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Pressemitteilung CDU/CSU Bundestagsfraktion: 10. Februar 2006 |
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Katherina Reiche
Modernisierung des Fluglärmgesetzes zügig voranbringen
Planungs- und Rechtssicherheit für die Flughafenbetreiber schaffen
10. Februar 2006 - Anlässlich der Ersten Lesung zur Novelle des Fluglärmgesetzes erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Eine Modernisierung des Fluglärmgesetzes aus dem Jahr 1971 ist dringend notwendig. Mit der Vorlage einer Novelle des Fluglärmgesetzes unternimmt die Bundesregierung hierfür einen wichtigen Schritt.
Allerdings sind Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung im weiteren parlamentarischen Verfahren notwendig. Dabei kommt es darauf an, die Anwohner von Flughäfen wirksam vor Lärm zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland sicherzustellen.
Unter anderem müssen die Bezugsgrößen für die Lärmgrenzwerte klar und eindeutig definiert und die Grenzwerte an die Realität angepasst werden. Deshalb sind der aktuelle Stand der Lärmwirkungsforschung und die höchst richterliche Rechtssprechung zum Fluglärm zu berücksichtigen. Daneben gilt es, Planungs- und Rechtssicherheit für die Flughafenbetreiber zu schaffen.
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