Pressemitteilung BMU vom: 25. Mai 2005, Nr.: 133/05 Logo


Stolpe und Trittin: Verbesserter Lärmschutz und verlässliche Entwicklungschancen für deutsche Flughäfen
Bundeskabinett beschließt Novelle des Fluglärmgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Novelle des Fluglärmgesetzes beschlossen. Kern des mit Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe abgestimmten Gesetzentwurfs ist eine deutliche Absenkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen. Dadurch werden die Lärmschutzbereiche um die Flugplätze spürbar ausgeweitet. Zugleich erhalten die Flughäfen die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit für deren weiteren Ausbau.

Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe erklärt dazu: "Wir modernisieren ein 34 Jahre altes Gesetz und machen damit die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der deutschen Flughäfen zukunftsfest. Für die Luftverkehrswirtschaft erreichen wir dadurch verlässliche Regelungen, die die guten ökonomischen Perspektiven der Airports absichern. Die Verbesserungen beim Lärmschutz mindern außerdem das Konfliktpotenzial zwischen Anwohnern und Flughäfen."

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Der Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität sehr vieler Menschen. Zugleich haben die vielfältigen Auseinandersetzungen, denen sich die Flughäfen heute bei praktisch jedem Bauvorhaben gegenüber sehen, eine wesentliche Ursache in den nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm. Dies verdeutlicht, dass die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Fluglärm dringend verbessert werden müssen, nicht zuletzt auch um die erforderliche Akzeptanz des Luftverkehrs in unserer Gesellschaft zu erreichen."

Das Fluglärmgesetz berechnet die Lärmschutzzonen zukünftig gemäß den realen Verhältnissen (An- und Abflüge) am Flughafen und schränkt zudem den Neubau von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen im lärmbelasteten Flugplatzumland ein, um Freiräume zu sichern und dem Entstehen künftiger Lärmkonflikte vorzubeugen. Allerdings werden auch weiterhin Nachtflüge möglich sein. Damit dient die Novelle auch den berechtigten Belangen der Luftfahrtwirtschaft.

"Mit diesem Gesetz haben die deutschen Flughäfen gute Wachstumsperspektiven. Bislang haben vor allem einzelne Gerichtsurteile definiert, wie die einzelnen Flughäfen ausgebaut werden können. Mit der neuen Regelung sichern wir die Wachstumsbranche Luftverkehrswirtschaft für die Zukunft ab", sagte Stolpe.

Das Gesetz, das noch vom Parlament verabschiedet werden muss, ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Weitere Informationen:
- Hintergrundpapier zur Novelle des Fluglärmgesetzes

- Novelle Fluglärmgesetz (Entwurf vom 22.06.2004)

- Links zu den Stellungnahmen von Verbänden und Fachkreisen


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