Stellungnahme Heusenstamm zum ROV
Abstimmungsergebnis (SVV 19.12.2001):
Dafür          22: SPD (außer Hornung und Lang) und CDU (außer Hennecke und Römer]
Dagegen   11: Grüne, Bürgerblock, Hornung (SPD), Lang (SPD)
Enthaltung   2: Römer (CDU) und Hennecke (CDU)


Raumordnungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main
hier: Beteiligung gemäß § 13 (4) Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)


Die Stadt Heusenstamm gibt zum Raumordnungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main folgende
Stellungnahme
mit dem Vortrag ihrer wahrzunehmenden Belange ab:


Situationsbeschreibung

Die Vielzahl der Konflikte, die sich gerade durch die Lage einer Stadt im Verdichtungsraum Rhein-Main ergeben, haben im Bereich der Stadt Heusenstamm stark zugenommen. Das innerörtliche Umfeld wird durch Verkehrslärm und Abgase stark beeinträchtigt.

Mit einer Abwanderung der Bevölkerung aus diesem Bereich ist zu rechnen, wenn nicht die Wohnqualität langfristig gewährleistet werden kann.

Diese Wohnqualität ist in erster Linie innerhalb der gewachsenen Siedlungsstruktur und somit für den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu sichern.
Eine sog. Nachverdichtung hat hier Vorrang vor der Ausweisung neuen Baulandes.

Um hier aber die Siedlungs- und Baustrukturen weiterentwickeln zu können, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Belastungssituation erforderlich.

Die Bürger der Stadt Heusenstamm sind von einem Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main betroffen.

Der geplante Ausbau kann nicht isoliert, sondern nur in Verbindung mit der Kombinationswirkung von weiterer Lärmbelastung, hier insbesonders dem wachsenden Straßenverkehr gesehen werden. Die Bedeutung des Fraports für den Wirtschaftsstandort Heusenstamm ist hierbei ebenso hervorzuheben, wie auch die Verantwortung für die Bürger der Stadt Heusenstamm.
Ziel der angestrebten Lösungen muss eine Minimierung der Gesamtlärmbelastung für die Bürger sein.


Handlungsgrundlage

Die Stadt Heusenstamm hat bereits 1995/96 durch die TOV Umwelttechnik GmbH auf Grundlage des § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Schallimmissionsplan und Konfliktpläne erstellen lassen und war somit eine der ersten Kommunen, die der gesetzlichen Verpflichtung einer Lärmminderungsplanung nachgekommen ist.
Im Jahre 2001 wurde der Schallimmissionsplan in Bezug auf Fluglärm ergänzt.
Es wurde ein Maßnahmenplan für die Lärmquellen Fluglärm, Schienenverkehr, Gewerbelärm, Sportlärm als Neuerstellung sowie für die Lärmquelle Straßenverkehr eine vertiefende Ausarbeitung vorgenommen.


Ergebnis

Das durch die TÜV Umwelttechnik GmbH vorgelegte Gutachten Nr. L 4438 zum Schallimmissionsplan und Konfliktplan der Stadt Heusenstamm, hier Ergänzung Fluglärm, zeigt folgendes Ergebnis:

Nach Untersuchung des Ist-Zustandes und der Varianten 9 A (Nord-Ost), 9 B (Nord-West), 38 (Süd mit 18 West) stellt sich die Variante 9 B (Landebahn Nord-West [Kelsterbach]) für die Stadt Heusenstamm insgesamt am Günstigsten dar.
Allerdings kann dieses Ergebnis nur in Verbindung mit der Betrachtung weiterer Lärmquellen dargestellt werden.

Hier stellt insbesonders der Straßenlärm einen entscheidenden Lärmkonflikt dar. Treten weitere Lärmquellen (z.B. Fluglärm) hinzu, verstärkt sich das Erfordernis nach Maßnahmen.

Die Stadt Heusenstamm erfährt die Lärmquelle Straßenverkehr insbesonders durch die Autobahn A 3 und den Durchgangsverkehr auf den Hauptstraßen.

Als wesentliche Maßnahme zur Lärmminderung ist hier der Bau einer Umgehungsstraße parallel zur Autobahn A 3 (= Bündelung von Lärm) zu nennen.

Aufgrund der geplanten Trassenführung direkt an der Autobahn A 3, welche gerade in der Nachtzeit ein deutlich höheres Fahrzeugaufkommen aufweist, ist es hierbei ohne Auswirkung, ob die Trassenführung südlich oder nördlich der A 3 verläuft.

Weitere Maßnahmen sind:
- eine Schallschutzwand entlang der A 3
- Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf der A 3
- Aufbringung eines geeigneten lärmmindernden Belages auf der A 3.

Durch die Stadt Heusenstamm wurden bereits bauliche Maßnahmen im Bereich der Ringstraße sowie eine Ausweitung der Tempo-30-Zonen und ein Lkw-Nachtfahrverbot für bestimmte Bereiche durchgeführt.

Ziel der Stadt Heusenstamm ist es, die Gesamtlärmbelastung zu vermindern.

Die Varianten 9 A und 38 stellen sich hierbei als undiskutable Lösungen dar, die aufgrund ihrer Auswirkungen nicht mit den Ziel der Lärmminderungsplanung vereinbar sind. Die Variante 38 würde insbesonders die bereits im Regionalplan 2000 dargestellte Siedlungszuwachsfläche im Bereich Heusenstamm-Rembrücken zusätzlich belasten.

Die vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorzugsvariante Nord-West von allen 3 untersuchten Varianten insgesamt die geringsten Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter erzeugt.
Die Vorzugsvariante Nord-West schneidet bei dem ersten Schutzgut gemäß UVPG - dem Schutzgut Mensch - am Besten ab.
Das Ergebnis aus Umwelt- und Raumverträglichkeitsstudie zeigt auf, dass die Vorzugsvariante Nord-West am Besten geeignet ist, einen umwelt- und raumverträglichen Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu erreichen.

Die Variante 9 B (Nord-West) stellt auch die geringstmögliche Belastung für die Bürger der Stadt Heusenstamm dar. Flankierende Maßnahmen, wie die Nutzung des Flughafens Hahn zur Entlastung des Fraports sowie der Einsatz von lärmarmeren Luftfahrzeugen optimieren diese Variante, unter Beachtung eines Nachtflugverbotes.

Nach erfolgter Prüfung und Abwägung auch im Hinblick auf die Bedeutung des Fraports für die Wirtschaftsentwicklung Heusenstamms ergibt sich für die Stadt Heusenstamm folgende


Schlussbetrachtung

Ein Ausbau des Flughafens Frankfurt/M. kann im Verdichtungsraum Rhein-Main nicht isoliert, sondern nur in Verbindung mit der Kombinationswirkung von weiterer Lärmbelastung, hier insbesonders dem wachsenden Straßenverkehr, gesehen werden.

Die Stadt Heusenstamm spricht sich ausdrücklich nicht gegen einen Ausbau des Flughafens aus, sondern für eine Optimierung der Lärmminderung.

Die Stadt Heusenstamm fordert daher die zuständigen Baulastträger auf, folgende lärmmindernde Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen:
- Bau einer Umgehungsstraße entlang der Autobahn A 3
- Errichtung einer Schallschutzwand entlang der Autobahn A 3
- Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf der A 3
- Aufbringung eines geeigneten lärmmindernden Belages auf der A 3.

Im Rahmen dieses Gesamtpaketes - Möglichkeiten zur Lärmreduzierung - stellt sich c Ausbauvariante 9 B (Landebahn Nord-West [Kelsterbach]) unter Einbeziehung der flankierenden Maßnahmen für die Stadt Heusenstamm als optimierte Lösung dar.

(Eckstein) Bürgermeister

Anlagen
TÜV Gutachten Nr. L 4438
TÜV Gutachten Nr. L 4519


Resolution der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm zur Diskussion um einen möglichen Ausbau des Flughafens Frankfurt vom 17.11.1999

Die Stadt Heusenstamm fordert, dass bei einem möglichen Ausbau des Flughafens Frankfurt die Ausbauvariante so gewählt wird, dass bei optimaler Kapazität die geringstmögliche Belastung für Mensch und Umwelt eintritt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm fordert insbesondere die Hessische Landesregierung auf, auf die Planung einer Südbahn zur beabsichtigten Erweiterung des Frankfurter Flughafens zu verzichten und bisher nicht geprüfte Varianten wie z.B. Nutzung des Flughafens Frankfurt-Hahn sowie die Einflugmöglichkeiten (Einschweben) wie zum Londoner Flughafen und den Einsatz von lärmgeminderten Flugzeugen u.ä. abzuwägen.

- Obenstehende RESOLUTION vom 17.11.1999 wurde In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm am 24.05.2000 ausdrücklich bestätigt.



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