Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen: 4 / 22.02.2005
ADV hält an ihren Eckpunkten zur Novellierung des Fluglärmgesetzes fest
Seit September 2004 war eine aus Vertretern des Bundesumweltministeriums, des
Bundesverkehrsministeriums, des Umweltbundesamtes und der ADV bestehende
Arbeitsgruppe damit befasst, die mit der geplanten Novelle des Fluglärmgesetzes
verbundenen Kostenbelastungen der deutschen Flughäfen abzuschätzen. Mit
dieser gemeinsamen Abschätzung sollte der andauernde Dissens zwischen
Umweltbehörden und Luftverkehrswirtschaft über die Kostenfolgen der
Gesetzesnovelle ausgeräumt werden, da der Frage der zusätzlichen
Kostenbelastung des Luftverkehrsstandortes Deutschland, neben anderen
umstrittenen Regelungsinhalten, in der politischen Diskussion des Gesetzentwurfes
besondere Bedeutung zukam.
Nach dem nun vorgelegten Bericht der Arbeitsgruppe
sind für die deutschen Flughäfen insgesamt Kostenbelastungen zwischen ca.
610 Mio. EUR und ca. 740 Mio. EUR zu erwarten.
Diese Kostenschätzung
basiert allerdings auf verschiedenen Annahmen der Arbeitsgruppe, die im weiteren
Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehören,
- dass der Flughafen Tegel wegen der vorgesehenen Schließung von der
Wirkung des Gesetzes ausgenommen wird;
- dass am künftigen Flughafen Berlin
Brandenburg International keine zusätzlichen Kosten durch das Fluglärmgesetz
entstehen;
- dass alle bisherigen Schallschutzmaßnahmen der Flughäfen
im Wert von 400 Mio. EUR den Anforderungen des novellierten Gesetzes genügen.
Sollten diese Annahmen keine Aufnahme in den vorliegenden Gesetzentwurf finden, verbliebe
es bei den ursprünglich von der ADV geschätzten Kostenbelastungen von ca.
1 Milliarde EUR. Darüber hinaus enthält die vorliegende Kostenschätzung
noch weitere Unwägbarkeiten, so z.B. die Entschädigung für Bauverbote oder
Aufwendungen für die Sanierung besonders schutzwürdiger Einrichtungen.
Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen (ADV), stellt zu dem Bericht fest: "Die deutschen Flughäfen
hoffen, dass nach Vorlage der Kostenschätzung die Sachdiskussion zu den Regelungsinhalten
der Novelle weiter fortgeführt wird. Die ADV fordert weiterhin, dass die
Lärmgrenzwerte für den Neu- und Ausbau von Flughäfen im Interesse der
Planungssicherheit im Fachplanungsrecht geregelt werden, dass bei der Lärmberechnung
die reale Fluglärmsituation zugrunde gelegt wird und wirksame Elemente zur
Siedlungsbeschränkung in der Umgebung der Flughäfen in das Gesetz aufgenommen
werden."
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