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Pressemitteilung: 05. Dezember 2009 |
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Schriftliche Begründung des Flughafenurteils liegt vor
GRÜNE: Sofortige Umsetzung des Nachtflugverbots
Den Verzicht auf eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht und eine
sofortige Verwirklichung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen
fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der hessischen
Landesregierung. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet in ihrer
heutigen Ausgabe über die schriftliche Urteilsbegründung des
Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH) zum Nachtflugverbot. Die Begründung
liegt auch in den GRÜNEN vor. Danach sei der Spielraum der Behörde, vom von
Fraport selbst beantragten Nachtflugverbot abzuweichen "annähernd null".
"CDU und FDP müssen jetzt endlich ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung
einhalten. Immer wieder haben Ministerpräsident Koch und sein Stellvertreter
Hahn betont, der Ausbau des Flughafens und das Nachtflugverbot seien zwei
Seiten einer Medaille. Mit unsäglichen Tricks haben sie dann in den
vergangenen Wochen und Monaten versucht, davon Abstand zu gewinnen. Das
oberste Verwaltungsgericht Hessens hat es ihnen jetzt schriftlich gegeben,
dass ein Nachtflugverbot möglich, im Interesse der Bevölkerung sogar
dringend geboten ist. Deshalb darf es jetzt keine Revision in Leipzig geben.
Die Menschen haben wenigstens ein Anrecht auf Nachtruhe", unterstreicht der
Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir.
DIE GRÜNEN warnen die CDU/FDP-Landesregierung auch davor, das neue von CDU
und FDP geplante Bundesrecht abzuwarten und Nachtflüge damit zu ermöglichen.
"Wenn es jetzt kein sofortiges Nachtflugverbot gäbe, wäre dies ein
Musterbeispiel dafür, wie Politikverdrossenheit erzeugt wird."
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