Pressemitteilung hessische Landesregierung vom: 04.01.2008
Rhiel übergibt Planfeststellungsbeschluss an Fraport – Nur der Ausbau bringt 40.000 neue Arbeitsplätze
Anm.d.Red.: Der Planfeststellungsbeschluss ist am Ende der PM von uns angefügt.
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Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel hat den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens an den Antragsteller, die Fraport AG, übergeben. Er teilte mit, dass der Beschlusstext ab sofort auch im Internet (www.wirtschaft.hessen.de) verfügbar ist. Gründlichkeit und Transparenz sind die Grundpfeiler des gesamten Verfahrens. Deshalb ist die Veröffentlichung im Internet wichtig, damit alle Interessierten unkompliziert und schnell an alle Informationen gelangen“, sagte Rhiel bei der Übergabe an den Vorstandsvorsitzenden der Fraport, Wilhelm Bender, am Freitag in Wiesbaden.
Der Minister hob erneut die überragende volkswirtschaftliche Bedeutung des Projekts hervor, die auch maßgeblich für seine im Dezember getroffene Genehmigung des Flughafenausbaus war: Der Frankfurter Flughafen ist nicht nur der Jobmotor Nummer 1, sondern bereits heute die größte Arbeitsstätte in Deutschland. Nur durch die Erweiterung mit einem Investitionsvolumen von vier Milliarden Euro können mehr als 40.000 neue Arbeitsplätze für Beschäftigte aller Qualifizierungsstufen entstehen. Ohne Ausbau würde Frankfurt seine internationale Bedeutung als Drehscheibe im Luftverkehr verlieren. Dies hätte Arbeitsplatzverluste zur Folge und wäre unverantwortlich gegenüber der Region und dem Land Hessen.“ Der Bund teile ausdrücklich die Auffassung der Planfeststellungsbehörde, dass ein Ausbau im öffentlichen Interesse liegt, betonte der Minister.
Der Beschluss wird mit der Übergabe an die Fraport AG wirksam. Die Flughafenbetreiberin hat erklärt, vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel in den erwartbaren Eilverfahren keine vollendeten Tatsachen beim Ausbau zu schaffen. Es ist vorgesehen, dass Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses in den Amtsräumen von 60 Städten und Gemeinden im Umfeld des Flughafens im Zeitraum vom 11. bis 24. Januar und in den Amtsräumen von drei weiteren Gemeinden im Zeitraum vom 14. Januar 2008 bis 28. Januar 2008 während der Dienststunden ausgelegt werden.
Die Kommunen wurden bereits gebeten, die Unterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung von Auslegungsort und Auslegungszeit entsprechend auszulegen. Ihnen werden die Ausfertigungen des Beschlusses mit den planfestgestellten Plänen und Verzeichnissen nun zugeleitet“, sagte Rhiel.
Fraport und die 63 Kommunen haben ab Zustellung einen Monat Zeit, um Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen. Bürger dürfen gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, wenn sie im bisherigen Verfahren bereits eine Einwendung eingereicht hatten. Ihre Klagefrist endet einen Monat nach Ende der Offenlage. Ein Exemplar des Planfeststellungsbeschluss besteht aus 2.515 Seiten Beschlusstext sowie rund 400 Plänen und Verzeichnissen. Ein Exemplar umfasst 23 DIN A4-Ordner.
Der Beschluss beachtet das Mediationsergebnis und beinhaltet ein rechtssicheres Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, für das auf den bestehenden Bahnen im Jahresdurchschnitt allerhöchstens 17 planmäßige Ausnahmen zugelassen werden. Außerdem soll es von 22 bis 6 Uhr erstmals eine Begrenzung der geplanten Flugbewegungen auf 150 pro Nacht im Jahresdurchschnitt geben.
Planfeststellungsbeschluss
Am 18.12.2007 hat Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel mit seiner Unterschrift unter den Planfeststellungsbeschluss den Weg für eines der größten Infrastrukturprojekte in Deutschland frei gemacht: die Erweiterung des Frankfurter Flughafens. Investitionen von 4 Milliarden Euro kommen gerade auch dem Mittelstand der Region zugute. Über 40.000 Arbeitsplätze werden neu entstehen. Fast 40 Millionen zusätzliche Passagiere können dann den Flughafen nutzen. Nachstehend finden Sie nun den Textteil des Planfeststellungsbeschlusses.
Diese Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses dient lediglich der Information. Maßgeblich ist der Planfeststellungsbeschluss in seiner öffentlich bekannt gemachten Form.
Planfeststellungsbeschluss (komplett) (PDF, 17,8 MB)
oder in 'Einzelteilen':
Planfeststellungsbeschluss Titel und Inhaltsverzeichnis (PDF, 135 KB)
Inhaltsverzeichnis zum Planfeststellungsbeschluss mit genauem Überblick über Inhalte und Gliederung des Beschlusses
Planfeststellungsbeschluss Teil A (PDF, 878 KB)
Verfügender Teil mit Bestimmungen zu Hochbauten, Straßenbau, Naturschutz, Wasserrecht etc. sowie die dazugehörigen Nebenbestimmungen
Planfeststellungsbeschluss Teil B (PDF, 627 KB)
Sachverhalt - u.a. mit Ausführungen zur Vorgeschichte des Ausbauantrages, zur Antragsbegründung sowie den Verfahrensgang
Planfeststellungsbeschluss Teil C I (PDF, 129 KB)
Teil C umfasst die Entscheidungsgründe und ist aufgeteilt in mehrere Kapitel (I-IV). Kapitel I beinhaltet die Erläuterungen zum Verfahren selbst
Planfeststellungsbeschluss Teil C II (PDF, 847 KB)
Kapitel II beschreibt die Umweltverträglichkeitsprüfung
Planfeststellungsbeschluss Teil C III 1 - 7 (PDF, 4727 KB)
Planfeststellungsbeschluss Teil C III 8.1- 8.2.12 (PDF, 3077 KB)
Planfeststellungsbeschluss Teil C III 8.3 - 8.6 (PDF, 1579 KB)
Planfeststellungsbeschluss Teil C III 9 - 20 (PDF, 2181 KB)
Kapitel III (insgesamt 4 Dateien) erfasst alle Aspekte zum materiellen Recht. Dazu zählen u.a. die Notwendigkeit des Vorhabens, Hochbau, Forst, Luftreinhaltung, Wasserwirtschaft, Klimaschutz, Raumordnung sowie Lärm
Planfeststellungsbeschluss Teil C IV (PDF, 65 KB)
Kapitel IV beinhaltet die zusammenfassende Würdigung und die Gesamtabwägung
Planfeststellungsbeschluss Teil D und E (PDF, 202 KB)
Teil D und E beinhalten die Kosten und die Rechtsbehelfsbelehrung
Die Reaktionen auf diesen Beschluss
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