Pressemitteilung Deutscher Fluglärmdienst: 02.05.2006
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Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

am kommenden Montag soll im Umweltausschuss des Bundestages die Neufassung des Fluglärmschutzgesetzes beraten werden.

Wir bitten Sie, sich kritisch mit der Novellierung dieses Gesetzes auseinander zu setzen und das Gesetz in dieser Fassung abzulehnen.

Wir messen Fluglärm dort, wo er die Menschen jede Nacht aus dem Schlaf reißt, dort wo er bei Kindern den Schulunterricht stört sowie die Konzentrationsfähigkeit und die Lesekompetenz herabsetzt.

Wir dokumentieren seit Jahren die Belastung mit Fluglärm an den am schwersten belasteten Orten der Bundesrepublik und der Schweiz und veröffentlichen transparent und kostenlos die Ergebnisse im Internet.

Unsere Messungen lassen nur einen Schluss zu: Der heutige Schutz der Menschen vor Fluglärm ist unzureichend.

Die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes wird diesen Menschen noch weniger Schutz bieten. Der Grund dafür liegt in der verharmlosenden Berechnung der Belastung und in der Weigerung Nachtflugverbote und andere Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zu regeln.

Die Flughafenbetreiber und die Fluggesellschaften sind an einer verharmlosenden Darstellung des Fluglärms interessiert, um den ohnehin überlasteten deutschen Flugraum noch stärker belasten zu können.

In der Abbildung 1 sehen Sie die Überflüge in der lautesten Stadt Deutschlands (Raunheim bei Frankfurt) innerhalb 1 Stunde an einem Sonntag morgen um 7 Uhr. Jeder Ausschlag ist ein Überflug.

Abb 1: Fluglärmbelastung Raunheim, Sonntag 12.3.2006 zwischen 7 und 8 Uhr
Angaben in Dezibel dB(A)
In Abbildung 2 sehen Sie die komprimierte Ganztagsbelastung dieses Ortes.

Abb 2: Fluglärmbelastung Raunheim, Sonntag 12.3.2006
An diesem Tag gab es 460 Überflüge, d.h. im Ganztagsmittel (0-24 Uhr) jede 3,1 Minute ein Überflug, der jedes Gespräch im Freien unterbricht und das Leben innerhalb von Räumen nur mit geschlossenen Schallschutzfenstern möglich macht.

Nach internationalen EU-Standards gerechnet ergibt sich eine Belastung von LDEN = 68,5 dBA.

Nach Abschaffung der 100:100-Regel ergibt sich eine Belastung von 63 dBA, da diese Betriebsrichtung „nur“ an 110 von 365 Tagen im Jahr geflogen wird.
(Quelle: Fraport Fluglärmreport 2/2005)

Sollte das neue Fluglärmschutzgesetz in dieser fluglärmfreundlichen Fassung verabschiedet werden, wäre dies ein harter Schlag für die betroffenen Menschen, da selbst in dieser extrem lärmbelasteten Stadt kein Anspruch auf Lärmreduzierung bestehen würde.

Zudem sieht dieses sog. Fluglärmschutzgesetz nur Entschädigungen vor. Den Fluglinien und Flughafenbetreibern werden nicht einmal aktive Maßnahmen aufgegeben lärmärmere Verfahren oder Flugrouten zu nutzen.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, eine unabhängige Arbeitsgruppe einzusetzen in der die Verflechtungen genau durchleuchtet werden, die die Luftfahrtlobby in Berlin unterhält. Aus unserer Sicht sollte diese Arbeitsgruppe unabhängige Gutachten zu den von Flughafenbetreibern genutzten Berechnungen des Fluglärms so wie zu den mit der seit Jahrzehnten boomenden Luftfahrt angeblich verknüpften Arbeitsplätzen erarbeiten.

Menschen werden nicht durch gemittelte Lärmpegel krank und arbeitsunfähig - sie werden von einzelnen hohen Schallereignissen über einen längeren Zeitraum krank - und diese Tatsache kann der Gesetzgeber durch Berechnung nicht ignorieren. Er muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen!

Der Deutsche Fluglärmdienst ist ehrenamtlich tätig, als gemeinnützig anerkannt und steht seit 4 Jahren für Transparenz bei Fluglärmmessungen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.


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