Pressemitteilung BARIG: 03.02.2006
Novellierung Fluglärmgesetz
BARIG enttäuscht über die Pläne der neuen Bundesregierung
Frankfurt, 03. Februar 2006 – Mit Enttäuschung hat das Board of Airline Representatives e.V. (BARIG) die Entscheidung des Bundeskabinetts aufgenommen, den Entwurf zur Novellierung des Fluglärmgesetzes unverändert von der letzten Bundesregierung zu übernehmen, ohne die Betroffenen noch einmal einzubinden.
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag haben wir von der neuen Bundesregierung die Bereitschaft zur Veränderung erwartet und nicht den Griff in die Klamottenliste“, sagt Martin Gaebges, Generalsekretär des BARIG.
Der Gesetzesentwurf, der noch von Ex-Minister Trittin auf den Weg gebracht wurde, soll für Anwohner in der Umgebung von Flughäfen den Lärmschutz tagsüber und nachts verbessern. So sollen im Umfeld von Flughäfen die Lärmgrenzwerte gesenkt und die Schutzbereiche erweitert werden und die Kosten für Schutzmaßnahmen über Flughafenentgelte auf die Fluggesellschaften und ihre Kunden abgewälzt werden.
BARIG erkennt die Bedürfnisse der in Flughafennähe lebenden Menschen an, fordert aber auch gleichzeitig ein ausgewogenes Konzept zur Vermeidung von wettbewerbsverzerrenden Auflagen für die Luftverkehrsindustrie.
BARIG erwartet von einer zukunftsorientierten Gesetzgebung mehr Klarheit und damit Rechtssicherheit.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf vermischt jedoch die Regelungsbereiche von Fluglärmgesetz (Lärmsanierung und Siedlungssteuerung bei bestehenden Flughäfen) und Luftverkehrsgesetz (Fachplanungsrecht zur Vermeidung unzumutbarer Fluglärmbeeinträchtigungen bei Neubauten und baulichen Erweiterungen).
Die Kosten mit einem unteren Schätzwert von über 600 Millionen Euro werden kleingerechnet, um die Auswirkungen zu verschleiern,“ so Gaebges. Gerade in Deutschland, einem Land mit hohen Standortkosten und derzeit extremen Konjunkturproblemen, dürfen nicht noch zusätzliche Hindernisse für Luftfahrt und Wirtschaft durch die Politik errichtet werden. Das wäre für den schwachen Arbeitsmarkt hierzulande fatal. Vor allem weil der Luftverkehr zu den wenigen Wachstumsmärkten in Deutschland gehört“, fügt er hinzu.
BARIG erwartet, dass neben dem berechtigtem Schutzgedanken für die Bevölkerung auch die gesamtwirtschaftlichen Standortinteressen und die Interessen der Luftverkehrswirtschaft mit ihren globalen Anforderungen ausgewogen berücksichtigt werden.
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