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Pressemitteilung: 19. Juni 2007 |
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Fraktionssitzung am Frankfurter Flughafen
Dieter Posch: "Wir appellieren an Lufthansa Cargo, sich intensiv am Regionalen Dialogforum zu beteiligen."
Frankfurt – Auf der heutigen Fraktionssitzung der hessischen Liberalen bei der Lufthansa Cargo AG auf dem Frankfurter Flughafen haben sich die Abgeordneten über die Situation des Unternehmens im Zusammenhang mit dem geplanten Flughafenausbau informiert. Der Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Cargo AG, Carsten Spohr, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung der Möglichkeiten von Nachtflügen für das Unternehmen. Die Abgeordneten unterstrichen ihr Eintreten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Allerdings gilt für uns auch: Ausbau und Nachtflugverbot sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille“, so der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion ihm Hessischen Landtag, Dieter Posch.
Die FDP-Fraktion hat ferner zur Kenntnis genommen, dass Lufthansa Cargo bereits in naher Zukunft einige Frachtflüge von Köln nach Leipzig verlagern wird.
Der Liberale betonte die Bedeutung des Regionalen Dialogforums unter Leitung von Dieter Wörner. Wir hoffen, dass das Regionale Dialogforum zu einer sinnvollen Lösung jenseits der Gerichte kommt. Dies setzt allerdings Kompromissbereitschaft auf allen Seiten voraus. Vorfestlegungen und Unbeweglichkeiten der Verhandelnden wären wenig hilfreich.“
Posch appellierte an die Geschäftsführung von Lufthansa Cargo AG: Eine konstruktive Mitarbeit im Regionalen Dialogforum wird – so hoffen wir Liberale – zu vertretbaren Ergebnissen kommen, die dem Mediationsergebnis entsprechen.“
Der FDP-Verkehrsexperte erklärte abschließend, dass ein gemeinsamer Beschluss von FDP, CDU und SPD zum Landesentwicklungsplan vor wenigen Wochen gefasst worden sei. Er begrüßte, dass im Landesentwicklungsplan das Nachtflugverbot nicht verankert worden ist, da sonst die freie Entscheidung der Planfeststellungsbehörde gefährdet gewesen wäre. Wir Liberale sind für ein Nachtflugverbot. Aber es bleibt in sachlicher Weise festzustellen, dass dieses Verfahren Gegenstand des nun folgenden Planfeststellungsbeschlusses sein muss.“
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