Pressemitteilung hessische Landesregierung vom: 19.12.2009
Ministerpräsident Roland Koch: Es bleibt dabei: Wir bekommen ein Nachtflugverbot – mit extrem wenigen Ausnahmen. Möglicherweise in einstelliger Zahl.“
Interview
Ministerpräsident Roland Koch spricht im Interview mit der Frankfurter Neuen Presse (Ausgabe vom 19. Dezember 2009) über die Revision seiner Regierung gegen das VGH-Urteil zum Flughafenausbau. Die Redakteure der Frankfurter Neuen Presse, Georg Haupt und Christiane Warnecke sprechen mit ihm über das Versprechen eines Nachtflugverbots.
Wie fühlen Sie sich, wenn Ihnen Zitate aus den Jahren 2000 bis 2007 vorgehalten werden, in denen Sie fest versprochen haben, diese Region bekommt ein absolutes Nachtflugverbot.
Natürlich ist es für mich und für alle anderen, die an der Entscheidung beteiligt sind, ärgerlich und schwierig, sagen zu müssen, dass sich durch die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Annahmen, die ich persönlich gehabt habe, als unhaltbar erwiesen haben. Schließlich war ich es ja, der die Fraport AG seinerzeit genötigt hatte, ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen zu beantragen. Ohne mein Zutun wäre dieser Antrag nämlich so nie gestellt worden.
Wann kamen Sie denn genau zu der Erkenntnis, dass Sie Ihr Versprechen nicht halten können?
Nach den Bundesverwaltungsgerichts-Urteilen zu den Flughäfen Leipzig und Berlin. Diese Rechtssprechung sagt eindeutig, dass die Luftverkehrsgesellschaften auch ein Recht haben, das man nicht völlig ignorieren kann. Deshalb muss abgewogen werden zwischen dem Lärmschutz einerseits und den wirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite. Diese Urteile haben es uns nicht ermöglicht, ein Nachtflugverbot zu 100 Prozent durchzusetzen. Ich muss an dieser Stelle aber herausstellen, dass in Frankfurt in der Nacht technisch 720 Flüge stattfinden könnten. Heute finden rund 50 Flüge statt. Das empfanden und empfinden wir als nicht akzeptabel und haben dafür gekämpft, dass es leiser wird. Trotz Ausbaus. Im Planfeststellungsbeschluss stehen nun 17 Nachtflüge, und wenn man das nüchtern juristisch betrachtet, spricht Vieles dafür, dass es am Ende eines neuen Planergänzungsverfahrens noch einmal weniger sein werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil gesprochen hat. Das heißt: Wir haben ein Verbot mit einigen wenigen Ausnahmen und es wird am Flughafen deutlich leiser.
Viele Menschen werfen Ihnen dennoch Wortbruch vor. Andrea Ypsilanti hat einmal gesagt: Ich werde ein Versprechen brechen müssen, um ein anderes zu halten.“ Gilt das auch für Sie?
Nein, ich habe mein Wort nicht gebrochen, indem wir Revision einlegen. Aber ich bin nun mal als Ministerpräsident an Recht und Gesetz gebunden.
Wenn Gerichtsurteile die Versprechen von Politikern so schnell hinfällig werden lassen, warum machen Politiker dann überhaupt noch verbindliche Aussagen?
Zunächst einmal müssen Politiker Planungsannahmen haben. Aber selbst wenn wir für Bauarbeiten eine Straße sperren, schaffen wir das meist nicht, ohne einige begründete Ausnahmen für Anlieger zu machen. Schon an den autofreien Samstagen in den 70er Jahren gab es Ausnahmeregelungen für bestimmte Transporte und Fahrzeuge.
Was wird nun aus dem Nachtflugverbot?
Es bleibt dabei: Wir bekommen ein Nachtflugverbot – mit extrem wenigen Ausnahmen. Möglicherweise in einstelliger Zahl. Weniger Ausnahmen als an nahezu allen anderen Plätzen, die ich kenne. Und das durchgesetzt zu haben, wäre ohne den Antrag von Fraport und ohne die politische Diskussion der letzten Jahre völlig unmöglich gewesen. Andernfalls wären die Flüge vielleicht bei den heutigen 50 gedeckelt worden. So wird es deutlich leiser werden, auch wenn das in der aktuellen Diskussion unterzugehen droht.
Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?
Ich bin durchaus froh darüber, das Nachtflugverbot grundsätzlich juristisch durchgesetzt zu haben. Jetzt geht es nur noch darum, ob es einige Ausnahmen geben wird oder nicht. Alles andere ist für die Bevölkerung jetzt schon garantiert. Die normale Belastung, die die Menschen vom Frankfurter Flughafen gewohnt sind, wird nicht wiederkommen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Ihnen ja nun eine Vorlage geliefert, zu Ihrem ursprünglichen Versprechen eines totalen Nachtflugverbots zurückzukehren. Warum haben Sie ein Problem damit?
Wir haben uns an eine Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten. Und es bringt uns leider nichts, wenn wir uns mit einer untergerichtlichen Entscheidungsinstanz glücklich und zufrieden zur Seite legen. Würde Wirtschaftsminister Dieter Posch jetzt ein Planergänzungsverfahren eröffnen, ginge auch dessen Ergebnis wieder durch die gerichtlichen Instanzen. Und es würde drei Jahre länger dauern, eine Entscheidung zu bekommen, ob die bisherige Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts gilt – der der VGH widersprochen hat – oder ob sich das Bundesverwaltungsgericht den Argumenten des VGH anschließt. Deshalb verstehe ich Dieter Posch, der schnellstmöglich Rechtsklarheit haben will. Viele Beamte haben daran mitgewirkt, den Planfeststellungsbeschluss so zu formulieren, wie es das Bundesverwaltungsgericht vorgegeben hat. Die Bundesregierung hat sich unter Verkehrsminister Tiefensee dafür verwendet, und der Beschluss ist offen und ehrlich vor der Landtagswahl ergangen und nicht hinausgezögert worden. Dafür ist dieses Projekt viel zu wichtig. Jetzt hat das hessische Gericht als untergerichtliche Instanz gesagt, wir machen das nicht so, wie das oberste Gericht das zuletzt als Leitlinie entschieden hatte. Dann gebietet es die menschliche Vernunft, dafür zu sorgen, dass es ein aktuelles Urteil des obersten Gerichts dazu geben wird. Das ist kein Wortbruch, sondern die Fortsetzung der Debatte darüber, dass wir uns an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebunden fühlen.
Welches Ergebnis wünschen Sie sich?
Ich werde mit der Entscheidung gut umgehen können. Mit was ich nicht gut umgehen kann, ist eine endlos lange Zeit von Unsicherheit. Ich möchte, wenn die neue Landebahn eröffnet wird, abschließende Rechtssicherheit haben. Wenn wir jetzt in Revision gehen, die nach meiner Einschätzung auch von den Flughafengegnern eingelegt wird, haben wir Rechtssicherheit in einem Jahr, statt in drei Jahren. Deshalb ist es uneingeschränkt vernünftig, dafür zu sorgen, dass das oberste Gericht seine Meinung sagt. Mein Wunsch ist nicht, so und so viele Nachtflüge zu haben, sondern dass wir den Flughafen nach den Regeln des Rechts betreiben können. Da haben die Mitarbeiter von Lufthansa-Cargo ihre Rechte genauso wie die Anwohner. Und es ist die Aufgabe des Staates, am Ende eine gerechte Entscheidung zu treffen. Da man das Verwaltungen nicht alleine überlassen darf, haben wir in Deutschland unabhängige Gerichte, die uns dafür Regeln vorgeben.
Welche Szenarien sind möglich?
Wenn die Bundesverwaltungsrichter ihre Meinung ändern, ist das eine klare Rechtsgrundlage. Bleiben die Richter bei ihrer bisherigen Meinung, wird es wenige – wahrscheinlich deutlich weniger als die 17 – Ausnahmen geben.
Von welcher neuen Zahl gehen Sie aus?
Annähernd Null“ heißt nicht Null, sonst hätte der Hessische Verwaltungsgerichtshof das klar formuliert.
War es naiv, nach dem Ende des Mediationsverfahrens ein absolutes Nachtflugverbot zu versprechen?
Wir diskutieren jetzt noch über die letzten wenigen Flüge in der Nacht. Im Verhältnis zu dem, was das Ergebnis an Ruhe schafft, sind wir nicht weit entfernt von dem, was die Mediatoren wollten. Das Prinzip ist erfüllt, das letzte Detail nicht. Heute haben wir 50 Nachtflüge. In Zukunft werden wir nach dem Ausbau trotz mehr Flugbewegungen in der Nacht nur noch einen Bruchteil der 50 haben. Es ist sehr schade, dass dieser Erfolg durch ein Detail diskreditiert wird.
Welchen Sinn macht ein Landesentwicklungsplan, wenn dieser von Gerichten so leicht gekippt werden kann?
Die Landesplanung unterliegt bundesrechtlichen Grundsätzen. Ob dies in Zukunft so bleiben soll, ist eine grundsätzliche Frage, die das Bundesverwaltungsgericht jetzt in der Tat auch zu klären hat. Diese Entscheidung hat große Tragweite für alle Großprojekte in Deutschland. Die Position des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat in der Bundesrepublik bislang noch kein Gericht vertreten. Ich verstehe, dass die Bürger diese juristischen Details nicht interessieren. Mich müssen sie aber interessieren und mir geht es einfach um schnelle Rechtssicherheit.
Wie bewerten Sie Ihre politische Glaubwürdigkeit?
Es ist ärgerlich, wenn zwei Gerichte anfangen zu diskutieren und die Politiker dann die Dummen sind. Ich möchte aber noch einmal herausstellen, dass wir den Menschen wenige Wochen vor der Landtagswahl 2008 gesagt haben, dass wir unser Versprechen aufgrund neuer Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zu 90 Prozent plus x einhalten können, nämlich mit 17 Ausnahmen vom Nachtflugverbot. So viel zum Thema Offenheit, Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit. Und heute sitzen aus den Wahlkreisen um den Flughafen herum lauter direkt gewählte Abgeordnete im Hessischen Landtag. Die Menschen haben entschieden, dass wir unsere Arbeit auf dieser Basis weitermachen sollen. Das muss man doch vielleicht auch mal akzeptieren.
Das Gespräch führten Georg Haupt und Christiane Warnecke
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