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Pressemitteilung: 08. Februar 2006 |
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Neues Fluglärmgesetz soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden
Grüne stellen weitergehenden Antrag zum besseren Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen
Die grüne Bundestagsabgeordnete Margareta Wolf erklärt zum Entwurf des
Fluglärmgesetzes, der am Freitag zur Abstimmung im Bundestag kommt:
Es ist schon lange an der Zeit, das aus 1971 stammende Fluglärmgesetz zu
erneuern und an die aktuellen Erkenntnisse und Situation anzupassen. Der
Gesetzentwurf wird bereits seit 6 Jahren diskutiert, ohne endgültig
beschlossen zu werden.
Schon in der letzten Legislaturperiode habe ich mich als
Parlamentarische Staatssekretärin federführend im Umweltministerium
eingesetzt, das Fluglärmgesetz schnellstmöglich zur Abstimmung zu
bringen. Doch Verzögerungen gab es vor allem durch das
Verkehrsministerium, dem viel mehr am Luftverkehrsstandort Deutschland
gelegen ist als am Lärmschutz.
Eine effektive Lärmbekämpfung ist nur durch das Engagement der
Betroffenen und durch öffentlichen Druck erfolgreich. Künftig soll jeder
Bürger und jede Bürgerin einen Anspruch auf umfassende Information über
den in den Lärmkarten erfassten Umgebungslärm erhalten. Außerdem soll
eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von
Lärmaktionsplänen verbindlich vorgeschrieben werden.
Priorität im Lärmschutz muss es sein, den Lärm an der Quelle zu
bekämpfen. Aktiver Lärmschutz bedeutet technische Innovationen: leise
Flugzeuge durch lärmarme Triebwerkstechnik, leisere Autos und
schallschluckender Asphalt auf Straßen oder lärmarme Bahnwagen mit neuen
Bremssystemen. In Forschung und Entwicklung ist viel geschehen, dies
müssen wir verstetigen und ausbauen. Für die Lärmgeplagten setzen wir
Grüne auch auf Maßnahmen im passiven Lärmschutz, wie Schallschutzwände
an Straßen und Schienenwegen und verkehrslenkende Maßnahmen.
Der derzeit vorliegende Gesetzentwurf enthält viele begrüßenswerte
Segmente, doch sind wir Grüne überzeugt, dass weitere Verbesserungen
notwendig sind, die bei der Beratung des Fluglärmgesetzes unbedingt
Berücksichtigung finden sollten:
Aufgrund der beharrlichen Lobbyarbeit der Flugwirtschaft im
Verkehrsministerium gelten die strengeren Grenzwerte in der Nacht bei
Neu- und Ausbau erst ab 2010, auch andere Regelungen sind eher zu
ungunsten der Lärmgeplagten modifiziert worden. Weil die Kosten für die
Flugwirtschaft und Betreiber auf zehn Jahre verteilt werden sollen,
dauert die Entschädigung bzw. Erstattung von Schallschutzmaßnahmen für
viele der Betroffenen zu lang. Das Gesetz gewährt auf Betreiben vieler
Kommunen in Flughafennähe umfangreiche Ausnahmen vom Bebauungsverbot in
Lärmschutzzonen. Auch hier wünschen wir uns restriktivere Vorgaben, um
Entschädigungsfällen von morgen besser vorzubeugen.
Damit weitergehende Maßnahmen berücksichtigt werden,
haben wir als Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Bundestag,
10 zusätzliche Eckpunkte beantragt, die im zur Abstimmung stehenden
Entwurf des Lärmschutzgesetzes aufgenommen werden sollen:
- Strengere Grenzwerte für den Neubau- und Ausbau von Flughäfen sollen umgehend gelten und nicht erst ab 2010.
- Auch für Anwohner, die nicht in der Hauptflugrichtung eines
Flughafens wohnen, aber vorübergehenden Belastungen ausgesetzt sind
(z.B. bei lang anhaltenden, ungewöhnlichen Witterungsbedingungen oder
bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen) ausgesetzt sind, sollen
angemessene Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden
- Die Grenzwerte sind für alle Flughäfen in regelmäßigen Abständen,
mindestens alle 10 Jahre, den aktuellen Erkenntnissen der
Lärmwirkungsforschung anzupassen.
- Eine übermäßig lange Streckung der Kostenerstattung durch die
Flughafenbetreiber an Grundstückseigentümer ist zu vermeiden.
- Die Anwohner von militärischen Flugplätzen dürfen gegenüber denen von
zivilen Flughäfen nicht schlechter gestellt werden. Auch den Anwohnern
von militärischen Flughäfen in den Schutzzonen sind neben dem Einbau von
Schallschutzfenstern auch Kosten für Belüftungseinrichtungen zu erstatten.
- Statt der Anwendung des Lärmindizes LAeqTag bzw. LAeqNacht sind die
europaweit bei der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
gültigen Indizes Lden und Lnight zu verwenden.
- Restriktivere Vorgaben für Bauverbote und Siedlungsbeschränkungen
müssen einer lärmschutzoptimierten Siedlungsentwicklung in Flughafennähe
Rechnung tragen.
- Der Deutsche Bundestag muss an der Ausformulierung der Verordnungen
über Art und Umfang der Auskünfte über Lärmdaten, die
Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Lärmbelastung sowie die
Kostenfolgen beteilig werden.
- Neben den Maßnahmen zum passisen Lärmschutz sind zur Lösung von
Lärmkonflikten die bereits existierenden Rechtsinstrumente für aktive
Lärmschutzmaßnahmen, etwa die Vorgaben zur Lärmschutzminderungsplanung
aus der Achten Verordnung zur Änderung der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung konsequent zu nutzen.
- Gesetzlich ist zu verankern, dass die Länder einen
Fluglärmschutzbeauftragen bestellen, der die Flugplatzbetreiber, die
Flugsicherung und das Flugpersonal in Sachen Lärmschutz berät.
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