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Pressemitteilung hessische Landesregierung vom: 16.09.2009
Hessischer Wirtschaftsminister bezeichnet VGH Urteil als ungeeignet für politische Schnellschüsse und Vereinfachungen
Dieter Posch: Die Ampel für den Ausbau des Flughafens steht nach dem VGH Urteil auf „Grün“ - Offene Rechtsfragen erfordern eine sorgfältige Abwägung der Revision“
„Mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens wird der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs gesichert und gestärkt. Dieser schlichte, aber bedeutungsvolle Satz stammt aus der kurzen mündlichen Begründung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes. Ohne Zweifel geben die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21. August 2009 den Weg frei für den Ausbau des Flughafens in Frankfurt. Mehr als 4 Milliarden Euro können in den nächsten 4 Jahren investiert werden. Dies ist ein gutes und unglaublich wichtiges Signal gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Ich begrüße diese so wichtige Entscheidung des Gerichts außerordentlich“, sagte der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch in der heutigen Plenardebatte im Hessischen Landtag.

So zufriedenstellend wie dieses Urteil zum Ausbau einerseits sei, so viele rechtlich sehr bedeutsame Fragen werfe das Urteil andererseits auf.

Wer die gesamte Rechtsfrage auf die Formel verkürze „Wer Nachtflüge nicht will, darf keine Revision einlegen“ habe die Problematik nicht verstanden oder wolle sie nicht verstehen. Hier gehe es vor allem um die Frage, welchen Stellenwert ein Landesentwicklungsplan haben solle und rechtlich überhaupt könne. Posch machte dies an einem Beispiel deutlich: Wenn im Landesentwicklungsplan eine politische Mehrheit beschließe, dass künftig weder Windkraft in Hessen stattfinde, noch die Fledermaus oder der Kammmolch zu schützen seien, wäre dies dann verbindlich, verstieße aber gleichzeitig gegen Bundes- und Europarecht. Deshalb bleibe die auf jeden Fall zu klärende Frage, welche rechtliche Verbindlichkeit Beschreibungen im Landesentwicklungsplan haben und ob damit der Abwägungsspielraum der zuständigen Behörde reduziert werde. Sonst hänge das Schicksal der Windkraft und der Fledermaus künftig vom Landesentwicklungsplan ab, merkte Posch provokant an.

Erst nach sorgfältiger Analyse der Urteilsbegründung können die Überlegungen des Gerichts gewürdigt werden. An die Adresse der Opposition im Hessischen Landtag sagte Posch, dass es ein Gebot der Seriosität sei, die schriftliche Fassung des Urteils und das Vorliegen der Urteilsgründe abzuwarten. Erst dann kenne man die tragenden Überlegungen des Gerichtes, erst dann wisse man, warum das Gericht überhaupt die Revision zugelassen habe, was eher selten der Fall sei, erläuterte der Wirtschaftsminister.

Eine Revision zum jetzigen Zeitpunkt auszuschließen und sofort mit einer Planergänzung zu beginnen, habe nichts mit verantwortlichem Regierungshandeln zu tun, sondern würde einen Zick-Zack-Kurs für Unternehmen und Beschäftigte billigend in Kauf nehmen. Dieses Urteil sei viel zu ungewöhnlich, als dass es nicht in der nächsten Instanz wieder aufgehoben werden könnte. Nach jeder Instanz aber eine neue Nachtflugregelung festzusetzen, habe nichts mehr mit Planungssicherheit und klarer Perspektive zu tun.

Posch betonte, dass keine Eile bestehe, eine Planergänzung einzuleiten. Die Landebahn werde voraussichtlich zum Winter 2011 in Betrieb genommen. Erst ab diesem Zeitpunkt greife die neue Nachtflugregelung. Auch nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bleibe somit ausreichend Zeit, eine Planergänzung durchzuführen.

„Das Urteil des VGH ist ungewöhnlich, die Revisionszulassung ist ungewöhnlich und die möglichen rechtlichen Konsequenzen des VGH Urteils versprechen, ebenfalls ungewöhnlich zu sein. Alles in allem also ist der Sachverhalt ungeeignet für politisches Gezänk und Vereinfachungsformeln der Opposition. Wir werden verantwortlich mit der Frage nach einer Revision umgehen – dann, wenn die Urteilsbegründung vorliegt“, so Posch abschließend.


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