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Pressemitteilung: 25. August 2009 |
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SPD bringt Antrag in Hessischen Landtag ein: Grünes Licht für Nachtruhe – Rückkehr zum Ergebnis der Mediation
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von letzter Woche zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens begrüßt und einen Antrag in den Hessischen Landtag eingebracht, der die Rückkehr zum Mediationsergebnis fordert.
Wir dokumentieren den Antrag nachfolgend:
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD
betreffend Grünes Licht für den Ausbau des Frankfurter Flughafens – Grünes Licht für die Nachtruhe - Rückkehr zum Mediationsergebnis!
Der Landtag wolle beschließen:
- Der Hessische Landtag begrüßt das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dieses Urteil gibt grünes Licht für den Ausbau und schafft die Grundlage für die Rückkehr zum Mediationsergebnis.
- Der Hessische Landtag sieht in dem Urteil eine Bestätigung seiner Beschlussfassung vom 31. Mai 2007 (Drucksache 16/7340) mit der der Landtag seine Zustimmung zum Landesentwicklungsplan mit dem Ergebnis des Mediationsverfahrens und seinen untrennbaren Komponenten verknüpfte: Optimierung des vorhandenen Bahnensystems, Kapazitätserweiterung durch Ausbau, Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr, Anti-Lärm-Pakt und Einführung eines regionalen Dialogforums.
- Der Hessische Landtag leitet aus dem Urteil die Verpflichtung des Landes Hessen ab, zum Mediationsergebnis zurückzukehren. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist rechtliche Klarheit geschaffen. Der Landtag erwartet, dass seitens des Landes gegen das Urteil keine Revision eingelegt wird.
- Der Hessische Landtag hält es für erforderlich, dass umgehend die Vorbereitungen für das vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Planänderungsverfahren begonnen werden, um die beanstandeten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses beim Schutz der Nachtruhe zu beheben. Der Landtag teilt insbesondere die Auffassung des Gerichts, dass die Zulassung von 17 Flügen in der so genannten Mediationsnacht zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren ist und stellt fest, dass die Abweichung vom Mediationsergebnis durch die Planfeststellungsbehörde rechtlich keineswegs zwingend war und zu einem vermeidbaren erheblichen Vertrauensverlust bei der Bevölkerung führte.
- Der Hessische Landtag erwartet die Wiederaufnahme des Dialoges mit den Kommunen rund um den Flughafen mit dem Angebot, das Urteil hinsichtlich des Nachtflugverbots zügig umzusetzen.
- Der Landtag erwartet darüber hinaus, dass die Landesregierung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter Beteiligung der Flughafen-Betreiber Frankfurt-Rhein-Main und Frankfurt-Hahn sowie der Fluggesellschaften mit dem Ziel in Dialog tritt, die ursprünglich geplante Partnerschaft der Flughäfen Frankfurt-Rhein-Main und Frankfurt-Hahn zur Abwicklung von Nachtflügen zu realisieren.
Wiesbaden, 25. August 2009
Für die Fraktion der SPD:
Der Fraktionsvorsitzende
Schäfer-Gümbel
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