Pressemitteilung Deutscher Fluglärmdienst: 13.09.2004
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Deutscher Fluglärmdienst warnt vor der Verwässerung des neuen Fluglärmschutzgesetzes
Demonstration in Bonn am 13.9.2004 zum Beginn der Anhörung zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes
Der Deutsche Fluglärmdienst (DFLD) begrüße das Vorhaben von Umweltminister Jürgen Trittin, die Lärmgrenzwerte von 1971 den neuen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung anzunähern. "Die heutige Gesetzeslage führt beispielsweise dazu, dass selbst in Raunheim, der lautesten Stadt Deutschlands, die Richter keine unzumutbare Lärmbelästigung anerkennen, obwohl die dortigen Lärmpegel als gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Die Novelle ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", so DFLD-Vorsitzender Friebe, "obwohl sie noch weit hinter den Forderungen der Lärmwirkungsexperten zurückbleibt".

Am heutigen Tag beginnt die Anhörung zur Novelle des Fluglärmschutzgesetzes. Der Entwurf sieht einen verbesserten Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm vor. Es handelt sich jedoch um ein reines Kostenerstattungsgesetz für passive Schallschutzmaßnahmen. Weder Maßnahmen des aktiven Schallschutzes noch verbindliche Regeln für ein Nachtflugverbot wurden berücksichtigt. Dennoch wird der verbesserungsfähige Entwurf der Gesetzesnovelle von der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen (ADV) insbesondere von dessen Meinungsführer, der Frankfurter Flughafen AG, abgelehnt.

Die Fraport AG zieht im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens sogar frühere Zusagen aus der Mediation zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zurück, da sie die resultierenden Schallschutzkosten nicht übernehmen will. Dies sei ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen so Dr. Berthold Fuld:

Hatte die Fraport AG für den Ausbau des Frankfurter Flughafens in der Mediation noch Durchschnittspegel von 60 dB(A) tags akzeptiert, so fordere sie heute vom Gesetzgeber auf jede Regelung zum Ausbau im Fluglärmgesetz zu verzichten und für bestehende Flughäfen 67 dB(A) im Gesetz festzuschreiben. Der DFLD fragt, ab welchem Grenzwert die Fraport AG, als eine der größten Flughafenbetreiber Schallschutz für betroffene Bürger finanzieren will.

Das Argument der Luftverkehrswirtschaft, dass die Novelle des Fluglärmgesetzes zu hohe Kosten auslöse, ist für den DFLD reine Panikmache. Denn während die Kosten der Novelle selbst nach den Berechnungen der ADV bei etwa 1,40 € je Ticket liegen würde, hat die Lufthansa ohne größeres Wehklagen Anfang September eine zusätzliche Servicepauschale in Höhe von 30-45 Euro je Tickets eingeführt.

Der DFLD vertritt die Position, dass die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA-Lärm konsequent auch auf das Flughafenumfeld angewandt werden sollten. Nur so wäre ein effektiver Schutz der Gesundheit der Menschen gewährleistet. Eine Sonderbehandlung der Luftfahrtbranche sei nicht mehr geboten. Der Luftverkehr sei auch ohne gesetzlich verankerte Bevorzugung lebensfähig.

Weitere Informationen unter www.DFLD.de. Darunter finden sich Fluglärmaufzeichnungen aus allen Regionen Deutschlands und der Schweiz sowie downloads zur Gesetzesnovelle und ein umfangreiches Archiv zum Thema Fluglärm.

Der Deutsche Fluglärmdienst ist eine Nicht-Regierungs-Organisation und dokumentiert seit mehr als zwei Jahren bundesweit und in der Schweiz die Fluglärmbelastung von Bürgern im Umfeld und im weiteren Nahbereich von Flughäfen. Innerhalb von 12 Schwerpunktregionen betreibt der DFLD 130 private Fluglärmmessstationen. Hinter jeder der Messstationen stehe die Betroffenheit und die Gesundheitsgefährdung von Tausenden von Menschen. In der Summe dürften in Deutschland im Jahre 2004 ca. 25 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen sein.


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