Pressemitteilung BVF vom: 31.03.2003 Logo


Das Fluglärmgesetz soll noch bis zum Ende diesen Jahres umfassend neu geregelt werden
Gespräch mit der parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolf aus dem Umweltministerium
Der Ehrenvorsitzenden der Bundesvereinigung gegen Fluglärm Kurt Oeser sowie der Schriftführer und Regionalbeauftragte Mitte Dirk Treber trafen sich mit der Bundestagsabgeordneten und parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesumweltministerium Margareta Wolf (Bündnis 90/die Grünen) in Rüsselsheim. Grund des Treffens war die für Ende diesen Jahres vorgesehene Novellierung des Fluglärmgesetzes.

Ein zentrales Anliegen der Bundesvereinigung ist die rasche Novellierung des 30 Jahre alten Fluglärmgesetzes, damit ein wirkungsvoller Lärmschutz der Bevölkerung durch den ständig weiter steigenden Flugverkehr erreicht wird.

Frau Wolf kündigte an, dass bis zum Ende diesen Jahres eine Neuregelung der Fluglärmgesetzgebung erfolgen soll.

Die Mitwirkungsrechte der Städte und Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger bei der Festlegung neuer An- und Abflugrouten gestärkt werden, ebenso die Rechte der Fluglärmkommissionen, der Fluglärmschutzbeauftragten und die Mitwirkungsrechte der Bundesvereinigung gegen Fluglärm bei allen anstehenden Aus- und Neubaumaßnahmen von Flughäfen, so Kurt Oeser.

Die Bundesvereinigung hält eine getrennte Lärmschutzregelung zwischen militärischen und zivilen Flügen für sinnvoll.

Auch die neuen EU - Richtlinien zu Lärmbekämpfung sollen in das Gesetz eingearbeitet werden.

"Das hat erhebliche Auswirkungen auf die in Frankfurt geplante sechsstündige Mediationsnacht von 23 bis 5 Uhr, denn die EU-Regelung geht von einer achtstündigen Nachtruhe aus", so Dirk Treber aus Mörfelden-Walldorf.

Ein umfassender Schutz der Nachtruhe für die von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger soll ein zentraler Punkt des neuen Fluglärmgesetzes sein.

Es muss eine Lärmschutzkonzeption auf der Grundlage der neusten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung entstehen, für die besonders durch Fluglärm betroffene Regionen, so der Wunsch der beiden Mitglieder der Bundesvereinigung an Frau Wolf.

Bei dem Gespräch entwickelte sich die Idee für eine Lärm- und Umweltgabe in der Größenordnung von 1-2 Euro, die nach dem Verursacherprinzip direkt mit dem Ticket von jedem Passagier und für alle Frachtsendungen erhoben wird.

Damit soll dauerhaft eine Finanzierung von Lärmschutz, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in der Rhein-Main-Region sowie für alle anderen Flughafenanwohner erreicht werden.

Lärmreduzierung könnte mit einem "Lärmtaler" finanziert werden, so Margareta Wolf, das ist der Weg, den wir gehen müssen, um zu einem gerechten Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Luftbenutzers und den Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu kommen.

Zum Schluss waren sich die Bundestagsabgeordnete Wolf und die Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm einig, dass als weiterer Schritt eine umfassende Lärmschutzgesetzgebung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes gefunden werden muss, welches die Bevölkerung wirkungsvoll von allen Einwirkungen durch Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm und anderen Lärmarten schützt.


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