Pressemitteilung der Fraktion der GRÜNEN: 03. November 2003
Neue Lärmschutzgesetze sind überfällig!
Zur aktuellen Diskussion um Strategien zur Verminderung von Fluglärm
erklärt Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher:
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 1971 ist nach Einschätzung
aller Experten eindeutig veraltet: Die Grenzwerte entsprechen nicht
mehr den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung, die Ansprüche auf
Schallschutz bleiben hinter dem zurück, was in verschiedenen anderen
Bereichen zwischenzeitlich als angemessen festgelegt wurde. Die
Siedlungsentwicklung im Flughafenumland wird vom alten Gesetz nicht
mehr wirksam gesteuert. Betroffene, Verbände, Flugwirtschaft, Juristen
und Experten sind sich einig, dass ein neues Fluglärmgesetz in dieser
Legislaturperiode verabschiedet werden muss.
Ziele der Neuregelung müssen sein: Anpassung der Grenzwerte für die
innere und äußere Schutzzone, passive Lärmschutzmaßnahmen, also
Schallschutz im Außen- und Innenbereich betroffener Wohnungen,
Bauverbote beziehungsweise Beschränkungen in den Schutzzonen und
verbesserte Information und Beteiligung der Betroffenen. Die Kosten für
die Maßnahmen müssen gemäß dem Verursacherprinzip von der
Flugwirtschaft übernommen werden. Sie können an die Verbraucher
weitergegeben und auf den Ticketpreis umgelegt werden. Bei geschätzten
Kosten von etwa 500 Miillionen Euro in 10 Jahren wären das ungefähr 1-2
Euro pro Ticket. Die vorgestellten Eckpunkte des Fluglärmgesetzes
kennzeichnen den Referentenentwurf aus dem Umweltministerium als
maßvoll. Um die Wirtschaftlichkeit der deutschen Flughafenbetreiber und
Fluggesellschaften zu erhalten, werden für die Umsetzung längere
Zeiträume vorgesehen. Wir meinen: Das neue Gesetz muss einerseits
deutliche Verbesserungen für die Betroffenen bringen und andererseits
Klarheit wie Verlässlichkeit für die Flugwirtschaft.
Bis der Entwurf öffentlich diskutiert werden kann, sind noch Absprachen
innerhalb der Regierung notwendig. Zu einigen wenigen Punkten besteht
noch kein Konsens, etwa bei der Frage der Einbeziehung des militärisch
verursachten Lärms oder der Höhe der Grenzwerte.
Es stehen aber weitere beachtenswerte Instrumente zur Lärmreduktion
bereit. So sind in der Zwischenzeit EU-Richtlinien erlassen worden, die
Verbesserungen im Lärmschutz zum Ziel haben, etwa die Richtlinie zu
Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der
Gemeinschaft
(EU-Richtlinie 2002/30/EG). Sie sieht vor, bei Flughäfen
mit spezifischen Lärmproblemen Betriebsbeschränkungen und
Betriebsverbote etwa für alte und besonders laute Flugzeuge zu
erlassen. Überdies enthält die EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie den
so genannten "Balanced Approach" der ICAO: Der Ansatz sieht bei
Lärmproblemen an Standorten die Anwendung verschiedener, aber
aufeinander abgestimmter Lärmminderungsmaßnahmen an Flughäfen vor (etwa
der Einsatz leiserer Flugzeuge, Festlegung lärmoptimierter
Betriebsverfahren, Baubeschränkungen sowie lärmbedingte
Betriebsbeschränkungen).
Die Umgebungslärm-Richtlinie
(EU-Richtlinie 2002/49/EG) schafft darüber
hinaus Grundlagen für Lärmminderungsstrategien auch an Flughäfen. In
den kommenden Jahren werden auch für Gebiete um große Flughäfen
Lärmkarten zur Darstellung der Belastungssituation erarbeitet und für
lärmbelastete Bereiche Aktionspläne zur Lärmminderung entwickelt. Auch
wird in Folge der Richtlinie die Öffentlichkeit in die
Lärmminderungsplanung von Flughäfen stärker eingebunden.
Die Kombination verschiedener Maßnahmen ist eine vielversprechende
Option für einen Neubeginn beim Schutz vor Fluglärm. Die Umsetzung ist
in Arbeit. Wir sind zuversichtlich, dass trotz unterschiedlicher
Erwartungen der Beteiligten ein Konsens gefunden werden kann. Nur im
Dialog können Positionen und Gegensätze erkennbar werden, ohne
Vorurteile und Unvereinbarkeiten zu kultivieren. Regierung und
Parlament sind aufgerufen, die unterschiedlichen Interessen
auszubalancieren und eine gerechte Lösung zu finden. Wir rechnen mit
parlamentarischen Beschlüssen im Verlauf des Jahres 2004.