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Pressemitteilung hessische Landesregierung vom: 25.03.2010
Wirtschaftsministerium sieht Aufforderung zur Revision durch Verwaltungsgerichtshof
Dieter Posch: "Rechtssicherheit für alle ist besser als rechtliche Hängepartie"
„Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21.08.2009 einen Schwenk in der Rechtsprechung vollzogen, der weitreichende Auswirkungen für Infrastrukturprojekte in ganz Deutschland haben kann. Eine letztinstanzliche Klärung ist deshalb unumgänglich. Zumal es den fast als Aufforderung zu verstehende Hinweis des Verwaltungsgerichtshofes gebe, die Revision gebe Gelegenheit zur grundsätzlichen Klärung der Rechtssache. Dies lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig“, sagte der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch am Donnerstag im Hessischen Landtag.

Posch wies den Vorwurf zurück, die Revision richte sich gegen ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Für die Revision entscheidend ist und bleibt die zentrale Frage der Bindungswirkung eines landesplanerischen Grundsatzes für die Planfeststellungsbehörde und des Verhältnisses von Landesentwicklungsplanung zur Fachplanung.

„Es geht sowohl für die Anwohner des Flughafens, als auch für die Flughafenbetreiber und die Fluggesellschaften ganz konkret darum, ob sie eine Regelung bekommen, die Rechtssicherheit und damit Verlässlichkeit beinhaltet“, sagte der Minister. Ein möglicher Planergänzungsbeschluss auf der Basis des VGH-Urteils laufe Gefahr, letztlich vor Gericht zu scheitern: „Auf dieser Grundlage zu handeln, wäre fahrlässig.“

Posch warf den Grünen vor, diese Frage von sehr hoher infrastruktureller Bedeutung zu einem ritualisierten Abtausch von Vorwürfen zu banalisieren. Bündnis90/Die Grünen gehe es letztlich nicht um das Nachtflugverbot, sondern um die Verhinderung des Ausbaus insgesamt.

Posch machte deutlich, dass selbst wenn die Planfeststellungsbehörde das VGH Urteil so akzeptiert hätte und eine Planergänzung vorgenommen hätte, absehbar gewesen wäre, dass Kommunen oder/und die Luftverkehrsgesellschaften gegen diesen Ergänzungsbeschluss erneut Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel und anschließend Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen würden.

Somit wären die streitigen Rechtsfragen selbst bei einem Verzicht der Planfeststellungsbehörde auf die Revision letztlich in Leipzig gelandet, unter Umständen aber erst einige Jahre später. Eine Revision zum jetzigen Zeitpunkt stellt daher sicher, dass man früher – d.h. mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn - Rechtssicherheit gewinnt.

„Der Schriftsatz zur Begründung der Revision wird morgen eingereicht. Dann ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes abzuwarten. Wir hoffen auf eine baldige Entscheidung, damit die Fragen des Lärmschutzes wieder verstärkt im Fokus der Betrachtung stehen“, sagte Posch abschließend.


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