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Pressemitteilung BVF vom: 06.02.2006 |
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Zum Kabinettsbeschluss vom 01.02.2006
Novellierung des Fluglärmgesetzes
Es werden falsche Zahlen verbreitet
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm macht in der Diskussion zum
Fluglärmschutzgesetz darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung
überhöhte Werte des Kostenaufwands in die Begründung zun Gesetzentwurf
eingestellt hat, die auf einer ganz anderen Grundlage erarbeitet wurden.
Genannt wird eine Spanne von 614 Mio. € bis 738 Mio. €. Dieses Ergebnis
wurde von einer Arbeitsgruppe ermittelt, die auf Basis eines Entwurfs aus
dem Jahre 2004 den Aufwand ermittelte. Gegenüber diesem Entwurf wurden
die Grenzwerte vor allem für Neu- und Ausbauvorhaben in naher Zukunft
deutlich verschlechtert, der Aufwand für die Flughäfen dadurch erheblich
reduziert. Allein für Frankfurt rechnet die Bundesvereinigung damit, dass
der Aufwand statt 340 Mio. € nur noch ca. 100 - 160 Mio. Euro betragen
dürfte. Umgelegt auf 10 Jahre und 80 Mio. Passagiere p.a. bedeutet dies
einen Aufwand von höchstens 0,20 ct je Fluggast.
An den deutschen Flughäfen werden jährlich ca. 150 Mio. Passagiere
abgefertigt. Auf diese verteilt, wären auch 700 Mio. und mehr für die
Luftfahrt tragbar; über 10 Jahre verteilt wäre das ca. 0,50 ct je Start
oder Landung. In Relation zum Umsatz der Luftfahrt liegt das unter 1%;
andere umweltbelastende Branchen, wie z.B. die Chemieindustrie, wenden
vergleichsweise weitaus größere Beträge auf.
Auch weist die Bundesvereingung darauf hin, dass die Grenzwerte aus einer
vom Frankfurter Flughafen bezahlten lärmmedizinischen Studie abgeleitet
wurden, die im laufenden Erörterungstermin von Betroffenenseite fundiert
als unbrauchbares Gefälligkeitsgutachten kritisiert wurde, das
wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. Es ist ein erschreckender
Affront gegen alle Fluglärmbetroffenen, ohne jegliche Auseinandersetzung
mit ihrer Kritik eine solche Lex Fraport zu beschließen und damit ihre
Grund- und Bürgerrechte zu ignorieren.
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