Menüpunkt Daten+Fakten).
Zunahme des Lärms (Allgemein):
Die von der Stadt vorgenommenen Messungen bestätigen eine Verdopplung des
Lärms. Diese Verdopplung beruht auf Messungen kurz vor und nach dem 19.4.2001,
d.h. auf einer Zunahme von 15 Flugbewegungen pro Tag.
Da die DFS aber die Zahl der Überflüge schon seit Herbst 2000 stetig
erhöht hat, spiegeln die Messungen nicht den Anstieg von Sommer 2000 auf Sommer
2001 wieder.
Während die Messwerte kurz vor und nach dem 19.4. nur einen Anstieg von
15 Flugbewegungen pro Tag belegen (was zu einer Verdopplung des Lärms
führte), wissen wir von Fraport (siehe unsere Pressemitteilung
Zahlensalat (Die Zweite)),
daß die Zahl der Flugbewegungen zwischen Sommer 2000 und Sommer 2001
um ca. 150 Flugbewegungen zugenommen hat.
Wir haben daher keine Steigerung des Lärms um das Doppelte - sondern ein
vielfaches mehr !
Diese Vervielfachung des Lärms innerhalb kürzester Zeit erklärt
den, in der Geschichte Eppsteins einmaligen Vorgang, daß eine
Bürgerinitiative binnen kürzester Zeit mehr als 100 Mitglieder hat.
An mehreren Stellen der Stadt hängen Transparente und Spruchbänder:
Am 11.6.2001 verteilte ein Eppsteiner in der Stadtverordnetenversammlung einen
offenen Brief
Zunahme des Lärms (Nachts):
Zur Zeit gibt es kein Nachtflugverbot. Unser Ministerpräsident Roland Koch
tut zwar so, als ob er ein Nachtflugverbot durchsetzen wollte. Aber seine
Versprechen haben gleich zwei Haken:
- Sein Verkehrsminister Posch hat, trotz aller Versprechen von Koch im
Juni 2001 140 Nachtflüge pro Nacht genehmigt.
- In der Presse wird einhellig bezweifelt ob Koch's
"Nachtflugverbot" juristisch überhaupt machbar ist.
Es drängt sich der Verdacht auf, daß hier ein Spiel mit gezinkten
Karten gespielt wird.
Selbst wenn Koch wirklich ein Nachtflugverbot wollte und durchsetzen
könnte, stellt sich die Frage warum ausgerechnet beim Flugverkehr die
Nacht erst um 23 Uhr anfängt und schon um 5 Uhr aufhört.
Was ist das für eine verlogene Politik, wenn jede Gartenwirtschaft ab
22 Uhr Sonder-Konzessionen beantragen muß und gleichzeitig zig-tausend
Menschen in Ihrem Schlaf durch eine Flug-Autobahn gestört werden
dürfen.
Dazu ein paar Fakten:
Ab Maximalpegeln von 42dB(A) ist mit Aufweckerscheinungen zu rechnen und
spätestens ab 2 mal 60 dB(A) bzw. 6 mal 53 dB(A) mit
schlaftstörungsbedingten Gesundheitsgefährdungen. (Quelle:
Merkblatt LT006
der
BVF)
Die
TA Lärm (§6.1)
schreibt z.B. vor, daß in Wohngebieten
alles über
50 dB(A) tags
und
35 dB(A) nachts
genehmigungspflichtig ist.
In Eppstein haben wir jede Nacht bei Westwind (in 3 von 4 Tagen) nachts zwischen
1:30 Uhr und 2:15 Uhr Spitzenpegel von 70dB(A) zu ertragen
(laut Lärmgutachten welches im Auftrag der Stadt erstellt wurde).
Zunahme der Emissionen:
Es gibt wenig Forschungen zu diesem Thema - und noch weniger Messungen.
Nur eins ist mit Sicherheit bekannt: 20 km südlich von uns trocknet keiner
mehr seine Bettwäsche im Freien (siehe FAZ vom
19.11.2001).
Die einzige Recherche die wir zu diesem Thema gefunden haben ist das
Merkblatt LT201
der
BVF
zu einer Abgasuntersuchung in Ratingen aus dem Jahr 1994.
Dort steht z.B.:
"
... Das heißt, daß bei ungünstigen Bedingungen mehr als doppelte Überschreitungen der
Immissionswerte zu befürchten sind. Zu berücksichtigen ist dabei, daß die höchsten Werte bei Windrichtungen
auftraten, die nicht genau auf die Meßstellen gerichtet waren, daß also das Maximum gar nicht ermittelt
werden konnte, die Maximalwerte also noch höher sind."
und
"
Das Gutachten enthält aber im wesentlichen stark gemittelte
Werte, ja sogar Mittelwerte von Mittelwerten von Mittelwerten von Mittelwerten.
So werden z.B. aus den meßtechnisch ermittelten 10-Minuten-Mittelwerten
zunächst Halbstundenmittelwerte abgeleitet und diese wiederum über den
Tag gemittelt. Dann werden diese noch einmal über die ganze Untersuchungsperiode
von über 4 Monaten gemittelt. Durch die Mittelung werden die Zahlenwerte sehr
klein und damit verharmlost und dadurch gefährliche Wirkungen ... nicht mehr
erkennbar."
In Hessen ermittelt die Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie
(
HLUG)
Umweltdaten von Wasser, Boden und Luft.
Aus diesen Messdaten geht der große Anteil des Flugverkehrs bei den Kohlenmonoxid-,
Stickstoffoxid- und Schwefeldioxid-Emissionen hervor.
Die Frankfurter Rundschau berichtete am
29.8.2001 darüber.
Zunahme des Verkehrs:
Schon jetzt ist der Berufsverkehr auf der B455 quälend, da das
Einzugsgebiet der Flughafen-Pendler bis weit hinter Limburg geht. Bei der
durchschnittlichen Zuwachsrate der Arbeitsplätze um 3,6% pro Jahr
(Arbeitsplatzentwicklung Fraport)
und 85% Pendleranteil (nur 15% der Arbeitskräfte kommen aus Frankfurt) aus den angrenzenden Landkreisen oder noch weiter
(Fraport: Wohnstandorte Beschäftigte)
ist der endgültige Verkehrskollaps in Eppstein vorprogrammiert.
(siehe z.B. Artikel im Höchster Kreisblatt vom
28.7.2001).
Wertverluste:
Auch hier ist es zu früh um sichere Aussagen machen zu können. Aber auf
der Internetseite der Stadt Eppstein kann man schon jetzt
Anfragen
von Familien
nachlesen, die fragen ob man denn noch nach Eppstein ziehen kann. Es gibt erste
Fälle in denen Makler wegen des Fluglärms einen Abschlag von 20%
kalkulieren.
Im Frühjahr 2002 hat Fraport erstmals bei einer geplanten
Baumaßnahme in Eppstein (Rödelbergweg) darauf hingewiesen,
daß es im Rahmen des Ausbaus zu einer "Veränderung der Lärmkonturen"
kommen kann.
Damit werden evtl. spätere Schadensersatzklagen aussichtslos.
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