Pressemitteilung der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium vom: 25. März 2003 Logo


Margareta Wolf spricht mit der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) e.V. zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Dienstag, den 25. März traf sich die Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesumweltministerium Margareta Wolf mit dem Ehrenvorsitzenden der Bundesvereinigung gegen Fluglärm Kurt Oeser sowie dem Regionalbeauftragten Mitte der Vereinigung Dirk Treber. Grund des Treffens war die für dieses Jahr vorgesehene Novellierung des Fluglärmgesetzes.
Ein zentrales Anliegen der Bundesvereinigung ist die rasche Novellierung des 30 Jahre alten Fluglärmgesetzes, damit ein wirkungsvoller Lärmschutz der Bevölkerung durch den ständig weiter steigenden Flugverkehr erreicht wird.
Außerdem müssen die Mitwirkungsrechte der Städte und Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger bei der Festlegung neuer An- und Abflugrouten gestärkt werden, ebenso die Rechte der Fluglärmkommissionen, der Fluglärm-schutzbeauftragten und die Mitwirkungsrechte der Bundesvereinigung gegen Fluglärm bei allen anstehenden Aus- und Neubaumaßnahmen von Flughäfen, so Kurt Oeser.
Die Bundesvereinigung hält eine getrennte Lärmschutzregelung zwischen militärischen und zivilen Flügen für sinnvoll.

Auch die neuen EU - Richtlinien zu Lärmbekämpfung müssen in das Gesetz eingearbeitet werden.
"Das hat erhebliche Auswirkungen auf das in Frankfurt geplante sechsstündige Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr, denn die EU-Regelung geht von einer achtstündigen Nachtruhe aus", so Dirk Treber aus Mörfelden-Walldorf.
Ein umfassender Schutz der Nachtruhe für die von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger soll ein zentraler Punkt des neuen Fluglärmgesetzes sein.
Es muss eine Lärmschutzkonzeption auf der Grundlage der neusten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung entstehen, für die besonders durch Fluglärm betroffenen Regionen, so der Wunsch der beiden Mitglieder der Bundesvereinigung an Margareta Wolf.
Bei dem Gespräch entwickelte sich die Idee für eine Lärm- und Umweltgabe in der Größenordnung von 1-2 Euro, die nach dem Verursacherprinzip direkt mit dem Ticket von jedem Passagier und für alle Frachtsendungen erhoben wird. Damit soll dauerhaft eine Finanzierung von Lärmschutz, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in der Rhein-Main-Region sowie für alle anderen Flughafenanwohner erreicht werden. Lärmreduzierung könnte mit einem "Lärmtaler" finanziert werden, so Margareta Wolf, das ist der Weg, den wir gehen müssen, um zu einem gerechten Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Luftbenutzers und den Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu kommen.

Zum Schluss waren sich die Bundestagsabgeordnete Wolf und die Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm einig, dass als nächster Schritt eine umfassende Lärmschutzgesetzgebung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes gefunden werden muss, welches die Bevölkerung wirkungsvoll von allen Einwirkungen durch Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm und anderen Lärmarten schützt.


Zurück