Pressemitteilung: 11. September 2004 / 112/04 Logo


Fraport finanziert Schallschutz auf gesetzlicher Grundlage – BUND verwechselt Grenzwerte für den Bestand mit dem Ausbaufall
FRA – Als durchschaubar plumpen Versuch der Desinformation sieht die Fraport AG die Behauptung des BUND, der Betreiber des Frankfurter Flughafens verlasse die Mediation, um den Bewohnern im Flughafenumland keinen Schallschutz bezahlen zu müssen. Die Fraport AG hält sich bei der Umsetzung der Mediation strikt an die Empfehlungen der Mediatoren und hat zusammen mit dem Ausbau ein Nachtflugverbot für den gesamten Flughafen beantragt. Im Gegensatz dazu hat der BUND die Grundlage der Mediation verlassen und fordert ein sofortiges Nachtflugverbot, obwohl dies an den Ausbau gekoppelt ist.

Die Abgrenzung des Schallschutzgebiets regelt das Fluglärmgesetz, für dessen Novellierung ein Entwurf vom Bundesumweltministerium ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörung. Die darin aufgenommenen Grenzwerte für bestehende Flughäfen in Deutschland hält Fraport mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen für nicht angemessen, weil sie nicht sachlich begründet sind. Für den Ausbau des Frankfurter Flughafens hat Fraport gemäß den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes, auf dessen Basis Ausbauplanungen genehmigt werden, lärmphysikalische und lärmmedizinische Gutachten erstellen lassen. Sie werden in der Planfeststellung die Grundlage für die Festsetzung von Grenzwerten für den passiven Schallschutz durch die Genehmigungsbehörde bilden.

Die im Mediationsverfahren diskutierten Werte beziehen sich auf den Ausbau des Frankfurter Flughafens, nicht aber auf den Bestand aller Verkehrsflughäfen in Deutschland. Ohne Frage finanziert Fraport bauliche Maßnahmen für den passiven Schallschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Das laufende Schallschutzprogramm hat ein Volumen von 76 Millionen Euro. Sollte sich beim Bau der Nordwest-Landebahn das Schallschutzgebiet erweitern, wird Fraport für den baulichen Schallschutz aufkommen.

Die Fraport AG weist darauf hin, dass das Unternehmen die Novellierung des Fluglärmgesetzes begrüßt, weil die darin enthaltenen Grenzwerte wegen des inzwischen erreichten technischen Fortschritts bei der Lärmreduzierung veraltet sind. Deshalb kann mit dem geltenden Recht der Zweck des Fluglärmgesetzes, Siedlungsbeschränkungen im Flughafenumfeld festzusetzen und Entschädigungen zu regeln, nicht mehr erreicht werden. Auf der Basis des geltenden Rechts bleiben Lärmschutzzonen auf das Flughafengelände beschränkt. Siedlungsbeschränkungen können allein damit nicht erwirkt werden.


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