Pressemitteilung Deutscher Fluglärmdienst: 02.05.2006
Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
am kommenden Montag soll im Umweltausschuss des Bundestages die Neufassung des
Fluglärmschutzgesetzes beraten werden.
Wir bitten Sie, sich kritisch mit der Novellierung dieses Gesetzes auseinander zu setzen und
das Gesetz in dieser Fassung abzulehnen.
Wir messen Fluglärm dort, wo er die Menschen jede Nacht aus dem Schlaf reißt, dort wo er
bei Kindern den Schulunterricht stört sowie die Konzentrationsfähigkeit und die
Lesekompetenz herabsetzt.
Wir dokumentieren seit Jahren die Belastung mit Fluglärm an den am schwersten belasteten
Orten der Bundesrepublik und der Schweiz und veröffentlichen transparent und kostenlos die
Ergebnisse im Internet.
Unsere Messungen lassen nur einen Schluss zu: Der heutige Schutz der Menschen
vor Fluglärm ist unzureichend.
Die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes wird diesen Menschen noch weniger
Schutz bieten. Der Grund dafür liegt in der verharmlosenden Berechnung der Belastung
und in der Weigerung Nachtflugverbote und andere Maßnahmen des aktiven Schallschutzes
zu regeln.
Die Flughafenbetreiber und die Fluggesellschaften sind an einer verharmlosenden
Darstellung des Fluglärms interessiert, um den ohnehin überlasteten deutschen Flugraum
noch stärker belasten zu können.
In der Abbildung 1 sehen Sie die Überflüge in der lautesten Stadt Deutschlands (Raunheim
bei Frankfurt) innerhalb 1 Stunde an einem Sonntag morgen um 7 Uhr. Jeder Ausschlag
ist ein Überflug.
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Abb 1: Fluglärmbelastung Raunheim, Sonntag 12.3.2006 zwischen 7 und 8 Uhr Angaben in Dezibel dB(A) |
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In Abbildung 2 sehen Sie die komprimierte Ganztagsbelastung dieses Ortes.
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| Abb 2: Fluglärmbelastung Raunheim, Sonntag 12.3.2006 |
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An diesem Tag gab es 460 Überflüge, d.h. im Ganztagsmittel (0-24 Uhr) jede 3,1 Minute ein
Überflug, der jedes Gespräch im Freien unterbricht und das Leben innerhalb von Räumen
nur mit geschlossenen Schallschutzfenstern möglich macht.
Nach internationalen EU-Standards gerechnet ergibt sich eine Belastung von LDEN = 68,5 dBA.
Nach Abschaffung der 100:100-Regel ergibt sich eine Belastung von 63 dBA, da diese
Betriebsrichtung nur“ an 110 von 365 Tagen im Jahr geflogen wird.
(Quelle: Fraport Fluglärmreport 2/2005)
Sollte das neue Fluglärmschutzgesetz in dieser fluglärmfreundlichen Fassung verabschiedet
werden, wäre dies ein harter Schlag für die betroffenen Menschen, da selbst in dieser extrem
lärmbelasteten Stadt kein Anspruch auf Lärmreduzierung bestehen würde.
Zudem sieht dieses sog. Fluglärmschutzgesetz nur Entschädigungen vor. Den Fluglinien und
Flughafenbetreibern werden nicht einmal aktive Maßnahmen aufgegeben lärmärmere
Verfahren oder Flugrouten zu nutzen.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, eine unabhängige Arbeitsgruppe
einzusetzen in der die Verflechtungen genau durchleuchtet werden, die die Luftfahrtlobby in
Berlin unterhält. Aus unserer Sicht sollte diese Arbeitsgruppe unabhängige Gutachten zu
den von Flughafenbetreibern genutzten Berechnungen des Fluglärms so wie zu den mit der
seit Jahrzehnten boomenden Luftfahrt angeblich verknüpften Arbeitsplätzen erarbeiten.
Menschen werden nicht durch gemittelte Lärmpegel krank und arbeitsunfähig - sie
werden von einzelnen hohen Schallereignissen über einen längeren Zeitraum krank -
und diese Tatsache kann der Gesetzgeber durch Berechnung nicht ignorieren. Er
muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen!
Der Deutsche Fluglärmdienst ist ehrenamtlich tätig, als gemeinnützig anerkannt und steht
seit 4 Jahren für Transparenz bei Fluglärmmessungen.
Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.
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