Pressemitteilung: 25. Januar 2010 Logo


Lärmschutz am Flughafen Frankfurt
Walter Arnold: "Forderung nach Anhörung ist grüner Aktionismus" - "Planfeststellungsbeschluss hat weitgehende Lärmschutzregelungen festgelegt"
"Der Schutz der Anwohner rund um den Flughafen Frankfurt vor Lärm hat höchste Priorität. Die Lärmschutzregelungen des Landes, die im Planfestellungsbeschluss festgelegt wurden, haben daher richtigerweise umfassend die Zustimmung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel gefunden. Nun eine Anhörung im Landtag zu fordern, obwohl das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Sache des Bundes ist, ist grüner Aktionismus", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Walter Arnold, zur entsprechenden Forderung der Grünen. Die Studie eines Bremer Mediziners zum Flughafen Köln-Bonn trägt keine wesentlich neuen Erkenntnisse zur Diskussion bei. Es sei Sache des Bundes im Rahmen des Lärmschutzgesetzes festzulegen, welche Erkenntnisse in die regelmäßig stattfindenden Überprüfungen eingingen.

"Im Übrigen hat der Planfeststellungsbeschluss weitgehende Lärmschutzregelungen festgelegt. Mit der Festlegung von jahresdurchschnittlich 150 Flügen in der sogenannten ?gesetzlichen Nacht' zwischen 22 und 6 Uhr ist zudem erstmals eine Beschränkung eingeführt worden, die - bis auf die jährliche Berechnung - die Zustimmung des Gerichtes gefunden hat", so Arnold. Neu sei auch, dass verspätet oder verfrüht ankommende Flugzeuge maximal bis 0 Uhr landen dürfen und Verfrühungslandungen vor 5 Uhr untersagt seien. Zu nennen seien auch die bereits ergriffenen und geplanten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen wie der Anflug im 'kontinuierlichen Sinkflug' (Continiuous Descent Approach [CDA]) in der Kernnacht, die Nutzung der lärmärmsten Startbahnen und Abflugrouten in der Nacht (Dedicated Runway Operations [DROps]), die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Abflugrouten oder das CASA-Programm, mit welchem die FRAPORT AG passive Lärmschutzmaßnahmen unterstützt.

"Bei den im Zeitraum zwischen 23 und 5 Uhr landenden Fahrzeugen muss es sich zudem um lärmarme Fahrzeuge der neuesten Generation handeln, die zu Gesellschaften mit Geschäfts- und Wartungsschwerpunkt in Frankfurt gehören. Diese Regelungen tragen sowohl der Bedeutung des Flughafens für die Region als auch den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung", sagte Arnold.

"Der Planfeststellungsbeschluss ist das Ergebnis einer gründlichen Prüfung des Antrags und eines intensiven Abwägungsprozesses, zu dem zahlreiche externe Fachleute, Gutachter und die Hinweise von vielen Einwendern beigetragen haben. Daran ändert auch grüner Aktionismus nichts", stellte Arnold fest.


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