Deutscher Bundestag Drucksache 16/508 vom 08.02.2006
Fluglärm: Lärmschutzbereich ausweiten
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung will den Schutz der Menschen vor Fluglärm "deutlich" verbessern. Das geht aus einem
Gesetzentwurf (16/508) hervor, mit dem das veraltete Gesetz zum Schutz vor Fluglärm von 1971 "grundlegend modernisiert" werden soll. Die Bundesregierung plant, die maßgeblichen Grenzwerte um die größeren militärischen und zivilen Flugplätze abzusenken und das
Verfahren für die Berechnung der Lärmbelastung zu modernisieren. Dabei soll zwischen bestehenden und neuen bzw. wesentlich baulich erweiterten Flugplätzen sowie zwischen zivilen und militärischen Flugplätzen differenziert werden. Außerdem soll für Flugplätze mit relevantem Nachtflugbetrieb erstmals innerhalb eines Lärmschutzbereiches eine "Nacht-Schutzzone" eingerichtet werden. Mit diesen
Regelungen werde der Lärmschutzbereich deutlich ausgeweitet. In hochbelasteten Bereichen muss der Flugplatzbetreiber laut Entwurf zudem die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen an bereits bestehenden Wohnungen finanzieren, vor allem den Einbau von Schallschutzfenstern. Außerdem soll die Gesetzesnovelle den Neubau von Wohnungen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche und die Errichtung
von sonstigen schutzbedürftigen Einrichtungen im näheren Flugplatzumfeld "deutlich" einschränken, um dem Entstehen "künftiger Lärmkonflikte" besser vorzubeugen und Freiräume für die Flughäfen zu sichern. Die Kostenfolgen für die Novelle sind im ursprünglichen Referentenentwurf auf 75 bis 95 Millionen Euro für die militärischen Flugplätze geschätzt worden, für die zivilen auf 614
bis 738 Millionen Euro, so die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf enthalte jedoch Änderungen, die zu "relevanten Verringerungen" der Kosten führten. Die Kosten verteilten sich für den Bundeshaushalt auf einen Zeitraum von insgesamt etwa zehn Jahren. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Flughäfen wegen der Kosten für den baulichen Schallschutz in der neu eingeführten Nacht-Schutzzone
die Entgelte für nächtliche Starts und Landungen erhöhen könnten.
Die könne "geringfügig erhöhte
Preise" für nächtliche Passagierflüge und Frachttransporte nach sich ziehen, die die Flughafengesellschaften bestrebt sein dürften, die Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen "verursachergerecht" weiter zu geben. Unmittelbare Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien "nicht zu erwarten".