Pressemitteilung: 01. Februar 2006
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wehrt sich gegen eine Aufweichung der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes zu Gunsten der Fraport.
Den Entwurf des Gesetzes will die Bundesregierung heute beschließen. "Eine Mogelpackung können wir nicht gebrauchen", sagt BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Der Gesetzesentwurf enthält eine zeitliche Staffelung zum Eintritt der Lärmschutzwerte. Bis zum 31.12.2010 soll die Nachtschutzzone für neue oder baulich erweiterte zivile Flugplätze durch einen Dauerschallpegel von 53 dB(A) bzw. 6 Einzellärmereignisse von 57 dB(A) begrenzt werden. Erst ab 1.1.2011 würden die schärfen Werte Dauerschallpegel von 50 dB(A) bzw. 6 Einzellärmereignisse von 53 dB(A) gelten. Diese zeitliche Staffelung lehnt der BUND ab. "Es ist offensichtlich, dass hier nicht der Schutz der Gesundheit, sondern der Schutz der Fraport im Vordergrund steht", protestiert BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.