Fraport AG fühlt sich im Lärmschutz nicht an die Mediation gebunden
Pressemitteilung: 10. September 2004
Bei der gestrigen Veranstaltung zur Novelle des Fluglärmgesetzes in
Hattersheim-Eddersheim stellte der Leiter der Abteilung für
Nachbarschaftsanfragen, Thomas Lurz, klar, dass die Fraport AG sich
hinsichtlich der Grenzwerte für Schallschutzmaßnahmen nicht an das
Ergebnis der sog. Mediation gebunden fühlt. Zum Erstaunen der Teilnehmer
sieht der auch im Ausbauverfahren zuständige Fraport-Jurist in dieser
Position auch keinen Widerspruch zur Mediation. Für den Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND) ist es ein unglaublicher Vorgang,
dass die Fraport sich bei der Novelle des Fluglärmgesetzes gegen Werte
ausspricht, die die Mediationsrunde beschlossen hatte. Es zeigt sich mit
erschreckender Klarheit, dass die Fraport AG auf die brutale
Durchsetzung der eigenen Interessen setzt und die Zweifel an dem
angeblichen Konsensverfahrens berechtigt waren. Brigitte Martin vom BUND
Landesvorstand sieht nun die Politik gefordert: Da das Land Hessen, die
Stadt Frankfurt und die Bundesregierung die Mehrheitsaktionäre der
Fraport sind, muss der Fraport-Aufsichtsrat den Vorstand des
Unternehmens unverzüglich und scharf zur Ordnung rufen“.
Die Mediation vereinbarte mit Zustimmung der Fraport zusammen mit dem
Ausbau des Frankfurter Flughafens einen Vorsorgewert von 60 dB(A) als
Tages-Dauerschallpegel festzulegen, oberhalb dessen
Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Dabei ging die
Mediationsrunde noch von der geltenden Berechnungsgrundlage aus. Mit dem
neuen Fluglärmgesetz, zu dem Anfang der nächsten Woche eine Anhörung des
Bundesumweltministeriums stattfindet, soll eine neue
Berechnungsgrundlage eingeführt werden. Legt man diese neue
Berechnungsart zugrunde, würde der Wert der Mediation bei 57-58 dB(A)
liegen. Im Gesetzgebungsverfahren hat Fraport nun aber gänzlich andere
Vorstellungen geäußert und fordert einen Wert von 67 dB(A). Wegen der
logarithmischen Berechnung von Fluglärmpegeln entspräche diese Erhöhung
um 10 dB(A) mehr als achtfach höheren Schwelle, ab der Fraport
Schallschutzmaßnahmen finanzieren müsste. Die Bevölkerung, die im
Bereich zwischen dem Vorsorgewert der Mediation und dem
Fraport-Wunschwert wohnt, würde die notwendigen Schallschutzmaßnahmen
selbst bezahlen müssen, wenn Fraport sich bei der Novelle des Gesetzes
durchsetzt. Der BUND schätzt, dass dies für mehrere zehntausend Menschen
eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Mediationsergebnis
bedeuten würde. Für diese Menschen würde der Ausbau teuer, wenn sie
ihre Gesundheit schützen wollen“, kritisiert Brigitte Martin vom BUND.
Auch in einem weiteren Punkt bekämpft die Fraport AG das neue
Fluglärmgesetz, obwohl dieses eine Vereinbarung der Mediation aufgreift.
Hinsichtlich der grundsätzlichen Berechnung des Fluglärms hatte man sich
in der Mediation auf die sog. 100:100-Regelung verständigt. Danach wird
ein Mittelungspegel über den tatsächlichen Lärm errechnet, der über eine
längere Zeit in den einzelnen Betriebsrichtungen existiert. Fraport
plädiert dagegen für eine Mittelwertsberechnung über beide
Betriebsrichtungen. Die Folge dieser Herangehensweise wären deutlich
kleinere Lärmschutzzonen und damit viel geringere Kosten für passive
Schallschutzmaßnahmen für das Unternehmen. Benachteiligt würden vor
allem die Menschen, die unterhalb der West-Anflugroute und den östlichen
Abflugsrouten wohnen. In der Mediation hatte Fraport der
100:100-Regelung für den Tag widersprochen, sie aber für die Nacht
akzeptiert. Mit dieser Einzelmeinung konnte sich der Flughafen aber
gegenüber den anderen Mediationsteilnehmern nicht durchsetzen. Nun will
Fraport offenbar nicht einmal mehr die Zustimmung zu dieser
Berechnungsweise für die Nacht akzeptieren.
Mehr zum Thema:
Pressemitteilung Fraport (11.09.2004)
Frankfurter Rundschau (21.09.2004)
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