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Pressemitteilung der FDP Bundestagsfraktion: 01. Februar 2006 |
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Kauch
Fluglärmgesetzentwurf schafft Ungleichbehandlung zwischen Anwohnern – Chaos in der Koalition
BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Entwurf
eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der
Umgebung von Flugplätzen erklärt der umweltpolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Michael KAUCH:
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt zwar grundsätzlich eine Novellierung
des veralteten Fluglärmgesetzes. Die Entscheidung der Bundesregierung,
den damals nicht eingebrachten rot-grünen Ressortentwurf aus dem Jahr
2005 lediglich eins zu eins“ zu übernehmen, ist allerdings falsch.
Der
Gesetzentwurf stellt keinen fairen und angemessenen Ausgleich zwischen
den Interessen und Eigentumsrechten der betroffenen Anwohner, der
Nutzer und der Flughafenbetreiber dar.
Union und SPD wiederholen die Fehler der Vorgängerregierung, indem sie
Bürger erster, zweiter und dritter Klasse beim Lärmschutz schaffen. Wer
an bundeseigenen Militärflughäfen wohnt, wird sogar noch schlechter
gestellt. Das ist nicht sachgerecht, denn das Fluglärmgesetz soll vor
Gesundheitsgefahren durch Lärm schützen. Das muss unabhängig davon
gelten, ob der Bund oder jemand anderes der Eigentümer des Flughafens
ist. Wer an Ausbauflughäfen wohnt, soll eher Schallschutz erstattet
bekommen als Bürger an Bestandsflughäfen. Ein Interessenausgleich
beim Flughafenausbau ist aber Sache des Planungsverfahrens am
jeweiligen Standort, nicht Aufgabe des Fluglärmgesetzes. Zudem versäumt
es der bisherige Entwurf, ein striktes Bauverbot in den Schutzzonen
aufzunehmen und fördert so neue Konflikte.
Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung offenbar einen in der
Koalition nicht abgestimmten Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt.
Die heutige Kritik von CDU-Umweltsprecherin Katherina Reiche ist so
grundsätzlich, dass sie das ganze Projekt in Frage stellt. Die Union muss
sich endlich entscheiden, was sie will. Im Kabinett zustimmen und noch vor
dem Beschluss die Entscheidung kritisieren, passt nicht zusammen.
Dem unzureichenden schwarz-roten Entwurf stellt die FDP-Fraktion im
Bundestag einen Antrag entgegen, der für eine Gleichbehandlung aller
Anwohner und ein striktes Bauverbot in den Schutzzonen sorgt.
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