Pressemitteilung BARIG: 13.11.2003
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Fluglärmgesetzgebung
Politik muss Interessen von Luftverkehr, Wirtschaft und Bevölkerung ausgewogen berücksichtigen
Hohe Bedeutung für gesamtwirtschaftliche Standortinteressen und Luftfahrt
BARIG-Position zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Die im Board of Airline Representatives in Germany vereinten 110 in Deutschland tätigen Fluggesellschaften erwarten für die im kommenden Jahr bevorstehende Novellierung der Fluglärmgesetze eine realistische Betrachtungs- und Handlungsweise der Politik. Die Gesetzgebung muß einen fairen Ausgleich zwischen dem Schutz der Bürger vor Fluglärm als auch den Interessen und Zwängen des Luftverkehrs und der gesamten Wirtschaft darstellen.

Der vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) am 1.10.03 zur Abstimmung innerhalb der Ministerien vorbereitete Entwurf zur Novellierung liegt den Airlines noch nicht vor. Vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Entwurfstextes lehnt BARIG aber die bislang bekannt gewordenen Vorschläge entschieden ab, da der neue Entwurf wieder deutlich hinter den in der letzten Legislaturperiode erreichten Diskussionsstand zurückzufallen scheint. Auf Basis dieses Entwurfs zeichnen sich untragbare Kostenbelastungen für die Fluggesellschaften ab. Der Aus- und Neubau von Flughäfen würde praktisch unmöglich oder unbezahlbar.

Kostenexplosion für den Luftverkehr befürchtet

BARIG-Generalsekretär Martin Gaebges: „Erste Informationen lassen befürchten, dass die verschiedenen Maßnahmen des Gesetzentwurfes im Falle einer Umsetzung dem Luftverkehr in Deutschland Kosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro bescheren würden.“ BARIG-Chairman Henry Hasselbarth ergänzt: „Gerade in Deutschland, einem Land mit hohen Standortkosten und derzeit extremen Konjunkturproblemen, dürfen nicht noch zusätzliche Hindernisse für Luftfahrt und Wirtschaft durch die Politik errichtet werden. Das wäre für den schwachen Arbeitsmarkt hierzulande fatal.“

8 Punkte: BARIG-Position zur Novellierung der Fluglärmgesetzgebung

Ø BARIG unterstützt eine wettbewerbskonforme Novellierung des Fuglärmgesetzes.

Ø BARIG erwartetet, dass neben dem Schutzgedanken für die Bevölkerung auch die gesamtwirtschaftlichen Standortinteressen und die Interessen der Luftverkehrswirtschaft mit ihren globalen Anforderungen ausgewogen berücksichtigt werden. Dazu gehört u.a. eine seriöse Abschätzung der Kosten und Wettbewerbsfolgen.

Ø Die Anstrengungen und Investitionen der Luftfahrt zur Lärmreduktion müssen gefördert und geschützt werden. Dies erfordert klare, einheitliche und langfristig berechenbare Regelungen. Notwendig ist u.a., ein weiteres Heranrücken der Bebauung an die Flughäfen zu unterbinden zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherstellung der Entwicklungsmöglichkeiten des Luftverkehrs.

Ø Eine Harmonisierung mit der europäischen Gesetzgebung ist anzustreben. Insbesondere bei der Festlegung von Grenzwerten sollte ein einheitliches Schutzniveau zugrunde gelegt werden.

Ø Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss gewahrt bleiben. Daher sollen auch militärische Flüge dem Fluglärmgesetz unterliegen. Eine Ausklammerung ist unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten unhaltbar.

Ø Zur Umsetzung der neuen Grenzwerte müssen realistische Übergangsfristen festgelegt werden.

Ø BARIG fordert eine Gleichbehandlung der Verkehrsträger hinsichtlich der Schutzziele und der Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen.

Ø Die Einführung der Möglichkeit einer Verbandsklage verlängert die schon extrem langen Genehmigungsprozesse und führt zu weiteren Kosten. Diese Möglichkeit sollte weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Mehr Anerkennung für die Anstrengungen der Fluggesellschaften

BARIG fordert, dass die großen finanziellen und technischen Anstrengungen der Fluggesellschaften zur Lärmreduzierung mehr als bisher anerkannt werden. Gerade in den vergangenen Jahren hat dies zu außerordentlichen Verbesserungen bei modernen Flugzeugen geführt. Zusammen mit den Flugzeug- und Triebwerkherstellern, der Flugsicherung und den Flughäfen wird auch weiterhin kontinuierlich daran gearbeitet, dass startende und landende Flugzeuge noch weniger Lärm in Flughafennähe abgeben. In den letzten 40 Jahren ist es gelungen, die Schallemission von Flugzeugen und Triebwerken um etwa 30 db(A) zu verringern (Vergleich Boeing 707 mit Airbus A319), das bedeutet eine Reduzierung des Lärms um nahezu 90 %. Diese positive Entwicklung führte auch dazu, dass die Lärmpegel an großen Flughäfen trotz stark gewachsenen Verkehrs nicht anstiegen bzw. sogar rückläufig sind.

Dringender Bedarf an Dialog mit dem BMU

BARIG ging bislang von einer Novellierung auf Basis des Standes der Diskussion aus, die in der letzten Legislaturperiode erreicht wurde. Ein Rückschritt hinter diese Basis ist nicht akzeptabel. BARIG sieht deshalb dringenden Bedarf für Gespräche der Luftverkehrspartner mit dem BMU. Es muss gelingen im kommenden Jahr zu einer Lärmschutzgesetzgebung zu kommen, die dem Standort Deutschland mit seinem dringenden Bedarf an Wirtschaftswachstum entspricht. Dem Luftverkehr müssen die Voraussetzungen gesichert werden, seine Schlüsselrolle für die Gesamtwirtschaft auch erfolgreich auszuüben.


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