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Pressemitteilung: 14. Dezember 2007 |
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FDP nennt SPD-Beschluss zum Flughafenausbau/Nachtflugverbot nicht durchdacht“
Dieter Posch: Der SPD-Beschluss bedeutet eindeutig: Die Lärmbelastung bleibt, neue Arbeitsplätze werden blockiert.“
Die Ablehnung des gemeinsamen Antrages der Fraktionen der FDP und CDU zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und des Anti-Lärm-Paktes am 12. Dezember 2007 bezeichnete der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dieter Posch, als in seiner Konsequenz wenig bis gar nicht durchdacht“. Die Formulierung der SPD hinsichtlich ihrer Erwartungshaltung beim Nachtflugverbot in der Mediationsnacht bezeichnete Posch als Irreführung der Öffentlichkeit hinsichtlich der sich ergebenden Konsequenzen dieses von der SPD beschlossenen Antrages“.
Der Beschluss der SPD bedeutet nichts anderes, als dass neue Arbeitsplätze verhindert werden und die Anzahl von bisher 37 nächtlichen Flügen weiterhin stattfindet und auf keinen Fall weniger wird. Der Lärm bleibt demzufolge als Belastung der Anwohner: Die Hubfunktion des Frankfurter Flughafens mit allen sich ergebenden Konsequenzen wird aber verloren gehen.“
Um der SPD die Möglichkeit zu geben, noch einmal zeitlich vor der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses ihre Haltung zu überdenken, hat der FDP-Abgeordnete Posch der SPD-Landesvorsitzenden Andrea Ypsilanti einen Brief geschrieben mit der Bitte, rechtzeitig Antworten auf die im Brief gestellten Fragen parat zu haben, die sich zwangsläufig stellen, sollte die SPD bei ihrem Beschluss bleiben.
Posch will u.a. wissen, ob Ypsilanti in letzter Konsequenz, wenn im Planfeststellungsbeschluss von Ausnahmen die Rede sein sollte, im Falle eines Wahlsieges den Planfeststellungsbeschluss wieder aufheben wolle, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage dies dann geschehen solle.
Außerdem sei es relevant, zu erfahren, wie sich die SPD zu verhalten gedenke, wenn nach der bereits erfolgen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes für den Flughafen Schönefeld einige wenige Ausnahmen erforderlich sein sollten.
Von besonderer Bedeutung sei auch die Frage, ob sich die SPD darüber bewusst sei, dass sie mit ihrer Beschlusslage keine einzige Verbesserung in Sachen Lärmschutz für die Bevölkerung erzielen werde.
Die FDP empfehle der SPD deshalb dringend, noch einmal die von der FDP gestellten Fragen bis in die letzte Konsequenz zu erörtern.
Sehr geehrte Frau Landesvorsitzende Ypsilanti,
in der Plenarsitzung am 12. Dezember 2007, haben Sie den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von FDP und CDU betreffend den Ausbau des Frankfurter Flughafens - den Anti-Lärm-Pakt verwirklichen!“ - abgelehnt.
Obwohl Sie am 10. Mai 2007 gemeinsam mit FDP und CDU in einem Landtagsbeschluss mit entschieden haben, dass der Landtag in keiner Weise beabsichtigt, in die Planfeststellungskompetenz des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und seine eigenständige Ermessensausübung einzugreifen, erwarten Sie nunmehr von der Planfeststellungsbehörde, dass sie beim Nachflugverbot die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes missachtet und auf jedwede Ausnahme für planmäßige Flüge verzichtet. Damit sind Sie offensichtlich nicht mehr bereit, die alleinige Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde für diese Fragen anzuerkennen, sondern wollen diese einschränken. Dies hat weit reichende Auswirkungen, insbesondere für den von uns nicht erwarteten, gleichwohl nicht auszuschließenden Fall der Regierungsübernahme durch SPD/GRÜNE und Neue Linke.
Deswegen fordern wir Sie auf, rechtzeitig folgende Fragen zu beantworten, die aufgrund Ihrer Fahnenflucht“ bei der letzten Plenardebatte dringend zu beantworten sind. Sie müssen erklären, wie es mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens unter Ihrer Regierungsverantwortung weiter gehen würde:
- Wollen Sie den Planfeststellungsbeschluss, wenn er denn Ausnahmen enthält, aufheben?
- Auf welche Rechtsgrundlage wollen Sie eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses stützen?
- Ist Ihnen bewusst, dass dann ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird, der Ausbau des Frankfurter Flughafens erheblich verzögert oder in Hinblick auf die Wettbewerbssituation in Europa und weltweit möglicherweise völlig obsolet wird?
- Was tun Sie, wenn Ihnen die zuständigen Mitarbeiter aufgrund Ihrer fachlichen Kompetenz und Rechtskenntnisse mitteilen, dass z.B. aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zwingend einige wenige Ausnahmen erforderlich sind? Wollen Sie dann die entsprechenden Mitarbeiter anweisen, wider ihrer Rechtsüberzeugung entsprechend Ihrem politischen Willen zu entscheiden?
- Sind Sie sich darüber im Klaren, dass es aufgrund Ihrer Beschlusslage bei der jetzigen nächtlichen Lärmbelastung für die Bevölkerung bleibt und keinerlei Verbesserungen erzielt werden?
- Sind Sie sich darüber im Klaren, dass in diesem Fall die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses evident ist und Sie damit den Ausbau des Frankfurter Flughafens faktisch zu Grabe tragen
- Wollen Sie wirklich darauf verzichten, dass der vom Regionalen Dialogforum entwickelte Lärmindex zur Begrenzung der Fluglärmbelastungen in Frankfurt nicht zum Tragen kommt?
- Sind Sie nicht der Auffassung, dass dies eine Brüskierung all derer wäre, die konstruktiv im Regionalen Dialogforum mitgearbeitet haben?
- Sind Sie nicht der Auffassung, dass die Landesregierung geeignete Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung in den Schulterstunden“ überprüfen sollte?
- Würden Sie den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des Baus der Nord-West-Landebahn unangetastet lassen und die Frage der Nachtflugbeschränkungen späteren Entscheidungen überlassen? Sind Sie sich darüber im Klaren, dass in diesem Fall eine Verbindung zwischen Nachtflugverbot und Ausbau nicht mehr gewährleistet ist?
- Ist Ihnen bekannt, dass bei einer Rücknahme bzw. dem Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses der Antragstellerin erhebliche Ersatzforderungen zustehen?
Aufgrund der weit reichenden Bedeutung des zurzeit zur Entscheidung anstehenden größten Infrastrukturprojektes in Hessen und den Folgen Ihres Beschlusses, bitte ich um rasche Klärung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Posch
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