Bürgerverein Brandenburg- Berlin e.V. (BVBB): 25. Juni 2004 Logo


Offener Brief an den Verkehrsminister von Brandenburg
Sehr geehrter Herr Minister Szymanski,

Mit Entsetzen haben wir in der Ausgabe des "Tagesspiegel" vom 25.06.04 im Artikel mit der Überschrift " Lärmschutz gefährdet Flughafenpläne" folgendes Zitat des Chefs der Planfest-stellungsbehörde für den Flughafenbau im Brandenburger Verkehrsministerium, Rainer Bret-schneider mit Bezug auf den am Mittwoch bekannt gewordenen Referentenentwurf zur No-vellierung des seit 1971 geltenden Fluglärmgesetzes lesen müssen:

"Wir verfallen aber noch nicht in Panik. Gesetze dauern in Deutschland immer lange. Und selbst in der Regierung (gemeint ist hier Verkehrsminister Stolpe, der als Regierungslobbyist der Flughafenbetreiber und der Fluggesellschaften den Referentenentwurf seines Fachminis-terkollegen Trittin bekämpft) soll es ja Widerstände gegen den Gesetzesentwurf aus dem Bundesumweltministerium geben". "Er (Bretschneider) hoffe", so der Bericht dann weiter, "dass das Bundesverwaltungsgericht die Flughafenplanung als Altfall betrachtet, selbst wenn dann schon ein neues Lärmgesetz gelte."

Mit diesen Darlegungen liegt ein weiterer Beweis dafür vor, dass die Planfeststellungsbehörde im Sinne oder auf Befehl ihrer Gesellschafter (Land Brandenburg, Berlin und Bund) handelt und kein Planfeststellungsverfahren nach rechtsstaatlichen Vorgaben zum von den Gesell-schaftern geplanten Neubau von Schönefeld führt.

Als für das Planfeststellungsverfahren weisungsgebundener politischer Beamter hat Brett-schneider mit seinen Darlegungen nichts anderes verkündet, als dass die Planfeststellungsbe-hörde und das Land Brandenburg offen gegen die Schutzinteressen der Betroffenen entschei-den wird.

Wissenschaftliche Erkenntnisse, wie eine jetzt veröffentlichte Studie im Auftrag der Weltge-sundheitsorganisation WHO, in der Wissenschaftler des Berliner Forschungsverbunds einen direkten Zusammenhang zwischen lärmbedingter Belästigung, lärmbedingten Schlafstörungen und ärztlich diagnostizierten Erkrankungen untersucht und nachgewiesen hatten, werden e-benso ignoriert und abgetan, wie die schon auf ein Minimum des sich ergebenden Schutzbe-darfs reduzierten Dauerschallpegel, mit denen Schutzzonen definiert werden, aus dem vorlie-genden Referentenentwurf.

Mit unverhohlener Dreistigkeit wird sogar darauf spekuliert, dass das Bundesverwaltungsge-richt der Landesregierung von Brandenburg den Gefallen tut, sich mit einer Entscheidung zu dem Kreis jener zu zählen, die große Teile der Bevölkerung durch Lärmterror bewusst krank machen.

Die Verpflichtung zur unabhängigen und neutralen Abwägung des Antrags der "Flughafenge-sellschaft Berlin Schönefeld (FBS) von Einwendungen 235.000 von 135.000 Betroffenen und 180 "Trägern Öffentlicher Belange (TÖB) hat die Behörde offensichtlich niemals auch nur angestrebt. Von Anbeginn an ging es ihr wohl nur darum, die Interessen der politischen Par-teien als Träger der Regierungsmacht vor der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Gemeinden zu schützen.

Die Pressemitteilung Bretschneiders vom 18.06.204, in der er den Betroffenen, offenbar in der berechtigten Befürchtung einer riesigen Klagewelle gegen den zu erwartenden Planfest-stellungsbeschluss, mitteilte, dass sie nicht auf Schallschutz klagen bräuchten, da "Die An-spruchsberechtigung für Entschädigungsregelungen" … "für alle Betroffenen, die nach dem Planfeststellungsbeschluss Entschädigungen erhalten sollen" bestünde, stellt einen einstweili-gen Höhepunkt der Landesregierung der Demonstration von Arroganz und Verachtung der Betroffenen dar.

Herr Minister, brechen Sie dieses parteiische Verfahren sofort ab!

Entlassen Sie aus Gründen rechtsstaatlicher Hygiene den politischen Beamten Bretschneider unverzüglich. Wenn Sie sich dieser Forderung verweigern, bekennen auch Sie, mit Ihnen die Landesregierung und die sie tragenden Parteien, SPD und CDU, dass Sie bereit sind, mit dem Neubau von Schönefeld zum Großflughafen den Weg des Rechtstaats missachten zu wollen und die Gefährdung der Gesundheit von zig Tausenden billigend in Kauf zu nehmen.

Es gibt aber noch einen zweiten Grund das Verfahren sofort abzubrechen und einen neuen Standort für einen wettbewerbsfähigen und die Bevölkerung schonenden Großflughafen zu suchen.

Wie bereits erwähnt, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einer Studie, die ausge-rechnet vom Berliner Forschungsverband, der Freien Universität, der Technischen Universität und der Humboldtuniversität erarbeitet wurde, unwiderlegbar nachgewiesen, dass Lärm und hier auch Fluglärm, folgende Risiken und Wirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen hat: 45% auf Herz-Kreislauf -Symptome, 49% auf Bluthochdruck, 46% auf Allergien und 56% auf Migräne. Diese erschütternden Zahlen wollen Sie, die Landesregierung, SPD und CDU doch wohl nicht ignorieren? Sie zeigen doch unwiderlegbar, dass Flughäfen in besiedelten Gebieten die Menschen krank machen! Hier sind im Falle Schönefeld wenigstens 140.000 Menschen, Kinder, Jugendliche, im Erwerbsleben Stehende und Senioren betroffen.

Wenn Sie und die Gesellschafter, alle Parteien und Wirtschaftsverbände sowie die IHK´s die-ses Projekt weiter betreiben und nicht alles unternehmen, um die innerstädtischen Flughäfen zu Gunsten eines auch gesundheitsverträglichen Standorts zu schließen, dann bekennen Sie sich als Gesundheitsschädling.

Rechtsstaatliches Handeln und Beachtung der Schutzrechte der Menschen nach Grundgesetz, der Verfassung von Brandenburg und der einschlägigen Schutzgesetze können Sie dann auch für Ihre Regierungspraxis nicht mehr beanspruchen. Sie haben dann den Rechtstaat aufgege-ben und das Recht dem Opportunitätsprinzip parteiischer Interessen unterworfen.

Im Übrigen speisen Sie dann auch die umlaufende Parole: Bürger gegen die Parteien. Sie lie-fern auch im Falle Schönefeld den Beweis, dass die Parteien durch ihr Verhalten und ihre gescheiterte Politik abgewirtschaftet haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ferdi Breidbach
Vorsitzender


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