Pressekonferenz FAG im Römer vom: 28. Mai 2009 Logo


Unwissenschaftlich und irreführend
Fluglärmstudie 2005/2009 zur Gesundheitsbelastung der Rhein-Main-Bewohner
© F.A.Z.
Am 18.05.2009 stellte das Umweltdezernat den Bericht über eine Studie "Fluglärm und Gesundheit in der Rhein-Main-Region 2005" von D. Schreckenberg u.a. vor. In diesem Bericht wird ausgeführt, dass er "erstmals ausführliche Daten zu Auswirkungen des Fluglärms auf die Gesundheit der Bewohner im Rhein-Main-Gebiet" vorlegt (S. 1) und dass im Ergebnis "der Gesundheitszustand der befragten Anwohner in der Region um den Frankfurter Flughafen nicht negativ vom Bundesdurchschnitt abweicht" (Vorwort). Unter anderem seien "keine Assoziationen zwischen Fluglärmbelästigung und Bluthochdruck" gefunden worden und "keine signifikant positiven Odds-Ratios zwischen den erfragten Medikamenteneinnahmen und der Fluglärmbelastung." (S. 2 und 3).

Die Autoren des Berichts behaupten somit, die Auswirkungen des Fluglärms auf die Gesundheit der Bewohner untersucht zu haben und dabei u.a. keinen kausalen Zusammenhang zwischen Fluglärm und Bluthochdruck oder Medikamenteneinnahme gefunden zu haben. Insgesamt stehen die Ausführungen des Berichts in eindeutigem Widerspruch zu den Ergebnissen fast sämtlicher anderer wissenschaftlicher Untersuchungen zu diesem Thema (z.B. Aydin Y 2007, Babisch W 2004, Bellach B 1995, Dortschy R 1995, Gidding SS 2008, Greiser E 2005, Haralabidis S 2008, Ising H 2001, Jarup L 2008, Maschke C 2003, Neus H 1983, Stansfeld SA 2005, Whitehead C 2001), sodass sich die Frage stellt, ob die von den Autoren gewählte Methodik überhaupt geeignet ist, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten.

Grundsätzlich werden vermutete Zusammenhänge zwischen externen Faktoren (im vorliegenden Beispiel Fluglärm) und dem Auftreten bestimmter Erkrankungen (im vorliegenden Beispiel Bluthochdruck) durch epidemiologische Untersuchungen überprüft. Das Prinzip dieser Untersuchungen besteht darin, zwei Personengruppen miteinander zu vergleichen, die durch Fluglärm unterschiedlich betroffen sind. Die Untersuchungs-Gruppe besteht dann aus einer bestimmten Anzahl von Personen, die mit einem definierten Fluglärmpegel belastet sind. Die Kontroll-Gruppe besteht aus einer - möglichst gleichen - Anzahl von Personen, die von Fluglärm nicht (oder geringer) belastet sind. Bei beiden Gruppen wird überprüft, wie viele Personen unter einem erhöhten Blutdruck leiden, wobei die Kriterien für die Diagnose "Bluthochdruck" eindeutig - und für beide Gruppen identisch - festzulegen sind (d.h. Messverfahren, Messzeitpunkte, Grenzwerte für normalen Blutdruck etc.). Wichtig ist weiterhin, dass beide Gruppen vergleichbar sind, d.h. sie dürfen sich hinsichtlich anderer Faktoren, die möglicherweise einen Einfluss auf den Blutdruck haben können, nicht unterscheiden (z.B. Alter, Geschlecht, Ernährungs- und Rauchgewohnheiten, Medikamenteneinnahme, sportlichen Aktivitäten etc.). Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, können eventuelle Unterschiede des ermittelten Blutdruckes nicht eindeutig auf den Fluglärm zurückgeführt werden, sondern stehen möglicherweise mit anderen Faktoren in Zusammenhang.

Die gefundenen Blutdruckwerte beider Gruppen werden dann mit einem statistischen Verfahren verglichen. Falls z.B. bei der mit Fluglärm belasteten Untersuchungs-Gruppe ein im Vergleich zur Kontroll-Gruppe erhöhter Blutdruck gefunden wird, gibt der statistische Test an, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass das gefundene Ergebnis zufällig zustande gekommen ist. Als signifikant wird ein Ergebnis betrachtet, wenn diese Wahrscheinlichkeit (= Irrtumswahrscheinlichkeit) geringer als 5 % ist. In diesem Fall geht man davon aus, dass bei Fluglärm-Belastung häufiger ein erhöhter Blutdruck auftritt als ohne Fluglärm, d.h. dass eine positive Korrelation zwischen den beiden Grössen besteht. Diese Korrelation ist jedoch nicht mit Kausalität gleichzusetzen, d.h. sie beweist keinen kausalen Zusammenhang zwischen den beiden Grössen. So besteht z.B. eine statistisch hoch signifikante Korrelation zwischen der Anzahl der Störche und der Geburtenrate oder der Schuhgröße und Lesbarkeit der Handschrift bei Schulkindern, ohne dass ein kausaler Zusammenhang erkennbar wäre. Damit ein solcher kausaler Zusammenhang angenommen werden kann, müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein, insbesondere die biologische Plausibilität, d.h. die Erkrankung muss durch die vermutete Ursache biologisch bzw. medizinisch erklärbar sein. Dies ist bei Fluglärm und Bluthochdruck der Fall, da Lärm zu einer vermehrten Cortisol- und Adrenalin-Ausschüttung führt und so den Blutdruck erhöhen kann.

In der vorgelegten Studie "Fluglärm und Gesundheit" ist keine der grundsätzlichen Voraussetzungen einer wissenschaftlichen Untersuchung gegeben. Die Untersuchungs-Gruppe ist identisch mit den Testpersonen der RDF-Belästigungsstudie 2005, mit der der Zusammenhang zwischen Fluglärmbelastung und Belästigung der betroffenen Bewohner untersucht wurde. Als Kontroll-Gruppe dienten Testpersonen mehrerer bundesweiter Umfragen (u.a. Bundesgesundheitssurvey) zum allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung aus den Jahren 1975 - 2003. Untersuchungs- und Kontroll-Gruppe wurden nach unterschiedlichen Kriterien ausgewählt und sind daher nicht vergleichbar, wichtige Faktoren, die einen Einfluss auf Lärmassoziierte Erkrankungen haben können, wurden überhaupt nicht abgefragt (z.B. Rauch- und Ernährungsverhalten, Alkoholkonsum, Körpergewicht, sportliche Betätigung). Während bei der Untersuchungs-Gruppe die Fluglärmbelastung ermittelt wurde (Mittelungspegel des Wohnortes), wurden für die Kontroll-Gruppe keine Daten zur Lärm-Belastung erhobe, so dass ein Vergleich mit der Untersuchungs-Gruppe nicht möglich ist.

Bei den Testpersonen der beiden Gruppen wurden keine ärztlichen Untersuchungen vorgenommen, sondern die Testpersonen wurden nach ihrer "subjektiven Gesundheit" befragt. Hierbei wurde völlig unspezifisch nach allgemeinen Krankheitssymptomen ("Druck- und Völlegefühl, Mattigkeit, Kopfschmerzen") gefragt, die keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Erkrankung zulassen. Darüber hinaus wurde nach konkreten Erkrankungen gefragt, jedoch ganz überwiegend nur nach solchen, die in keinem Zusammenhang mit einer Lärmbelastung stehen ("Arthritis, Rheuma, Ischias, Sehstörungen") und daher für die Fragestellung ohne jede Bedeutung sind.

Abgesehen davon, dass die nachträgliche Auswertung von Daten aus Umfragen für eine völlig andere als die ursprüngliche Fragestellung fundamentalen Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens widerspricht, sind Rückschlüsse von der abgefragten "subjektiven Gesundheit" auf das Vorliegen oder Fehlen bestimmter Lärmassoziierter Erkrankungen völlig abwegig und unzulässig. Häufig finden sich subjektive Befindlichkeitsstörungen ohne Krankheitswert, während manifeste Erkrankungen keine Symptome verursachen (z.B. Bluthochdruck bei mehr als 50 % der Betroffenen). Hinzu kommt, dass sich die "Untersuchung" auf Personen über 16 Jahre beschränkt und somit die besonders lärmempfindliche Gruppe der Kinder völlig ausschliesst. Daher ist auch der wissenschaftlich anmutende statistische Vergleich der erhobenen Daten und die Konstruktion eines Kausalzusammenhanges sinnlos und ohne jede Aussage. Dies gilt umso mehr, als die von den Autoren gefundenen "Ergebnisse" den - mit einwandfreier Methodik vorgenommenen - Untersuchungen widersprechen (z.B. Aydin Y 2007, Greiser 2006, Maschke 2003). Zur Klärung der angesprochenen Frage wäre ein völlig anderes Studiendesign erforderlich gewesen mit Bestimmung der Lärmbelastung sämtlicher Testpersonen und Diagnostik bzw. Ausschluss bestimmter Lärmassoziierter Erkrankungen durch eine ärztliche Untersuchung.

Somit erfüllt die vorgelegte "Untersuchung" nicht einmal die einfachen und grundlegenden Voraussetzungen einer wissenschaftlichen Studie. Dies hätte den Autoren eigentlich bekannt sein müssen, wäre in jedem Fall jedoch bei einer Qualitätssicherung aufgefallen, auf die jedoch ganz offensichtlich verzichtet wurde.

Die Studie ist insgesamt irreführend, da in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, die Ergebnisse aller bisherigen - methodisch einwandfreien - Untersuchungen seien durch die neue Studie hinfällig und widerlegt. Das Presse-Echo nach der Vorstellung der Studie am 18.5.2009 war dementsprechend: "Halbe Entwarnung", "Die Annahme, dass die Flugverkehrsgeräuschbelastung direkt auf die Gesundheit der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet einwirkt, kann nicht bestätigt werden." Und "Die Annahme, dass mit steigendem Lärm auch die Krankheitsfälle zunehmen, kann nach Angaben Schreckenbergs nicht bestätigt werden." (Frankfurter Rundschau 19.05.2009).

Die FAG-Fraktion fordert daher den Magistrat auf:



Die gezeigten Folien



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