Pressemitteilung: 09. Dezember 2008
Ausbau des Frankfurter Flughafens: Entscheidung über Sofortvollzug und Musterverfahren aussetzen
In den noch ausstehenden Verfahren zum Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Ausbau des
Frankfurter Flughafens hat u. a. der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) beantragt, den hier
zuständigen Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) wegen Befangenheit abzulehen.
Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen
Landtag:
Die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag begrüßt den Vorstoß der sieben Gemeinden und
des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Anträge wegen Befangenheit gegen den 11. Senat
des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu stellen.
Die schwerwiegenden Vorwürfe der Gemeinden müssen intensiv durch das Präsidium des VGH
geprüft werden. Die konsequente Folge aus den Vorwürfen ist, dass die Entscheidung über den
Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses, wie auch die Entscheidung über das vom Senat
vorgeschlagene Musterverfahren, sofort ausgesetzt werden müssen.“
Das Verfahren um die Ausbaugenehmigung werde immer absurder, so Schaus. Die Forderung der
LINKEN, dass erst alle 260 Klagen im vollen Umfang vom Gericht geprüft werden müssen, bevor es
zu einer Entscheidung über den Baubeginn komme, erweise sich als einzig gangbarer Weg.
Ob diese Entscheidung vom 11. Senat des VGH unter Vorsitz des Richters Hartmut Zysk gefällt
werden sollte, ist mehr als fraglich“, so Schaus.
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