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Pressemitteilung Regierungspräsidium Darmstadt vom: 12.12.2003
Erörterungstermin für A 380-Werft startet am 15. Januar 2004

Regierungspräsidium Darmstadt rechnet mit zahlreichen Verhandlungstagen
Mörfelden-Walldorf/Darmstadt - Am 15. Januar 2004 beginnt im GARNY-Gebäude in der Dreieichstraße 12 - 14, in Mörfelden-Walldorf, der Erörterungstermin für den Bau der geplanten A 380 Werft am Flughafen Frankfurt. Das Regierungspräsidium Darmstadt, als Anhörungsbehörde in diesem laufenden Planfeststellungsverfahren, geht davon aus, dass dieser nicht öffentliche Erörterungstermin einige Wochen dauern dürfte, so der Behördenleiter Regierungspräsident Gerold Dieke. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte es etwa 41 000 Einwendungen gegen das Vorhaben gegeben.

Der Termin beginnt am Donnerstag, dem 15. Januar 2004 um 10.00 Uhr und wird am Freitag, dem 16. Januar 2004 ebenfalls um 10.00 Uhr fortgesetzt. In der Folgezeit wird die Erörterung jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 9.30 Uhr stattfinden. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Einlass ist ab 8.00 Uhr. Voraussichtlich dauert die durch angemessene Pausen unterbrochene Verhandlung abends bis gegen 19.00 Uhr.

Nach den geltenden Vorschriften erörtert die Anhörungsbehörde (RP) nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens (Fraport AG), den Behörden, den Naturschutzverbänden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben.

Der Erörterungstermin ist das Kernstück des Anhörungsverfahrens, meint Regierungspräsident Dieke. Er dient dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Einwendern, den Betroffenen, den Behörden und Verbänden sowie mit der Vorhabensträgerin sachlich zu erörtern. Der Erörterungstermin soll der Anhörungsbehörde ermöglichen, ein umfassendes Bild über die möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu gewinnen.

Im Rahmen des Termins wird insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Vorhabensträgerin und ihre Gutachter sollen zu den vorgetragenen Einwendungen dann Stellung nehmen. Eine Entscheidung über die Einwendungen selbst findet im Erörterungstermin nicht statt, da sie der Planfeststellungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) vorbehalten ist.

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung täglich beim erstmaligen Betreten des Erörterungssaales eine Einlasskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigten erhalten hierbei unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises, aus dem sich der Wohnort ergibt, eine jeweils für diesen Tag gültige, nicht übertragbare Einlasskarte. Diese Karte ist bei jedem erneuten Betreten des Erörterungssaales, zum Beispiel nach der Mittagspause, unaufgefordert vorzuzeigen. Eine Übertragung der Karte auf andere Personen ist nicht zulässig.

Die Erörterung erfolgt nach Sachthemen anhand einer Tagesordnung. Die Themen werden nacheinander aufgerufen. An welchem Tag welches Thema erörtert wird, kann deshalb nicht im Voraus bestimmt werden. Während des Termins können der aktuelle Stand der Erörterung und der für den jeweils nächsten Tag vorgesehene Tagsordnungspunkt im Internet unter der Adresse http://www.planfeststellung-a380.de/ abgerufen werden. Dort sind auch nähere Informationen über den Veranstaltungsort (z. B. Anfahrtsskizze) sowie weitere organisatorische Hinweise abrufbar.


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