Pressemitteilung hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung vom:
15.09.2006
Rhiel: Landeskabinett beschließt Änderung des Landesentwicklungsplans
zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens mit Nordwest-Landebahn
Die Landesregierung hat die Änderung des Landesentwicklungsplans
Hessen 2000 für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main im
Nordwesten festgestellt. Das teilte heute Hessens Wirtschaftsminister
Dr. Alois Rhiel in Wiesbaden mit. Die Verordnung werde nun dem Hessischen
Landtag zur Zustimmung zugeleitet. In den kommenden Monaten werde sich
der Hessische Landtag mit der Änderung des Landesentwicklungsplans
befassen, wie es das neue Landesplanungsgesetz vorsehe. Der Minister geht
davon aus, dass eine Beschlussfassung des Landtags vor der Sommerpause
2007 erfolgen werde.
"Wesentliches Ziel der Änderung des
LEP ist die Neufassung der raumordnerischen Festlegungen zur Erweiterung
des Flughafens Frankfurt Main. Dazu werden als Vorranggebiete Flächen
für die Errichtung einer neuen Landebahn im Nordwesten und für
die Erweiterung der Flugbetriebsanlagen im Süden ausgewiesen",
sagte der Minister. Neben den Erweiterungsflächen für den Flughafen
würden Ausbaumaßnahmen an den Autobahnen A 3, A 5, A 60 und A 67
festgelegt. Zur Sicherung der Erweiterungsmöglichkeiten sowie des
zukünftigen Betriebs des Flughafens seien der Rückbau von
Hochspannungsfreileitungen und - soweit notwendig - die Ersetzung durch
Verkabelung vorgesehen. Zusätzlich enthalte die LEP-Änderung
verschiedene Ziele und Grundsätze, die sich auch als Auftrag an die
Regionalplanung richten.
Unter anderem wurde die herausragende
Bedeutung eines umfassenden Lärmschutzes in den Kernstunden der Nacht
als Grundsatz im LEP verankert und damit ein Vorschlag des Regionalen
Dialogforums und Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren aufgegriffen.
Weitere Festlegungen beträfen beispielsweise die Ausweisung von
ökologischen Schwerpunkträumen sowie die Anbindung des
südlichen Flughafenbereichs an den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), die Entwicklung eines Siedlungsstrukturkonzepts und die Sicherung
der naturschutz- und forstrechtlichen Ausgleichsflächen.
Dr. Rhiel
sagte, der LEP beschreibe den Erweiterungsbedarf des Flughafens: "Bereits
gegenwärtig liegt die Nachfrage nach Slots in den Spitzenzeiten deutlich
über der tatsächlichen Kapazitätsgrenze des Flughafens. Im Jahr
2005 gab es nahezu 500.000 Flugbewegungen und ein Passagieraufkommen von 52,2
Mio. Die Fachleute gehen von einem weiteren Wachstum der Passagierzahlen und
des Luftfrachtaufkommen sowie der Flugbewegungen aus." Der Bedarf werde
durch die aktualisierte Luftverkehrsprognose gestützt: Die neue
Luftverkehrsprognose erwarte für den Prognosehorizont 2020 im Planungsfall
einen Anstieg auf 701.000 Flugbewegungen pro Jahr.
Im Rahmen der
Umweltprüfung wurden für die Erweiterung des Flughafens um eine neue
Landebahn neben der Nordwestvariante die Varianten Nordost und Süd
geprüft. Ergebnis der Alternativenprüfung sei, dass die Variante
Nordwest mit einer Ausnahme - bei den Oberflächengewässern - bei
allen Umweltaspekten zu den geringsten Auswirkungen führe und demnach
die umweltverträglichste Planungsalternative darstelle, teilte Dr. Rhiel
mit. Die Auswirkungen durch die Nordwestvariante ließen sich durch
entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgleichen, diese seien jedoch
erst auf den nachfolgenden Planungsebenen genauer bestimmbar, so der Minister.
Aus der Sicherheitsbetrachtung unter Störfallgesichtspunkten und der
Betrachtung des externen Risikos lasse sich insgesamt kein eindeutiger Vorrang
einer Variante ableiten.
Der LEP im Wandel der Zeit:
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