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Pressemitteilung BMU vom: 25. Mai 2005, Nr.: 133/05 |
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Stolpe und Trittin: Verbesserter Lärmschutz und verlässliche Entwicklungschancen für deutsche Flughäfen
Bundeskabinett beschließt Novelle des Fluglärmgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin vorgelegte Novelle des Fluglärmgesetzes beschlossen. Kern des
mit Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe abgestimmten
Gesetzentwurfs ist eine deutliche Absenkung der Grenzwerte für die
Lärmschutzzonen. Dadurch werden die Lärmschutzbereiche um die
Flugplätze spürbar ausgeweitet. Zugleich erhalten die Flughäfen die
dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit für deren weiteren
Ausbau.
Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe erklärt dazu: "Wir
modernisieren ein 34 Jahre altes Gesetz und machen damit die
Rahmenbedingungen für die Entwicklung der deutschen Flughäfen
zukunftsfest. Für die Luftverkehrswirtschaft erreichen wir dadurch
verlässliche Regelungen, die die guten ökonomischen Perspektiven der
Airports absichern. Die Verbesserungen beim Lärmschutz mindern
außerdem das Konfliktpotenzial zwischen Anwohnern und Flughäfen."
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Der Fluglärm beeinträchtigt die
Lebensqualität sehr vieler Menschen. Zugleich haben die vielfältigen
Auseinandersetzungen, denen sich die Flughäfen heute bei praktisch
jedem Bauvorhaben gegenüber sehen, eine wesentliche Ursache in den
nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm. Dies
verdeutlicht, dass die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Fluglärm
dringend verbessert werden müssen, nicht zuletzt auch um die
erforderliche Akzeptanz des Luftverkehrs in unserer Gesellschaft zu
erreichen."
Das Fluglärmgesetz berechnet die Lärmschutzzonen zukünftig gemäß den
realen Verhältnissen (An- und Abflüge) am Flughafen und schränkt zudem
den Neubau von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen im
lärmbelasteten Flugplatzumland ein, um Freiräume zu sichern und dem
Entstehen künftiger Lärmkonflikte vorzubeugen. Allerdings werden auch
weiterhin Nachtflüge möglich sein. Damit dient die Novelle auch den
berechtigten Belangen der Luftfahrtwirtschaft.
"Mit diesem Gesetz haben die deutschen Flughäfen gute
Wachstumsperspektiven. Bislang haben vor allem einzelne
Gerichtsurteile definiert, wie die einzelnen Flughäfen ausgebaut
werden können. Mit der neuen Regelung sichern wir die Wachstumsbranche
Luftverkehrswirtschaft für die Zukunft ab", sagte Stolpe.
Das Gesetz, das noch vom Parlament verabschiedet werden muss, ist im
Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Weitere Informationen:
- Hintergrundpapier zur Novelle des Fluglärmgesetzes
- Novelle Fluglärmgesetz (Entwurf vom 22.06.2004)
- Links zu den Stellungnahmen von Verbänden und Fachkreisen
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