Information vom Bündnis der Bürgerinitiativen: 10.09.2009
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Einstellung des Prozesses wg. Beleidigung
Am 09.09.09 wurde die erste der juristischen Possen in Sachen Flughafenausbau vor dem Rüsselsheimer Amtsgericht eingestellt. Der Ausbaugegener, dessen Widerspruch zu einem 600,- Euro Strafbefehl wegen Beleidigung eines Polizisten verhandelt wurde, erklärte dem Gericht sachlich die Situation, wie es zu der verbalen Entgleisung kam: Er schilderte, wie Beamte der BFE-Einheiten (Beweis- und Festnahmeeinheit) ihn grundlos festnahmen und gewaltsam auf einen Tisch pressten, während seine Personalien kontolliert wurden. Ihm wurden große Schmerzen zugefügt, "Das alles schien, wie ein abgekartetes Spiel, der eine Polizist drückt den Arm schmerzhaft auf den Rücken, der andere konstruiert aus den Schmerz-Schreien eine Beleidigung", so der Angeklagte in seiner Einlassung.

Das Gericht konnte diesen Ausführungen anscheinend folgen, jedenfalls wurde der Prozess unter Auflagen (eine geringe Geldbuße an die Hilfe für straffällige Nicht-Sesshafte in Darmstadt) eingestellt. Bei seiner Entschuldigung, die der Angeklagte am Ende des Prozesses dem Polizisten ausdrückte, brachte er deutlich zum Ausdruck, dass er eigentlich eine Entschuldigung des Polizeibeamten erwartete, für die erlittene Körperverletzung im Amt. Die charakterliche Eignung für den ausgeübten Beruf stellte er bei dem Polizeibeamten stark in Zweifel.


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