Kommentar von Rechtsanwalt Möller-Meinecke zur Novelle des Fluglärmgesetzes: 25.05.2005
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Besser kein Gesetz als ein fauler Kompromiß
Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesumweltminister vorgelegte Novelle des Fluglärmgesetzes beschlossen. Die Novelle bleibt um Längen hinter den Forderungen der Umweltmediziner zum notwendigen Lärmschutz zurück.

Kern des mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmten Gesetzentwurfs ist ein leider nur halber Schritt in Richtung der nötigen deutlichen Absenkung der Grenzwerte für den Schutz gegenüber dem Fluglärm. Im Interesse der Flughafenbetreiber und Airlines sollen die Lärmschutzbereiche um die Flugplätze spürbar ausgeweitet werden. Als Konsequenz dürfen dort zum Wohnbau geeignete Flächen nicht mehr bebaut werden und der Wohnungsaltbestand erhält Beihilfen zum passiven Schallschutz.

Mit der Novelle eines 34 Jahre alten Gesetzes will die Regierung "die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der deutschen Flughäfen zukunftsfest", so BMV Stolpe, machen. Im Interesse der Luftverkehrswirtschaft sollen gegenüber dem bisherigen flexiblen Richterrecht zum Lärmschutz "verlässliche Regelungen die die guten ökonomischen Perspektiven der Airports absichern."

Zum Lärmschutz fördert die Novelle nur die Finanzierung von Lärmschutzfenstern, also eine Art Käfighalt des Menschen, der seine vom Fluglärm beeinträchtigten Außenwohnbereiche zukünftig immer weniger nutzen kann. Die Novelle mindert daher das Konfliktpotenzial zwischen Anwohnern und Flughäfen nicht.

Den Widerspruch zwischen Erkenntnis und fehlender Konsequenz wird mit der Äußerung des Bundesumweltministers Jürgen Trittin zu der Novelle deutlich:

"Der Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität sehr vieler Menschen. Zugleich haben die vielfältigen Auseinandersetzungen, denen sich die Flughäfen heute bei praktisch jedem Bauvorhaben gegenüber sehen, eine wesentliche Ursache in den nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm. Dies verdeutlicht, dass die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Fluglärm dringend verbessert werden müssen, nicht zuletzt auch um die erforderliche Akzeptanz des Luftverkehrs in unserer Gesellschaft zu erreichen."

Die Novelle zum Fluglärmgesetz berechnet die Lärmschutzzonen zukünftig gemäß den realen Verhältnissen (An- und Abflüge) am Flughafen und schränkt zudem den Neubau von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen im lärmbelasteten Flugplatzumland ein, um die weitere Expansion der Flughafennutzung zu sichern.

Auch ein dringend gebotenes gesetzliches Nachtflugverbot fehlt in der Novelle. Damit "dient die Novelle den Belangen der Luftfahrtwirtschaft", wie die Bundesregierung freimütig einräumt:

"Mit diesem Gesetz haben die deutschen Flughäfen gute Wachstumsperspektiven. Bislang haben vor allem einzelne Gerichtsurteile definiert, wie die einzelnen Flughäfen ausgebaut werden können. Mit der neuen Regelung sichern wir die Wachstumsbranche Luftverkehrswirtschaft für die Zukunft ab",
sagte BVM Stolpe.

Das Gesetz, das noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, dieser kann aber das Gesetz mit seiner Mehrheit stoppen.


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