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Pressemitteilung: 11. September 2009 |
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Pressekonferenz der SPD zum Nachtflugverbot
Stefan Müller: Wortbruch ist und bleibt Zweitname der SPD“
Wie in den letzten Wahlkämpfen auch, flüchtet sich die SPD in negative Campaigning, weil sie positiv nichts beizutragen hat: außer schlechten Umfragewerten. Es hat sich gezeigt, dass die SPD mit dieser ständig wiederholten Methode auch in der Vergangenheit erfolglos war“, so Stefan Müller, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Weiter sagte er: “Das Niveau der SPD und das unseriöse Gebaren ihres Vorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel beweisen, dass beide nicht regierungsfähig wären. Statt teure PR-Kampagnen vorzustellen, sollte Schäfer-Gümbel die Frage beantworten: Warum hat er Angst vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, obwohl er noch nicht mal die Urteilsbegründung des VGH in Kassel kennt?
Es gibt in der Sache nichts Neues: Die hessische FDP hält am politischen Ziel des Nachtflugverbotes fest. Dies hat der FDP-Landesvorstand noch einmal auf seiner Sitzung am 05.09.2009 in Oberursel bekräftigt.
Auch wenn Herr Schäfer-Gümbel den Sachverhalt nicht versteht: Der VGH hat mit der Aufhebung der Nachtflugregelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom Dezember 2007 erstmals Bestimmungen des Landesentwicklungsplans als Vorgaben für die Anwendung des Luftverkehrsgesetzes interpretiert. Damit geht er weit über die bisherige Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinaus. Setzt sich die Sichtweise des VGH durch, wird dies grundsätzliche Auswirkungen auf das gesamte deutsche Planungsrecht haben. Eine Antwort von Schäfer-Gümbel, wie er mit dieser Frage umgehen will, steht weiter aus.
Es bleibt dabei: Über eine Revision kann erst nach Vorlage der Urteilsgründe entschieden werden.
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