Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen:
2 / 19.02.2003
Flughäfen fordern Verbesserung des Lärmschutzes:
Gesetzgeber zur umgehenden Änderung des Luftverkehrsgesetzes und des Fluglärmgesetzes
aufgefordert
Die Geschäftsführer/Vorstände der
deutschen Verkehrsflughäfen haben sich in der Sitzung des
Direktoriums der Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen (ADV) am 19.02.2003 in Berlin eingehend mit
Fragen des Fluglärmschutzes befasst. Sie betonten
übereinstimmend, dass zur Förderung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der
Flughafeninfrastruktur unverzichtbar ist. Voraussetzung dafür
ist insbesondere die Planungssicherheit für die
Flughafenunternehmen und Investoren auf dem Gebiet der
Fluglärmgesetzgebung und die Erhöhung der Akzeptanz bei den
Flughafenanrainern.
Das ADV-Direktorium fordert die Bundesregierung auf,
zeitgemäße gesetzliche Normen zur Zumutbarkeit von Fluglärm in
der Umgebung von Flughäfen zu schaffen. Dies verlangt dringend
einer Ergänzung des Fachplanungsrechts durch die Aufnahme von
Lärmzumutbarkeitskriterien für den Neubau und die Erweiterung
von Flughäfen in das Luftverkehrsgesetz.
Gleichzeitig muss durch eine Novellierung des veralteten
Fluglärmgesetzes der Lärmschutz der Flughafennachbarn an
bestehenden Flughäfen verbessert werden.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Die Flughäfen
und die Verkehrsministerkonferenz haben dazu konstruktive
Vorschläge vorgelegt, die von Bundesregierung und Gesetzgeber
zügig umgesetzt werden sollten. Die ADV bietet hierzu jede
fachliche Unterstützung an."
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