Pressemitteilung BARIG: 13.11.2003
Fluglärmgesetzgebung
Politik muss Interessen von Luftverkehr, Wirtschaft und Bevölkerung
ausgewogen berücksichtigen
Hohe Bedeutung für gesamtwirtschaftliche Standortinteressen
und Luftfahrt
BARIG-Position zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Die im Board of Airline Representatives in Germany vereinten 110 in
Deutschland tätigen Fluggesellschaften erwarten für die im kommenden Jahr
bevorstehende Novellierung der Fluglärmgesetze eine realistische Betrachtungs-
und Handlungsweise der Politik. Die Gesetzgebung muß einen fairen Ausgleich
zwischen dem Schutz der Bürger vor Fluglärm als auch den Interessen und Zwängen
des Luftverkehrs und der gesamten Wirtschaft darstellen.
Der vom
Bundesministerium für Umwelt (BMU) am 1.10.03 zur Abstimmung innerhalb der
Ministerien vorbereitete Entwurf zur Novellierung liegt den Airlines noch nicht
vor. Vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Entwurfstextes lehnt BARIG aber die
bislang bekannt gewordenen Vorschläge entschieden ab, da der neue Entwurf wieder
deutlich hinter den in der letzten Legislaturperiode erreichten Diskussionsstand
zurückzufallen scheint. Auf Basis dieses Entwurfs zeichnen sich untragbare
Kostenbelastungen für die Fluggesellschaften ab. Der Aus- und Neubau von
Flughäfen würde praktisch unmöglich oder unbezahlbar.
Kostenexplosion für den Luftverkehr befürchtet
BARIG-Generalsekretär Martin Gaebges: „Erste
Informationen lassen befürchten, dass die verschiedenen Maßnahmen des
Gesetzentwurfes im Falle einer Umsetzung dem Luftverkehr in Deutschland Kosten
in Höhe von mehreren Milliarden Euro bescheren würden.“ BARIG-Chairman Henry
Hasselbarth ergänzt: „Gerade in Deutschland, einem Land mit hohen Standortkosten
und derzeit extremen Konjunkturproblemen, dürfen nicht noch zusätzliche
Hindernisse für Luftfahrt und Wirtschaft durch die Politik errichtet werden. Das
wäre für den schwachen Arbeitsmarkt hierzulande fatal.“
8 Punkte: BARIG-Position zur Novellierung der Fluglärmgesetzgebung
Ø BARIG unterstützt
eine wettbewerbskonforme Novellierung des Fuglärmgesetzes.
Ø
BARIG erwartetet, dass neben dem Schutzgedanken für die Bevölkerung
auch die gesamtwirtschaftlichen Standortinteressen und die Interessen der
Luftverkehrswirtschaft mit ihren globalen Anforderungen ausgewogen
berücksichtigt werden. Dazu gehört u.a. eine seriöse Abschätzung der Kosten und
Wettbewerbsfolgen.
Ø Die Anstrengungen und Investitionen
der Luftfahrt zur Lärmreduktion müssen gefördert und geschützt werden. Dies
erfordert klare, einheitliche und langfristig berechenbare Regelungen. Notwendig
ist u.a., ein weiteres Heranrücken der Bebauung an die Flughäfen zu unterbinden
zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherstellung der Entwicklungsmöglichkeiten
des Luftverkehrs.
Ø Eine Harmonisierung mit der
europäischen Gesetzgebung ist anzustreben. Insbesondere bei der Festlegung von
Grenzwerten sollte ein einheitliches Schutzniveau zugrunde gelegt
werden.
Ø Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss gewahrt
bleiben. Daher sollen auch militärische Flüge dem Fluglärmgesetz unterliegen.
Eine Ausklammerung ist unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten
unhaltbar.
Ø Zur Umsetzung der neuen Grenzwerte müssen
realistische Übergangsfristen festgelegt werden.
Ø BARIG
fordert eine Gleichbehandlung der Verkehrsträger hinsichtlich der Schutzziele
und der Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen.
Ø Die
Einführung der Möglichkeit einer Verbandsklage verlängert die schon extrem
langen Genehmigungsprozesse und führt zu weiteren Kosten. Diese Möglichkeit
sollte weiterhin ausgeschlossen bleiben.
Mehr Anerkennung für die Anstrengungen der Fluggesellschaften
BARIG fordert, dass die großen
finanziellen und technischen Anstrengungen der Fluggesellschaften zur
Lärmreduzierung mehr als bisher anerkannt werden. Gerade in den vergangenen
Jahren hat dies zu außerordentlichen Verbesserungen bei modernen Flugzeugen
geführt. Zusammen mit den Flugzeug- und Triebwerkherstellern, der Flugsicherung
und den Flughäfen wird auch weiterhin kontinuierlich daran gearbeitet, dass
startende und landende Flugzeuge noch weniger Lärm in Flughafennähe abgeben. In
den letzten 40 Jahren ist es gelungen, die Schallemission von Flugzeugen und
Triebwerken um etwa 30 db(A) zu verringern (Vergleich Boeing 707 mit Airbus
A319), das bedeutet eine Reduzierung des Lärms um nahezu 90 %. Diese positive
Entwicklung führte auch dazu, dass die Lärmpegel an großen Flughäfen trotz stark
gewachsenen Verkehrs nicht anstiegen bzw. sogar rückläufig
sind.
Dringender Bedarf an Dialog mit dem BMU
BARIG
ging bislang von einer Novellierung auf Basis des Standes der Diskussion aus,
die in der letzten Legislaturperiode erreicht wurde. Ein Rückschritt hinter
diese Basis ist nicht akzeptabel. BARIG sieht deshalb dringenden Bedarf für
Gespräche der Luftverkehrspartner mit dem BMU. Es muss gelingen im kommenden
Jahr zu einer Lärmschutzgesetzgebung zu kommen, die dem Standort Deutschland mit
seinem dringenden Bedarf an Wirtschaftswachstum entspricht. Dem Luftverkehr
müssen die Voraussetzungen gesichert werden, seine Schlüsselrolle für die
Gesamtwirtschaft auch erfolgreich auszuüben.
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