Pressemitteilung Regierungspräsidium Darmstadt vom: 12.12.2003
Erörterungstermin für A 380-Werft startet am 15. Januar 2004
Regierungspräsidium Darmstadt rechnet mit zahlreichen Verhandlungstagen
Mörfelden-Walldorf/Darmstadt - Am 15. Januar 2004 beginnt im
GARNY-Gebäude in der Dreieichstraße 12 - 14, in Mörfelden-Walldorf, der
Erörterungstermin für den Bau der geplanten A 380 Werft am Flughafen
Frankfurt. Das Regierungspräsidium Darmstadt, als Anhörungsbehörde in
diesem laufenden Planfeststellungsverfahren, geht davon aus, dass dieser
nicht öffentliche Erörterungstermin einige Wochen dauern dürfte, so der
Behördenleiter Regierungspräsident Gerold Dieke. Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung hatte es etwa 41 000 Einwendungen gegen das
Vorhaben gegeben.
Der Termin beginnt am Donnerstag, dem 15. Januar 2004 um 10.00 Uhr und
wird am Freitag, dem 16. Januar 2004 ebenfalls um 10.00 Uhr fortgesetzt.
In der Folgezeit wird die Erörterung jeweils montags, dienstags,
donnerstags und freitags ab 9.30 Uhr stattfinden. Mittwochs findet keine
Erörterung statt. Einlass ist ab 8.00 Uhr. Voraussichtlich dauert die
durch angemessene Pausen unterbrochene Verhandlung abends bis gegen 19.00
Uhr.
Nach den geltenden Vorschriften erörtert die Anhörungsbehörde (RP) nach
Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen
den Plan und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände zu dem Plan mit
dem Träger des Vorhabens (Fraport AG), den Behörden, den
Naturschutzverbänden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen
erhoben haben.
Der Erörterungstermin ist das Kernstück des Anhörungsverfahrens, meint
Regierungspräsident Dieke. Er dient dazu, das Vorhaben und seine
Auswirkungen mit den Einwendern, den Betroffenen, den Behörden und
Verbänden sowie mit der Vorhabensträgerin sachlich zu erörtern. Der
Erörterungstermin soll der Anhörungsbehörde ermöglichen, ein umfassendes
Bild über die möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu
gewinnen.
Im Rahmen des Termins wird insbesondere denjenigen, die Einwendungen
erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die
Vorhabensträgerin und ihre Gutachter sollen zu den vorgetragenen
Einwendungen dann Stellung nehmen. Eine Entscheidung über die Einwendungen
selbst findet im Erörterungstermin nicht statt, da sie der
Planfeststellungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung) vorbehalten ist.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird zur
Feststellung der Teilnahmeberechtigung täglich beim erstmaligen Betreten
des Erörterungssaales eine Einlasskontrolle durchgeführt. Die
Teilnahmeberechtigten erhalten hierbei unter Vorlage eines gültigen
Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises, aus dem
sich der Wohnort ergibt, eine jeweils für diesen Tag gültige, nicht
übertragbare Einlasskarte. Diese Karte ist bei jedem erneuten Betreten des
Erörterungssaales, zum Beispiel nach der Mittagspause, unaufgefordert
vorzuzeigen. Eine Übertragung der Karte auf andere Personen ist nicht
zulässig.
Die Erörterung erfolgt nach Sachthemen anhand einer Tagesordnung. Die
Themen werden nacheinander aufgerufen. An welchem Tag welches Thema
erörtert wird, kann deshalb nicht im Voraus bestimmt werden. Während des
Termins können der aktuelle Stand der Erörterung und der für den jeweils
nächsten Tag vorgesehene Tagsordnungspunkt im Internet unter der Adresse
http://www.planfeststellung-a380.de/ abgerufen werden. Dort sind auch
nähere Informationen über den Veranstaltungsort (z. B. Anfahrtsskizze) sowie
weitere organisatorische Hinweise abrufbar.
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