Pressemitteilung: 08. Februar 2006 Logo


Neues Fluglärmgesetz soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden
Grüne stellen weitergehenden Antrag zum besseren Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen
Die grüne Bundestagsabgeordnete Margareta Wolf erklärt zum Entwurf des Fluglärmgesetzes, der am Freitag zur Abstimmung im Bundestag kommt:

Es ist schon lange an der Zeit, das aus 1971 stammende Fluglärmgesetz zu erneuern und an die aktuellen Erkenntnisse und Situation anzupassen. Der Gesetzentwurf wird bereits seit 6 Jahren diskutiert, ohne endgültig beschlossen zu werden.
Schon in der letzten Legislaturperiode habe ich mich als Parlamentarische Staatssekretärin federführend im Umweltministerium eingesetzt, das Fluglärmgesetz schnellstmöglich zur Abstimmung zu bringen. Doch Verzögerungen gab es vor allem durch das Verkehrsministerium, dem viel mehr am Luftverkehrsstandort Deutschland gelegen ist als am Lärmschutz.

Eine effektive Lärmbekämpfung ist nur durch das Engagement der Betroffenen und durch öffentlichen Druck erfolgreich. Künftig soll jeder Bürger und jede Bürgerin einen Anspruch auf umfassende Information über den in den Lärmkarten erfassten Umgebungslärm erhalten. Außerdem soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen verbindlich vorgeschrieben werden.

Priorität im Lärmschutz muss es sein, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Aktiver Lärmschutz bedeutet technische Innovationen: leise Flugzeuge durch lärmarme Triebwerkstechnik, leisere Autos und schallschluckender Asphalt auf Straßen oder lärmarme Bahnwagen mit neuen Bremssystemen. In Forschung und Entwicklung ist viel geschehen, dies müssen wir verstetigen und ausbauen. Für die Lärmgeplagten setzen wir Grüne auch auf Maßnahmen im passiven Lärmschutz, wie Schallschutzwände an Straßen und Schienenwegen und verkehrslenkende Maßnahmen.

Der derzeit vorliegende Gesetzentwurf enthält viele begrüßenswerte Segmente, doch sind wir Grüne überzeugt, dass weitere Verbesserungen notwendig sind, die bei der Beratung des Fluglärmgesetzes unbedingt Berücksichtigung finden sollten:

Aufgrund der beharrlichen Lobbyarbeit der Flugwirtschaft im Verkehrsministerium gelten die strengeren Grenzwerte in der Nacht bei Neu- und Ausbau erst ab 2010, auch andere Regelungen sind eher zu ungunsten der Lärmgeplagten modifiziert worden. Weil die Kosten für die Flugwirtschaft und Betreiber auf zehn Jahre verteilt werden sollen, dauert die Entschädigung bzw. Erstattung von Schallschutzmaßnahmen für viele der Betroffenen zu lang. Das Gesetz gewährt auf Betreiben vieler Kommunen in Flughafennähe umfangreiche Ausnahmen vom Bebauungsverbot in Lärmschutzzonen. Auch hier wünschen wir uns restriktivere Vorgaben, um Entschädigungsfällen von morgen besser vorzubeugen.

Damit weitergehende Maßnahmen berücksichtigt werden, haben wir als Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Bundestag, 10 zusätzliche Eckpunkte beantragt, die im zur Abstimmung stehenden Entwurf des Lärmschutzgesetzes aufgenommen werden sollen:

  1. Strengere Grenzwerte für den Neubau- und Ausbau von Flughäfen sollen umgehend gelten und nicht erst ab 2010.

  2. Auch für Anwohner, die nicht in der Hauptflugrichtung eines Flughafens wohnen, aber vorübergehenden Belastungen ausgesetzt sind (z.B. bei lang anhaltenden, ungewöhnlichen Witterungsbedingungen oder bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen) ausgesetzt sind, sollen angemessene Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden

  3. Die Grenzwerte sind für alle Flughäfen in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 10 Jahre, den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung anzupassen.

  4. Eine übermäßig lange Streckung der Kostenerstattung durch die Flughafenbetreiber an Grundstückseigentümer ist zu vermeiden.

  5. Die Anwohner von militärischen Flugplätzen dürfen gegenüber denen von zivilen Flughäfen nicht schlechter gestellt werden. Auch den Anwohnern von militärischen Flughäfen in den Schutzzonen sind neben dem Einbau von Schallschutzfenstern auch Kosten für Belüftungseinrichtungen zu erstatten.

  6. Statt der Anwendung des Lärmindizes LAeqTag bzw. LAeqNacht sind die europaweit bei der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie gültigen Indizes Lden und Lnight zu verwenden.

  7. Restriktivere Vorgaben für Bauverbote und Siedlungsbeschränkungen müssen einer lärmschutzoptimierten Siedlungsentwicklung in Flughafennähe Rechnung tragen.

  8. Der Deutsche Bundestag muss an der Ausformulierung der Verordnungen über Art und Umfang der Auskünfte über Lärmdaten, die Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Lärmbelastung sowie die Kostenfolgen beteilig werden.

  9. Neben den Maßnahmen zum passisen Lärmschutz sind zur Lösung von Lärmkonflikten die bereits existierenden Rechtsinstrumente für aktive Lärmschutzmaßnahmen, etwa die Vorgaben zur Lärmschutzminderungsplanung aus der Achten Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung konsequent zu nutzen.

  10. Gesetzlich ist zu verankern, dass die Länder einen Fluglärmschutzbeauftragen bestellen, der die Flugplatzbetreiber, die Flugsicherung und das Flugpersonal in Sachen Lärmschutz berät.

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