Kommentar von Rechtsanwalt Möller-Meinecke zur Novelle des Fluglärmgesetzes: 25.05.2005
Besser kein Gesetz als ein fauler Kompromiß
Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesumweltminister vorgelegte
Novelle des Fluglärmgesetzes beschlossen. Die Novelle bleibt um
Längen hinter den Forderungen der Umweltmediziner zum notwendigen
Lärmschutz zurück.
Kern des mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmten
Gesetzentwurfs ist ein leider nur halber Schritt in Richtung der
nötigen deutlichen Absenkung der Grenzwerte für den Schutz gegenüber
dem Fluglärm. Im Interesse der Flughafenbetreiber und Airlines sollen
die Lärmschutzbereiche um die Flugplätze spürbar ausgeweitet werden.
Als Konsequenz dürfen dort zum Wohnbau geeignete Flächen nicht mehr
bebaut werden und der Wohnungsaltbestand erhält Beihilfen zum
passiven Schallschutz.
Mit der Novelle eines 34 Jahre alten Gesetzes will die Regierung "die
Rahmenbedingungen für die Entwicklung der deutschen Flughäfen
zukunftsfest", so BMV Stolpe, machen. Im Interesse der
Luftverkehrswirtschaft sollen gegenüber dem bisherigen flexiblen
Richterrecht zum Lärmschutz "verlässliche Regelungen die die guten
ökonomischen Perspektiven der Airports absichern."
Zum Lärmschutz fördert die Novelle nur die Finanzierung von
Lärmschutzfenstern, also eine Art Käfighalt des Menschen, der seine
vom Fluglärm beeinträchtigten Außenwohnbereiche zukünftig immer
weniger nutzen kann. Die Novelle mindert daher das Konfliktpotenzial
zwischen Anwohnern und Flughäfen nicht.
Den Widerspruch zwischen Erkenntnis und fehlender Konsequenz wird mit
der Äußerung des Bundesumweltministers Jürgen Trittin zu der Novelle
deutlich:
"Der Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität sehr vieler Menschen.
Zugleich haben die vielfältigen Auseinandersetzungen, denen sich die
Flughäfen heute bei praktisch jedem Bauvorhaben gegenüber sehen, eine
wesentliche Ursache in den nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zum
Schutz vor Fluglärm. Dies verdeutlicht, dass die Rahmenbedingungen
für den Schutz vor Fluglärm dringend verbessert werden müssen, nicht
zuletzt auch um die erforderliche Akzeptanz des Luftverkehrs in
unserer Gesellschaft zu erreichen."
Die Novelle zum Fluglärmgesetz berechnet die Lärmschutzzonen
zukünftig gemäß den realen Verhältnissen (An- und Abflüge) am
Flughafen und schränkt zudem den Neubau von Wohnungen und
schutzbedürftigen Einrichtungen im lärmbelasteten Flugplatzumland
ein, um die weitere Expansion der Flughafennutzung zu sichern.
Auch ein dringend gebotenes gesetzliches Nachtflugverbot fehlt in der
Novelle. Damit "dient die Novelle den Belangen der
Luftfahrtwirtschaft", wie die Bundesregierung freimütig einräumt:
"Mit diesem Gesetz haben die deutschen Flughäfen gute
Wachstumsperspektiven. Bislang haben vor allem einzelne
Gerichtsurteile definiert, wie die einzelnen Flughäfen ausgebaut
werden können. Mit der neuen Regelung sichern wir die
Wachstumsbranche Luftverkehrswirtschaft für die Zukunft ab",
sagte BVM Stolpe.
Das Gesetz, das noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, ist
zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, dieser kann aber das
Gesetz mit seiner Mehrheit stoppen.
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