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Koalitionspapier vom 13. Oktober 2009 |
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Stand der Koalitionsverhandlungen
Entwurf AG Wirtschaft
Präambel (Soziale Marktwirtschaft weiterentwickeln)
Unsere wirtschaftspolitische Leitlinie ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie greift weit
über ökonomische Ziele hinaus, ist ein unverzichtbarer Teil einer freiheitlichen
offenen Gesellschaft.
Wir achten, schützen und verteidigen die Wirtschaftsordnung der Sozialen
Marktwirtschaft mit aller Kraft. Das System der Sozialen Marktwirtschaft hat nicht nur
zu großem Wohlstand breiter Bevölkerungsgruppen, sondern auch zu einem
einmaligen sozialen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Die
Ordnungspolitik setzt in der Sozialen Marktwirtschaft die Rahmenbedingungen.
Deren oberstes Ziel muss sein, dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven
Kräfte entfalten können. Dabei ist es eine Daueraufgabe des Staates, diesen
Ordnungsrahmen den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen
anzupassen und zu verbessern.
Das freie wirtschaftliche Handeln der Bürger ist die Grundlage der Sozialen
Marktwirtschaft und der Motor für Wachstum und Wohlstand. Es bleibt eine
Daueraufgabe, den Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft den
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen und ihn zu
verbessern. Jeder Arbeitnehmer und jeder Unternehmer, der mit seiner täglichen
Arbeit den Unterhalt für sich, seine Familie und über Steuern und Abgaben für sozial
Benachteiligte sichert, schafft Wohlstand und Sicherheit für alle.
Zur Bewältigung der Wirtschaftskrise verfolgen wir eine Wirtschaftspolitik, die auf
Stetigkeit, Solidität und Verlässlichkeit ausgerichtet ist. Sie verbessert die
Beschäftigungs- und Investitionsbedingungen nachhaltig, um den Wachstumspfad zu
stärken. Gefordert ist deshalb eine Wirtschaftspolitik, die den Unternehmen wieder
mehr Freiräume verschafft und die es ihnen ermöglicht, im globalen Wettbewerb des
21. Jahrhunderts eine Spitzenposition einzunehmen. Wir brauchen eine
Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft im globalen Kontext. Der Staat muss
seine ordnende Funktion stetig fortentwickelt und die private Wirtschaft ihrer
Verantwortung für Wachstum und Beschäftigung gerecht werden.
Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise
Die Weltwirtschaftskrise erforderte eine vorübergehende stärkere Rolle des Staates.
Jetzt muss mit einer Exit-Strategie begonnen werden. Die Beteiligung des Staates an
Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten ist so eng wie möglich zeitlich zu
begrenzen. Dafür bedarf es eines durchdachten Ausstiegsszenarios.
Um diesen Prozess optimal zu gestalten, beruft die Bundesregierung einen
Expertenrat, der eine Zeitablaufplanung entwirft. Diese muss Flexibilitätspuffer
enthalten, um die Entwicklung auf den internationalen Kapitalmärkten zu
berücksichtigen.
- Unternehmensfinanzierung
Wir werden die Bedingungen für Unternehmensfinanzierung verbessern.
Deutschlands Mittelstand darf nicht in eine Kreditklemme geraten. Dazu wollen wir
das Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Deutschlandfonds) evaluieren und prüfen, ob
und welche Anpassungen zur Unterstützung insbesondere auch unserer
mittelständischen Wirtschaft notwendig sind. Wir überprüfen [weiter wie bisher,
Union] Struktur und zeitliche Ausrichtung des Deutschlandfonds.
Wir setzen uns für die Ernennung eines Kreditmediators ein. Dieser bündelt die
Beschwerden der Fremdkapital suchenden Unternehmen und versucht mit der
Kreditwirtschaft konstruktive Lösungen zu finden.
Wir werden die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung erweitern. Dabei gilt
das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Die Beschäftigten sollen auch durch
Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unternehmen steuerbegünstigt erwerben
können. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten unternehmerische Mitverantwortung
in vollem Umfang einschließen.
- Finanzmarktreform
Im G 20-Prozess werden wir uns für eine stärkere Risikoverantwortung der Banken
einsetzen. Wir setzen uns für eine schnelle Umsetzung der bereits begonnenen
Reform der EU-Finanzmarktaufsicht ein. Diese bezieht auch Ratingagenturen ein.
Wir wollen die Bankenaufsicht effizienter gestalten und unter dem Dach der
Bundesbank zusammenführen. Zur langfristigen Gewährleistung der
Kreditversorgung müssen die Eigenkapitalregeln angepasst werden. Zur Vermeidung
einer Kreditklemme müssen die Bilanzierungsvorschriften für Banken weiter
modifiziert werden.
Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Dazu werden wir
die gesetzlich zulässige Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder von
Aktiengesellschaften verringern. Wir werden das Mitspracherecht der
Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen
stärken. Vergütungen müssen sich dabei stärker am dauerhaften Erfolg des
Unternehmens orientieren. Wir wollen eine Mindestwartefrist von drei Jahren für
ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden
desselben börsennotierten Unternehmens. Dabei sind die Besonderheiten von
Familienunternehmen zu berücksichtigen. [Die Zahl der Aufsichtsratsmandate sollte
auf fünf pro Person begrenzt werden, FDP.]
[Fast alle wichtigen Vorstandsentscheidungen müssen heute im Konsens mit den
Aufsichtsratsmitgliedern der Gewerkschaften beschlossen werden. Die Drittelparität,
wie sie bereits in den meisten Kapitalgesellschaften mit weniger als 2.000
Beschäftigten existiert, muss die paritätische Mitbestimmung ersetzen. Das
Gewerkschaftsprivileg von mindestens zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat wird
abgeschafft, FDP.]
Entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance
Codex) für Aufsichtsräte und Vorstände soll ein Ehrenkodex für Betriebsräte
entwickelt werden. Wir wollen der Betriebsversammlung das Recht einräumen, die
Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an die einzelnen Betriebsratsmitglieder zu
verlangen.
- Insolvenzreform
Wir stellen sicher, dass die Finanzmarktaufsicht um ein dauerhaftes Instrumentarium
ergänzt wird, das es der Bankenaufsicht ermöglicht, systemrelevante Finanzinstitute
bei Insolvenzgefahr in einem geordneten Verfahren zu stabilisieren und zu
restrukturieren.
Wir wollen die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen
Unternehmen erleichtern und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen.
Hierzu gehört sowohl die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für ein
außergerichtliches Sanierungsverfahren für Unternehmen im Vorfeld einer
drohenden Insolvenz als auch die Verbesserung der Möglichkeiten zur Sanierung
von Unternehmen in der Insolvenz.
§ 613 a BGB ist so zu ändern, dass er Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
die Fortführung ermöglicht. Dazu ist es erforderlich, die automatische
Weiterbeschäftigung in Sanierungsfällen einzuschränken.
Wettbewerb
- GWB-Novelle
In das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird als ultima ratio ein
Entflechtungsinstrument integriert. Darüber hinaus werden Elemente der
europäischen Fusionskontrolle übernommen. Das Bundeskartellamt wird bei der
wettbewerblichen Folgenabschätzung in Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Zur
Sicherung freier und fairer Märkte setzen wir uns für ein unabhängiges europäisches
Kartellamt ein.
- Pressefusionsrecht / Medienbeteiligungen
Die Wettbewerbsregeln müssen die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Presselandschaft sichern.
[Wir wollen die wirtschaftlichen Beteiligungen von Parteien an Rundfunksendern,
Zeitungsverlagen und anderen meinungsbildenden Medienunternehmen auf den
Prüfstand stellen. Zumindest müssten unmittelbare Einflussnahme ausgeschlossen
und die transparente Kennzeichnung von Parteienbeteiligungen vorgeschrieben
werden, FDP.]
- Vergaberecht
Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung des
Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das Vergaberecht vereinfacht und
transparenter gestaltet werden. Die erhöhten Schwellenwerte aus dem
Konjunkturpaket II gelten unbefristet weiter. Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand
muss deutlich verbessert werden. Die 2008 eingeführte Berücksichtigung
vergabefremder Aspekte wird in ihren Wirkungen geprüft und gegebenenfalls
korrigiert.
- Post- und Telekommunikation
Wir stellen sicher, dass alle Anbieter von Postdienstleistungen unter gleichen
Wettbewerbsbedingungen konkurrieren. Das Umsatzsteuerrecht ist umgehend so
anzupassen, dass keine steuerliche Ungleichbehandlung besteht. [Der
Bundesarbeitsminister zieht die Revision zum Post-Mindestlohn vor dem
Bundesverwaltungsgericht zurück, FDP].
- Verkehr
Die im Jahre 1994 begonnene Bahnreform ist fortzuführen. Die Bahnprivatisierung ist
in Angriff zu nehmen, sobald die Kapitalmarktverhältnisse dies zulassen. Das Netz
bleibt in öffentlicher Hand. Der transparente und diskriminierungsfreie Zugang zur
Eisenbahninfrastruktur muss durch eine bessere Regulierung gewährleistet werden.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass deutsche Logistikunternehmen
diskriminierungsfreien Zugang zu allen europäischen Transportnetzen erhalten.
Weitere Belastungen des Straßengüterverkehrs lehnen wir ab. Mauteinnahmen sind
vorrangig für den Straßenbau einzusetzen.
Zur Sicherung des Luftverkehrsstandortes Deutschland wollen wir u.a. international
wettbewerbsfähige Betriebszeiten ermöglichen.
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