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Pressemitteilung von Frau Winkelmeier-Becker (MdB) vom 19. Oktober 2009 |
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Winkelmeier-Becker (CDU) drängt Verhandlungsführer in den Koalitionsverhandlungen zu nachhaltiger Regelung des Nachtflugverbotes
Nach Ansicht der Siegburger CDU-Bundestagsabgeordneten Elisabeth
Winkelmeier-Becker muss bei eventuellen Neuregelungen zum
Nachflugverbot im Luftverkehrsgesetz der Gesundheitsschutz der
betroffenen Anwohner einen erhöhten Stellenwert erlangen.
Bisher entscheiden die Landesverkehrsminister über den Nachtflugbetrieb
an den Flughäfen. Eine klare bundeseinheitliche Regelung im
Luftverkehrsgesetz könne hier zu mehr Rechtssicherheit sowohl für die
betroffenen Bürger, als auch für die Flughäfen führen. Entscheidend sei,
dass eine solche neue Regelung dem Gesundheitsschutz der betroffenen
Bürger vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse
den richtigen Stellenwert einräumen müsse und nicht einseitig die
Interessen der Betreiber berücksichtigen dürfe, so Winkelmeier-Becker.
Wissenschaftlichen Studien zufolge sei ein Zusammenhang von
nächtlichem Fluglärm und einer signifikanten Zunahme sowohl bei
koronaren Erkrankungen, als auch bei Krebserkrankungen nachgewiesen
worden, erklärt Winkelmeier-Becker. Nach meiner festen Überzeugung
können wirtschaftliche Interessen der Flughafenbetreiber derartige
Eingriffe in die Gesundheit der betroffenen Bürger, wie beispielsweise im
Einzugsgebiet des Flughafens Köln-Bonn, nicht weiterhin rechtfertigen“, so
die gerade wiedergewählte Bundestagsabgeordnete für den Rhein-Sieg-
Kreis.
Winkelmeier-Becker wirbt insoweit für eine europaweite Regelung, in der
gesundheitspolitische Aspekte verstärkt in Genehmigungsverfahren für
Nachtflüge einbezogen werden. Mit einer solchen grenzüberschreitenden
Lösung, die Belange des Lärmschutzes nicht hinter allgemeine betriebliche
Interessen zurückfallen lässt, könnte der Gesundheitsschutz EU-weit
verbessert und befürchtete Wettbewerbsnachteile regionaler
Flughafenbetreiber zugleich unterbunden werden“, so die
Rechtspolitikerin.
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