Für das Gebiet des Main-Kinzig-Kreises sind die Fluglärmpegel (Leq3) für folgende 4 Szenarien zu betrachten
und daraus die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm abzuschätzen.
1. Einleitung| In Rahmen des geplanten Baus einer neuen Startbahn für den Flughafen Frankfurt/Main sollen für den Ist-Zustand sowie für 3 der geplanten Start- und Landebahn-Varianten die vorhandenen bzw. zukünftigen Belastungen der Bevölkerung durch Fluglärm im Main-Kinzig-Kreis ermittelt werden. Dies kann durch Berechnung der Fluglärmpegel nach der gültigen AzB [1] (Anleitung zur Berechnung) erfolgen, vorausgesetzt die Flugrouten sowie die Zahl der Starts und Landungen je Flugroute und Flugzeugklasse sind bekannt. Da uns diese Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen und deren Beschaffung mit erheblichen Kosten und einem längeren Zeitaufwand verbunden ist, wird auf die Berechnungen der Mediationsgruppe, die im Bericht [2] dargestellt sind, zurückgegriffen. Da sich die Berechnungen der Fluglärmpegel im Mediationsbericht auf eine Pegeluntergrenze von 60 dB(A) beschränken, und diese Zonen außerhalb des Main-Kinzig-Kreises liegen, ist eine Extrapolation auf das Untersuchungsgebiet erforderlich. Für diese Extrapolation wurden die Flugrouten mit Schalleistungspegeln belegt und diese solange variiert, bis die daraus resultierenden Linien gleicher Schalldruckpegel (Isophonen) die im Mediationsbericht angegebenen Isophonen nachbilden. Ausgehend von den daraus resultierenden Pegeln und der vom Main-Kinzig-Kreis zur Verfügung gestellten Einwohnerverteilung wird daraus die Belastung der Bevölkerung abgeschätzt. Da ausschließlich für den energieäquivalenten Pegel Leq(3) Beziehungen zum Grad der erheblichen Belästigung aus sozialwissenschaftlichen Untersuchungen bekannt sind, wird ausschließlich der international übliche Leq(3) herangezogen. |
Der Main-Kinzig-Kreis liegt östlich von Frankfurt. Abbildung
2.1 zeigt die Lage des Untersuchungsgebiets sowie beispielhaft für den
Ist-Zusatnd die Flugrouten die den Main-Kinzig-Kreis tangieren.![]() Abb. 2.1: Untersuchungsgebiet + Flugrouten (Ist-Zustand), Maßstab 1:740.000 |
Das im Mediationsbericht enthaltene Gutachten zum Ist-Zustand
1998 [2] gibt den Tag/Nachtpegel für Leq(3) nach gültiger AzB an ([2], Anlage
2). Diese Pegel entsprechen dem sogenannten Tag/Nacht-Mittelungspegel Ldn, bei
dem vor der Mittelung der Nachtwert einen Zuschlag von 10 dB erhält. Abb. 3.1
zeigt die Ldn-Pegel, wie sie sich aus der Extrapolation anhand der Isophonen
im Mediationsbericht ergeben. Abb. 3.1: Ldn Ist-Zustand (Ldn: Tag/Nacht-Pegel) Zu der Berechnung ist anzumerken, daß dies nur eine Näherung der ÔtatsächlichenÕ Pegel darstellen kann, da in größerer Entfernung vom Flughafen die Flugrouten erhebliche Streuungen aufweisen können. Dies gilt insbesondere für die Anflüge, da hier der Eindrehbereich ein größeres Gebiet umfaßt. Solche Ungenauigkeiten ergeben sich prinzipiell auch bei einer ÔexaktenÕ Berechnung nach AzB. Die hier vorgelegten Extrapolationen können nicht präziser sein, als die von der im Auftrag der Mediationsgruppe angestellten Berechnungen. Ausgehend von den berechneten Pegeln wird anhand sozialwissenschaftlicher Untersuchungen [3] zur Frage der Belästigung durch Geräusche verschiedener Lärmquellen der Prozentsatz der Bevölkerung, der sich ÔbelästigtÕ oder Ôerheblich belästigtÕ fühlt, berechnet. So fühlen sich z.B. bei einem Belästigungspotential von 35% und einer davon betroffenen Einwohnerzahl von 1000 Personen 350 Personen durch Fluglärm belästigt. Dies ist für den Main-Kinzig-Kreis für den Istzustand in den Abbildungen 3.2 und 3.3 dargestellt. ![]() Abb. 3.2: Prozentsatz der Belästigten ![]() Abb. 3.3: Prozentsatz der erheblich Belästigten In Kombination mit der in Abb. 3.4 dargestellten Bevölkerungsverteilung im Untersuchungsgebiet ergibt sich für die beiden Belästigungsgrade die in Abb. 3.5 und 3.6 dargestellte Verteilung der Personen im Untersuchungsgebiet. ![]() Abb. 3.4: Personenverteilung im Untersuchungsgebiet ![]() Abb. 3.5: Anzahl der Personen die sich belästigt fühlen ![]() Abb. 3.6: Anzahl der Personen die sich erheblich belästigt fühlen In den Abb. 3.4-3.5 sind neben der Bevölkerungsverteilung das Untersuchungsgebiet sowie die Flugrouten dargestellt. Für die beiden Belästigungsgrade ergeben sich folgende Zahlen Anzahl der sich belästigt fühlenden Personen: ca. 69.000 Anzahl der sich erheblich belästigt fühlenden Personen: ca. 22.000 Dabei liegt erwartungsgemäß die größte Anzahl der Personen im westlichen Teil des Untersuchungsgebiets, da hier sowohl die Pegel als auch die Zahl der Bewohner am höchsten sind. |
Abb. 4.1 zeigt einen Vergleich der Isophonen Ist-Zustand
(schwarz) und Variante 9a [2]. In der Abbildung. sind für beide Varianten die
60, 62 und 67 dB(A) Isophonen dargestellt.![]() Abb. 4.1: Vergleich Variante 9a (grün) mit Ist-Zustand ![]() Abb.4.2: Ldn, Variante 9a Belästigte Personen: ca. 74.600 Erheblich belästigte Personen: ca. 26.533 |
Abb. 5.1 zeigt einen Vergleich der Isophonen Ist-Zustand
(schwarz) und Variante 9a [2].![]() Abb. 5.1: Vergleich Variante 9b (grün) mit Ist-Zustand ![]() Abb.5.2: Ldn, Variante 9b Belästigte Personen: ca. 73.090 Erheblich belästigte Personen: ca. 25.284 |
Abb. 6.1 zeigt einen Vergleich der Isophonen Ist-Zustand und Variante 13
[2].![]() Abb. 6.1: Vergleich Variante 13 (grün) mit Ist-Zustand ![]() Abb.6.2: Ldn, Variante 13 Belästigte Personen: ca. 75.411 Erheblich belästigte Personen: ca. 26.706 |
Vergleicht man die Zahl der belästigten Personen für den
Ist-Zustand und die 3 Varianten ergeben sich folgenden Zahlen:
Die in Tabelle 7.1 angegebenen Änderungen beziehen sich auf den Ist-Zustand. Für alle 3 betrachteten Varianten ergibt sich für den Main-Kinzig-Kreis eine Erhöhung der Lärmbelästigung. Die ungünstigste Variante hierbei ist die Südbahn Variante 13, die zu einer Erhöhung der Anzahl der erheblich Belästigten um 21 % führt, gegenüber der Variante 9a um 20 % und 9b um 15 %. |
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Für die 3 betrachteten Start- Landebahn Varianten des
Flughafens Frankfurt/Main ergibt sich im Vergleich zur Ist-Situation für alle
drei eine Zunahme der Belästigung im Main-Kinzig-Kreis. Als ungünstigste
Variante ist dabei die Variante 13 (Südbahn) zu betrachten. In jedem Fall ist
mit einem erheblichen Anstieg der erheblich durch Fluglärm belästigten Bürger
im Main-Kinzig-Kreis zu rechnen, der zwischen 15 und 21 % liegen wird. Nicht untersucht wurde die Frage des Nachtfluges und der daraus resultierenden Aufweckreaktionen und Belästigung, da die erforderlichen Daten dem Mediationsbericht nicht zu entnehmen sind. Dr. Kühner Dr. Knauß |
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[1] AzB Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an
zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
vom 30. März 1971. [2] Das Mediationsverfahren Flughafen Frankfurt, CD-ROM, Stand Januar 2000 [3] Response functions for environmental noise in residential areas; H.M.E. Midema, TNO-Gezondheidsonderzoek, NIPG publikatienummer 92.021, Sep. 1992 |