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Pressemitteilung hessische Landesregierung vom: 22.12.2009
Posch: „An Leipzig führt kein Weg vorbei“
Revision soll Rechtssicherheit zum Flughafenausbau schaffen
Mit der Revision gegen das Urteil des VGH zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vom 21. August will der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch Rechtssicherheit erreichen. Nach eingehender juristischer Prüfung der am 4.12. eingetroffenen Urteilsbegründung sei dieser Schritt unumgänglich, sagte Posch heute in der Sondersitzung des Hessischen Landtags: „Es geht hier um die grundsätzliche Frage, ob wir in Deutschland in den nächsten Jahren wichtige Infrastrukturprojekte schnell realisieren können, und diese Frage will ich durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt wissen. Es geht eben nicht um die Aufrechterhaltung der Ausnahmeregelungen vom Nachtflugverbot, sondern es geht um Rechtsklarheit in einer wichtigen Frage mit enormen ökonomischen Auswirkungen.“ Rechtssicherheit sei angesichts der überragenden Bedeutung des Flughafenausbaus für Wohlstand und Arbeitsplätze unabdingbar.

Der VGH vertrete in seiner Entscheidung die Auffassung, dass das Wirtschaftsministerium als Planfeststellungsbehörde bei der Anwendung des Luftverkehrsgesetzes an Grundsätze und Erläuterungen eines Landesentwicklungsplans gebunden sei, erläuterte Posch: „Hätte diese Rechtsprechung Bestand, können wichtige Infrastrukturvorhaben nicht oder nur schwer realisiert werden. Und dies hätte enorme wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Auswirkungen.“ Posch wies darauf hin, dass der VGH die Revision ausdrücklich zugelassen habe, um dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur grundsätzlichen Klärung zu geben. Dies sei als deutliche Aufforderung zu verstehen. Auch die Bundesregierung fordere diesen Schritt unmissverständlich.

Selbst ein Verzicht des Ministeriums würde die Revision nicht verhindern, sagte der Minister. Denn in diesem Fall würden Kommunen und/oder Fluggesellschaften das Urteil bzw. ein Planergänzungsverfahren anfechten: „Also auch die Zeitersparnis von über zwei Jahren spricht für eine Revision.“ Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werde das Bundesverwaltungsgericht noch vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn entscheiden und dabei eindeutige Hinweise geben, welchen Bedingungen ein Nachtflugverbot an einem internationalen Drehkreuz wie Frankfurt unterliege.

Posch verwahrte sich gegen den von SPD und Grünen erhobenen Vorwurf des Wortbruchs. Er erinnerte an den von der SPD mitgetragenen Landtagsbeschluss von 10. Mai 2007, der die Unabhängigkeit der Planfeststellungsbehörde bekräftigt hatte. Nun wolle die SPD davon nichts mehr wissen: „. Der Vorwurf des Wortbruchs fällt auf Sie selbst zurück. Aus purer politischer Not bekennen Sie sich nicht mehr zu dem, was wir früher gemeinsam vereinbart haben, sondern lassen sich treiben von Linken und Grünen.“

Heuchelei und Bedenkenlosigkeit in der Wahl ihrer Mittel warf der Minister den Grünen vor. Denn mit der Forderung, auf eine Revision zu verzichten, akzeptierten sie den Flughafenausbau, den zu verhindern sie doch versprochen hätten: „Sie spielen sich als Sachverwalter der lärmgeplagten Bevölkerung auf, und brechen doch nur Ihre eigenen Versprechen.“

Posch erklärte, dass die Anwohner in jedem Fall entlastet würden. Denn der Planfeststellungsbeschluss reduziere die derzeit rund 50 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr auf 17: „Die Debatte rund um den Flughafen muss wieder auf die eigentliche Frage zurückgeführt werden: Wie wir das Wirtschaftswachstum in der Region und damit verbundene Arbeitsplätze sichern können, und wie wir die Lärmbelastung für die Anwohner reduzieren können.“


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