Pressemitteilung Deutscher Fluglärmdienst: 13.09.2004
Deutscher Fluglärmdienst warnt vor der Verwässerung des neuen Fluglärmschutzgesetzes
Demonstration in Bonn am 13.9.2004 zum Beginn der Anhörung zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes
Der Deutsche Fluglärmdienst (DFLD) begrüße das Vorhaben von Umweltminister Jürgen
Trittin, die Lärmgrenzwerte von 1971 den neuen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung
anzunähern. "Die heutige Gesetzeslage führt beispielsweise dazu, dass selbst in Raunheim,
der lautesten Stadt Deutschlands, die Richter keine unzumutbare Lärmbelästigung
anerkennen, obwohl die dortigen Lärmpegel als gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Die
Novelle ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", so DFLD-Vorsitzender Friebe,
"obwohl sie noch weit hinter den Forderungen der Lärmwirkungsexperten zurückbleibt".
Am heutigen Tag beginnt die Anhörung zur Novelle des Fluglärmschutzgesetzes.
Der
Entwurf sieht einen verbesserten Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm vor.
Es handelt sich jedoch um ein reines Kostenerstattungsgesetz für passive
Schallschutzmaßnahmen. Weder Maßnahmen des aktiven Schallschutzes noch verbindliche
Regeln für ein Nachtflugverbot wurden berücksichtigt. Dennoch wird der
verbesserungsfähige Entwurf der Gesetzesnovelle von der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Verkehrsflughäfen (ADV) insbesondere von dessen Meinungsführer, der Frankfurter
Flughafen AG, abgelehnt.
Die Fraport AG zieht im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens sogar frühere Zusagen aus der
Mediation zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zurück, da sie die resultierenden
Schallschutzkosten nicht übernehmen will. Dies sei ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen so
Dr. Berthold Fuld:
Hatte die Fraport AG für den Ausbau des Frankfurter Flughafens in der Mediation noch
Durchschnittspegel von 60 dB(A) tags akzeptiert, so fordere sie heute vom Gesetzgeber auf
jede Regelung zum Ausbau im Fluglärmgesetz zu verzichten und für bestehende Flughäfen 67
dB(A) im Gesetz festzuschreiben. Der DFLD fragt, ab welchem Grenzwert die Fraport AG,
als eine der größten Flughafenbetreiber Schallschutz für betroffene Bürger finanzieren will.
Das Argument der Luftverkehrswirtschaft, dass die Novelle des Fluglärmgesetzes zu hohe
Kosten auslöse, ist für den DFLD reine Panikmache. Denn während die Kosten der Novelle
selbst nach den Berechnungen der ADV bei etwa 1,40 € je Ticket liegen würde, hat die
Lufthansa ohne größeres Wehklagen Anfang September eine zusätzliche Servicepauschale in
Höhe von 30-45 Euro je Tickets eingeführt.
Der DFLD vertritt die Position, dass die Bestimmungen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA-Lärm konsequent auch auf das
Flughafenumfeld angewandt werden sollten. Nur so wäre ein effektiver Schutz der
Gesundheit der Menschen gewährleistet. Eine Sonderbehandlung der Luftfahrtbranche sei
nicht mehr geboten. Der Luftverkehr sei auch ohne gesetzlich verankerte Bevorzugung
lebensfähig.
Weitere Informationen unter www.DFLD.de. Darunter finden sich Fluglärmaufzeichnungen
aus allen Regionen Deutschlands und der Schweiz sowie downloads zur Gesetzesnovelle und
ein umfangreiches Archiv zum Thema Fluglärm.
Der Deutsche Fluglärmdienst ist eine Nicht-Regierungs-Organisation und dokumentiert
seit mehr als zwei Jahren bundesweit und in der Schweiz die Fluglärmbelastung von
Bürgern im Umfeld und im weiteren Nahbereich von Flughäfen. Innerhalb von 12
Schwerpunktregionen betreibt der DFLD 130 private Fluglärmmessstationen. Hinter
jeder der Messstationen stehe die Betroffenheit und die Gesundheitsgefährdung von
Tausenden von Menschen. In der Summe dürften in Deutschland im Jahre 2004 ca. 25
Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen sein.
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